würde gerne wissen, ob es rechtens ist:
Storno Gebühren beim Tod des Reisenden zu erheben ?
(Leider wurde keine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen)
Sind 20% als Gebühren angemessen (>30 Tage vor Antritt) ?
Danke für Eure Hilfe
Christian Umierski
würde gerne wissen, ob es rechtens ist:
Storno Gebühren beim Tod des Reisenden zu erheben ?
(Leider wurde keine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen)
IANAL - aber: Ja. Maßgeblich sind die Reisebedingungen.
Sind 20% als Gebühren angemessen (>30 Tage vor Antritt) ?
Damit war der Verstorbene jedenfalls bei Vertragsschluß einverstanden.
Du müßtetst nachweisen, das dem Veranstalter in diesem Fall *geringere*
Kosten als die pauschalierten 20% entstanden sind.
Oder eine Ersatzperson benennen, die die Reise antritt. Dann ist nur
eine geringe Bearbeitungsgebühr fällig.
HTH
Thomas