Philipp Marlowe
unread,Dec 7, 2010, 11:38:34 AM12/7/10You do not have permission to delete messages in this group
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Im Rahmen einer Erbengemeinschaft fülle ich zur Steuererklärung
jeweils die Anlage FB mit aus. Für mich stellt sich dei Frage, ob die
Anteile der beteiligten Personen von Jahr zu Jahr variieren können,
wenn sich die Erben darüber einig sind oder muss die einmal gewählte
Beteiligung so lange beibehalten werden, wie sie im Grundbuch
hinterlegt sind.