Wieso? Hättet Ihr oder habt Ihr den Betrag bezahlt?
> nur eine Umbuchungsgebühr, der Flug selbst war uns als
> kostenloser Ersatzflug zugesagt worden. Wir haben neue Tickets
> erhalten und damit auch eingecheckt - erst ca. 20 min später stellte
> sich heraus, dass diese Maschine voll besetzt war (keine Ahnung, warum
> das nicht vorher bemerkt worden war) und wir diesen Flug nicht
> antreten konnten.
Klingt nach Anwendbarkeit der Überbuchungsregeln.
Gruß, ULF
Und was sind die Überbuchungsregeln?
"Christine Putzo" <pu...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:be4de8d9.02052...@posting.google.com...
> Liebe Newsgroup,
>
> gerade halte ich einen unerfreulichen Brief meines Reiseveranstalters
> in der Hand. Der Vorfall:
>
> Unser einwöchiger Urlaub (Pauschalreise: Flug und Mietwagen, nicht
> jedoch Hotel) endete ziemlich unerfreulich, denn der Rückflug wurde
> *vorverlegt*, und zwar um mehr als 7 Stunden. Da wir den Flugtermin
> leider nicht haben rückbestätigen lassen - wir sind keine erfahrenen
> Charterflieger, aber jetzt immerhin klüger -, haben wir nichts von der
> geänderten Abflugzeit erfahren und den Flug verpaßt. Da das an einem
> Samstagabend an einem kleineren Flughafen in Irland passierte, stand
> einige quälende Stunden lang in Frage, ob es überhaupt an diesem
> Wochenende *irgend*eine Möglichkeit, und dann noch eine halbwegs
> bezahlbare, geben würde, zurück nach Deutschland oder überhaupt
> irgendwie auf den Kontinent zu fliegen, um am Montag zur Arbeit
> antreten zu können. Das haben wir letztlich zwar geschafft, und die
> zusätzlichen Kosten (etwa 200 EU/Person) halten sich zwar fast noch in
> Grenzen - aber natürlich ist es trotzdem etwas schmerzlich. Zum
> Vergleich: Die ganze Reise hatte 300 EU/Person gekostet.
>
> Dass wir bei einem nichtrückbestätigten Charterflug selbst Schuld sind
> und auch keinerlei Recht auf Erstattung der zusätzlichen Kosten haben,
> ist mir aus den verschiedenen Postings hier und auch schon aus dem
> Gespräch mit dem Kundenservice des Reiseveranstalters klar geworden.
> Trotzdem habe ich dort einen einen Kulanzantrag gestellt, und zwar aus
> zwei Gründen:
>
> (1) Das schwächere Argument: Ich hätte mich auch beschwert, *wenn* wir
> rechtzeitig von der geänderten Abflugzeit erfahren hätten: Bei einem
> Urlaub von nur einer Woche finde ich es - Charter hin oder her - nicht
> OK, dass kurzerhand fast ein ganzer Tag (Rückflug vormittags statt
> abends) einfach abgezwackt wird. Kann das denn wirklich rechtens
> sein??
>
> (2) Das - hoffentlich - stärkere Argument: Ein Detail, von dem ich
> oben nicht berichtet habe, ist, dass man uns auf dem Flughafen in
> Irland nach der Auskunft, unsere Maschine sei schon längst abgeflogen,
> gleich auf einen anderen Flug nach Deutschland - nicht zum
> eigentlichen Zielflughafen, aber immerhin - umgebucht hat. Angefallen
> war (wäre) nur eine Umbuchungsgebühr, der Flug selbst war uns als
> kostenloser Ersatzflug zugesagt worden. Wir haben neue Tickets
> erhalten und damit auch eingecheckt - erst ca. 20 min später stellte
> sich heraus, dass diese Maschine voll besetzt war (keine Ahnung, warum
> das nicht vorher bemerkt worden war) und wir diesen Flug nicht
> antreten konnten. (Unser Gepäck, das bereits aufgegeben war, fand sich
> nach etwa einer Stunde Bangens zum Glück und konnte wieder ausgecheckt
> werden.) Ergeben sich damit nicht doch Ersatzansprüche für uns? Der
> Ersatzflug war ja fest zugesagt worden (wir haben auch die Tickets
> noch!), und dass wir ihn nicht antreten konnten, war in diesem Fall
> wirklich nicht unser Verschulden.
>
> Das sind die beiden Punkte, auf die ich in meinem Kulanzantrag
> hingewiesen habe. Fast postwendend kam heute leider die Ablehnung, ein
> sehr knappes Schreiben (offenbar ein Standardformular), das auf keinen
> der Punkte eingeht und übrigens auch andere Details, die sich auf eine
> ganz andere Angelegenheit (eine Formalie bzgl. des Mietwagens - hier
> nicht relevant) bezogen, überhaupt nicht berücksichtigt, so daß ich
> den Verdacht habe, dass man mein Schreiben gar nicht richtig gelesen
> hat.
