ich habe mal zwei Fragen zum Einkommensteuerbescheid 2006.
Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit Stkl. III, Alleinverdiener
gemeinsame Veranlagung.
Bei beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben steht unter übrige
Vorsorgeaufwendungen 8937€ und davon abzugsfähig 3000€.
Wo finde ich diese 3000€, ist das ein Höchtbetrag, wird das prozentual
ermittelt?
Bei den Kinderbetreuungkosten habe ich für einen Zeitraum in dem kein
Kindergartenplatz verfügbar war die zusätzlichen Fahrtkosten bei der
Fahrt zur und von der Arbeitsstelle zu den Großeltern als Betreuer
angegeben, was gestrichen wurde.
Gibts da eine Chance das anerkannt zu bekommen?
Mfg
Axel
>Wo finde ich diese 3000€, ist das ein Höchtbetrag, wird das prozentual
>ermittelt?
nein, das wird berechnet. Google hilft auch Dir.
>Gibts da eine Chance das anerkannt zu bekommen?
zahle den Grosseltern einen kleinen Betrag.
Höchstbetrag.
> Bei den Kinderbetreuungkosten...die zusätzlichen Fahrtkosten bei der
> Fahrt zur und von der Arbeitsstelle zu den Großeltern als Betreuer
> angegeben, was gestrichen wurde.
> Gibts da eine Chance das anerkannt zu bekommen?
Nein.
"Die Dienstleistung darf nicht im Rahmen üblicher Weise auf
familienrechtlicher Grundlage unentgeltlich erbracht werden."
Bliebe noch Aufwenbdungsersatz für Fahrtkosten (also Geld an die Eltern fürs
Abholen).
Allerdings Voraussetzung: Banküberweisung. Nix bar.
Uwe