in den tiefen des www habe ich nichts brauchbares gefunden - vielleicht
auch, weil ich nicht die richtigen Suchbegriffe kannte. Ich hoffe, dass ich mit meinem
Anliegen hier richtg bin.
Mein Sohn (16 - Sch�ler) geht seit Dez 2009 in eine Wohngruppe gem. �� 27 ff Sozial-
gesetzbuch - achtes Buch. Als Kostenbeitrag f�r uns Eltern wurde ein Betrag von 565 EUR
monatlich festgelegt (beide berufst�tig), was wir uns kaum leisten k�nnen, weil unsere
Belastungen viel h�her sind als die 25 %ige Pauschale, die bei der Einkommensermittlung
anerkannt wird.
Frage:
K�nnen wir diese Ausgaben steuerlich geltend machen? Vielleicht Sonderausgeben?
Oder "au�ergew�hnliche Belastungen"? Wenn ja - wieviel wird anerkannt? Gibt es sonst
irgendwelche Voraussetzungen f�r eine Steuererm��igung? Kann man schon in diesem
Jahr was in der Steuerkarte eintragen lassen?
--
Gru�, Rainer
Bitte nur in der NG antworten. Meine hier angegebene Mail-
Adresse rufe ich nur selten ab. Falls es doch mal sein muss:
RpunktOstmannBindestrichDetmoldatgmxpunktnet ;-)
--
Gru�, Rainer
Bitte nur in der NG antworten. Meine hier angegebene Mail-
Adresse rufe ich nur selten ab. Falls es doch mal sein muss:
RpunktOstmannBindestrichDetmoldatgmxpunktnet ;-)
Die Aufwendungen sind mit dem Kinderfreiebetrag abgegolten.
Je nach Ausgestaltung und Dauer der Ma�nahme w�re evtl. noch ausw�rtige
Unterbringung m�glich.
Uwe
> Die Aufwendungen sind mit dem Kinderfreiebetrag abgegolten.
> Je nach Ausgestaltung und Dauer der Ma�nahme w�re evtl. noch ausw�rtige Unterbringung m�glich.
Kinderbetreuungskosten z.B. fallen nicht unter den Kinderfreibetrag, warum
dann diese Kostenbeitr�ge? Gut - sie sind nicht berufsbedingt, aber es sind
f�r mich au�ergew�hnliche Belastungen.
L�nge der Ma�nahme wir wohl bis zur Vollj�hrigkeit (wahrscheinlich aber bis zum
Schulabschluss) oder l�nger dauern. Ausgestaltung? In wie weit?
> Die Aufwendungen sind mit dem Kinderfreiebetrag abgegolten.
> Je nach Ausgestaltung und Dauer der Ma�nahme w�re evtl. noch ausw�rtige Unterbringung m�glich.
Folgendes habe ich zum Stichwort "Ausw�rtige Unterbringung" gefunden:
____________________________________________________________________
� 82
Kosten f�r ausw�rtige Unterbringung und Verpflegung
Ist eine ausw�rtige Unterbringung erforderlich, so k�nnen
1. f�r die Unterbringung je Tag ein Betrag in H�he von 31 Euro, je Kalendermonat
jedoch h�chstens ein Betrag in H�he von 340 Euro und
2. f�r die Verpflegung je Tag ein Betrag in H�he von 18 Euro, je Kalendermonat jedoch
h�chstens ein Betrag in H�he von 136 Euro
erbracht werden.
_______________________________________________________________________
W�rde das in unserem Fall greifen, oder gibt es da Ausnahmen?
Schulabschluss und Verselbst�ndigung sind das eigentliche Ziel der Ma�nahme.
Er ist halt vom rechten Weg abgedrifftet (Schw�nzen, Drogen etc) und muss mit
professioneller Hilfe wieder in die Spur gebracht werden...
Frage im Steuerrecht nicht nach Logik.
> Gut - sie sind nicht berufsbedingt, aber es sind f�r mich au�ergew�hnliche
> Belastungen.
Es kommt nicht darauf an, ob es f�r Dich au�ergew�hnliche Belastungen sind,
sondern ob das so im Gesetz steht.
Und da steht eben nichts f�r Dich "n�tzliches" dazu.
Uwe