>
> Vielleicht hat hier ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht: Ist es die
> Zeit und Mühe wert, da noch einmal nachzuhaken? Habe ich überhaupt
> recht? Sind meine Argumente, besonders das zweite, in irgendeiner
> Weise triftig...?
>
> Ich danke im voraus für jeden Hinweis!
>
> Christine
>
> PS: Es handelt sich bei dem Reiseveranstalter übrigens um DERTOUR.
>> Klingt nach Anwendbarkeit der Überbuchungsregeln.
>>
>
> Und was sind die Überbuchungsregeln?
Irgendeine Richtlinie der EU, die die Recht von Passagieren
festlegt. Da steht zB drin, daß die Airline die vorgeschriebenen
Entschädigungen von sich aus anbieten muß.
--
What we call evil is simply ignorance bumping its head in the dark. [Henry Ford]
> Unser einwöchiger Urlaub (Pauschalreise: Flug und Mietwagen, nicht
> jedoch Hotel) endete ziemlich unerfreulich, denn der Rückflug wurde
> *vorverlegt*, und zwar um mehr als 7 Stunden....
Ich kann mir nicht vorstellen, daß wg. des
versäumten Rüclflugs was zu machen ist.
Daraus, daß die Kulanzleistung dann letzt-
lich doch nicht zustande kam, lassen sich
wohl ebenso wenig Ansprüche ableiten.
Wohl aber hast Du m.E. Anspruch auf Minde-
rung, weil der Urlaub vertragswidrig um einen
ganzen Tag (Rückreise morgens statt abends)
gekürzt wurde. Ihr habt also m.E. entweder
Anspruch auf eine Entschädigung wg. der Ver-
kürzung, alternativ für anteilige Übernahme
der Kosten, die Euch dadurch entstanden sind,
daß Ihr den Mangel selbst behoben habt (durch
Rückflug mit anderer Linie).
UH
> gerade halte ich einen unerfreulichen Brief meines Reiseveranstalters
> in der Hand. Der Vorfall:
Hm warum gehst du nicht mal ins Reisebüro wo du gebucht hast und lässt dich
dort beraten? IMHO in solchen Dingen immer noch die beste Hilfe, da die sich
mit den entsprechenden Bestimmungen eigentlich auskennen sollten.
Gruß
Dominik
Buchungsstatus: Okay?
Gruß, ULF
> Da wir den Flugtermin
>leider nicht haben rückbestätigen lassen - wir sind keine erfahrenen
>Charterflieger, aber jetzt immerhin klüger -, haben wir nichts von der
>geänderten Abflugzeit erfahren und den Flug verpaßt.
Wann wurde denn der Flug vorverlegt? Wenn das später als die früheste
Rückbestätigungsplicht war, dann könntest du argumentieren, daß du ihn
trotz Rückbestätigung verpaßt hättest.
Bernd
--
Das Beste aus "Netdigest"
http://www.bernd-reinecke.de -> Netdigest
> > Buchungsstatus: Okay?
> ähm, könntest Du das bitte näher erklären? Aber welche
> (verwaltungs)technische Subtilität auch immer sich dahinter verbirgt:
> Wir haben mit diesen Tickets erfolgreich eingecheckt, also sollte
> alles okay sein, was okay sein kann!
Hätte ja "Warteliste" draufstehen konnen.
Gruß, ULF
Woraufhin die Gegenseite möglicherweise argumentieren würde, dass sie
den Kunden nach seiner Rückbestätigung von der Verlegung hätte
informieren können... ;-)
Gruß
Kai
--
Kai.Se...@gmx.de
grafiKS - information in grafik - Kai Segelken
Fon +49 6251 849485 -- gra...@epost.de
> ein Nachtrag zu unserer "Charterflugkatastrophe": In der
> Verbraucherzentrale hat man uns darauf hingewiesen, daß auch bei
> Charterflügen nur eine Veränderung der Flugzeit um bis zu 5 Stunden
> hingenommen werden müsse - laut Frankfurter Tabelle. Bei allem, was
> darüber liegt, lassen sich Ersatzansprüche geltend machen - in unserem
> Fall wohl 50% der Reisekosten für einen Tag (was so arg viel nicht,
> aber immerhin...).
Sagte ich doch ;-))
UH
>Ganz exakt unser Fall also
absolut nicht.
Bei Euch ist (wenn ich mir das posting vom 25.05. ansehe) die Änderung
nach Eintreffen am Zielort geschehen und da ihr keine dem Veranstalter
bekannte Adresse hattet, war dem Veranstalter unmöglich, euch zu
benachrichtigen.
Und das war in der vom AG Kleve entschiedenen Sache offensichtlich nicht
der Fall.
Mit anderen Worten: nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist Dein Fall in
entscheidungserheblichen Tatsachen anders, denn da die Mitteilung an
euch unmöglich war, könnt ihr diese trotz des grundsätzlichen Anspruchs
nicht erwarten.
Klaus
--
http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren