Danke fuer die Antworten !
Florian
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Outgoing mail is certified Virus Free.
Checked by AVG anti-virus system (http://www.grisoft.com).
Version: 6.0.389 / Virus Database: 220 - Release Date: 16.09.2002
Ich hoffe doch, daß dir tatsächlich diese Adresse gehört?
f'up nach dsrm.
> Kann ich mich da beim Rueckritt auch auf das Fernabsatzgesetz
> berufen,
Nein, weil das Fernabsatzgesetz mit dem 1.1.2002 außer Kraft getreten
ist. Die Regeln stehen jetzt im BGB in den §§ 312b ff. :-)
> das ja sagt, man kann innerhalb von zwei Wochen von einem solchen
> (im Sinne von: im Internet abgeschlossenen) Vertrag zuruecktreten.
> Oder gibt es eine andere Moeglichkeit ?
1. Du plenkst, d.h. du machst ein Leerzeichen vor Satzzeichen. Das ist
sehr unpraktisch, weil beim Zitieren ein Newsreader die Zeilen neu
umbrechen muß und das an Leerzeichen macht - da landet dann schon mal
ein Satzzeichen alleine in der nächsten Zeile, und das sieht dann
ziemlich blöd aus.
2. Ich befürchte nicht. M.E. besteht für so etwas kein Widerrufsrecht,
weil es sich gem. § 312b III Nr. 6 BGB nicht um einen Vertrag handelt,
der den Fernabsatzregeln im BGB unterliegt.
<http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html>
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Dein Sigtrenner ist kaputt. Das sollten genau zwei Minuszeichen gefolgt
von einem Leerzeichen gefolgt vom Ende der Zeile sein.
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( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Demnächst ist Bundestagswahl, und ganz Deutschland hat Angst, sich zu
verwählen. Denn: als wir uns das letzte Mal verwählt haben, kostete uns
das eine Einheit." -- Thomas Pommer in n-tv: Nachschlag, am 21.06.2002
Das Fernabsatzgesetz ist für Verträge, die nach dem 31.12.2001 geschlossen
wurden, obsolet. An ihre Stelle trat die integrative Regelung des BGB
vornehmlich in den §§312 b ff.
Bezüglich Deiner Anfrage:
§312 b Abs. 3 Nr. 6 ist hier einschlägig. Pauschalreisen fallen unter diese
Ausnahme. Da somit die Vorschriften über Fernabsätze keine Anwendung finden,
kannst Du logischerweise auch keinen Anspruch auf Widerruf Deiner WE haben,
denn dieser setzt einen Fernabsatzvertrag voraus (vgl. §312 d Abs. 1).
Dir offenstehende Möglichkeiten:
1. Rücktritt vor Reisebeginn gemäß §651 i - allerdings um den Preis einer
ggf. zu zahlenden Entschädigung an den Reiseveranstalter zu zahlen
2. Anfechtung nach §119 Abs. 1/Abs. 2, sofern Du eine Erklärung diesen
Inhaltes überhaupt nicht abgeben wolltest (zweifelhaft), oder wegen eines
Irrtums aus Verkehrswesentlichkeit (mgl. bei dem Hotel).
3. Endlich aber käme auch §123 (Arglistige Täuschung) in Betrecht, sofern
der Reiseveranstalter vorsätzlich täuschte hinsichtlich des Hotels.
> Outgoing mail is certified Virus Free.
> Checked by AVG anti-virus system (http://www.grisoft.com).
> Version: 6.0.389 / Virus Database: 220 - Release Date: 16.09.2002
Über diesen Hinweis kann man nur herzlich lachen, oder ist AVG der einzige
Virenkiller mit antizipierender Schutzfunktion dergestalt, daß er auch
zukünftige, ihm notwendigerweise unbekannte Entwicklungen ahnungsvoll in
sein Schutzsystem integriert hat? Daher ist der Hinweis "Virus free"
allenfalls dahingehend zu verstehen, daß die Prüfung anhand seiner Datenbank
keine Auffälligkeiten ergab. Nichtsdestotrotz wird hier guter Glaube
evoziert. Ich würde den - sicher gutgemeinten - Hinweis streichen.
PS: Ich verwende auch ein Email-/Newsgroups-Sicherungssystem, und zwar
Norton Antivirus 2002.
f'up nach dsrm
> Da somit die Vorschriften über Fernabsätze keine Anwendung finden,
> kannst Du logischerweise auch keinen Anspruch auf Widerruf Deiner
> WE haben,
Das kann man sowieso nicht, denn der Widerruf ist kein Anspruch, sondern
ein Gestaltungsrecht.