ich hätte mal eine Frage, weiß aber nicht ob ich 1. hier richtig bin und
2. mir Jemand einen Rat erteilen kann.
Folgender Fall:
Seit April diesen Jahres ist bereits die Anzahlung zur Studienreise des
Abschlußjahrganges eines Gymnasiums geleistet. Die Reise zu einer
"Blauen Reise" in die Türkei wurde von einem Lehrer geplant und als
Gruppenreise von dem, unter Angabe aller Teilnehmernamen, gebucht.
Ende Juli leisteten wir die Restzahlung durch Überweisung auf das Konto
des Lehrers. Teilnehmen sollten 24 Schüler plus 4 Lehrer als
Begleitpersonen. Die mitfahrenden Schüler sind bis auf 3 Ausnahmen alle
schon volljährig.
Durch die schrecklichen Ereignisse vom 11.09.01 in den USA bekamen 3
Tage vor Abflug (sollte am 15.09. sein) 8 Personen kalte Füße und traten
von der Reise zurück. Die Restlichen wollten auch noch am nächsten Tag
die Reise antreten. Doch ein erneuter Sicherheitsrundruf des Lehrers am
Freitag den 14.09. um die Mittagszeit ergab, dass nochmals 7 Personen
(davon 2 Lehrer) absprangen. Daraufhin beschloß der Schulleiter zusammen
mit dem zuständigen Lehrer, ohne erneute Rücksprache mit den immer noch
Reisewilligen, die Reise komplett zu stornieren.
Der Lehrer informierte daraufhin das zuständige Reisebüro und die auch
gleich den Reiseveranstalter. Erst daraufhin informierte der Lehrer die
Schüler, dass die Türkeireise endgültig storniert wurde. Teilweise nur
mit einer Information auf dem Anrufbeantworter.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
1. Durfte der Lehrer die Reise, ohne Einverständnis der volljährigen
Schüler, deren Reise einfach stornieren?
2. Wie kommen die Reisewilligen zur Erstattung ihrer bereits bezahlten
Reisekosten und wer muß diese erstatten?
3. Da ich ein betroffener Elternteil einer reisewilligen Schülerin bin,
bitte ich um Auskunft, wie ich mein Recht ohne Klage durchsetzen könnte.
Gibt es hierzu irgendwelche Gesetze?
Für alle Antworten und Hilfen danke ich schon im Voraus.
MfG
Peter Bauer
[Reiseveranstalter sagt Reise ab]
>1. Durfte der Lehrer die Reise, ohne Einverständnis der volljährigen
>Schüler, deren Reise einfach stornieren?
Nein. Es sei denn, § 651j BGB wäre einschlägig. Nur meine Meinung.
>2. Wie kommen die Reisewilligen zur Erstattung ihrer bereits bezahlten
>Reisekosten und wer muß diese erstatten?
a) Die andere Vertragspartei ist der Lehrer => der Lehrer als
Schuldner
b) Die andere Vertragspartei ist das Reisebüro => der absagende Lehrer
als falsus procurator
>3. Da ich ein betroffener Elternteil einer reisewilligen Schülerin bin,
>bitte ich um Auskunft, wie ich mein Recht ohne Klage durchsetzen könnte.
Indem der Lehrer freiwillig zahlt.
§§ 651a ff. BGB.
Grüße
Florian
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