meine Frage: Müssen nicht vermietete Wohnungen denn nicht trotzdem
beheizt werden, damit keine Frostschäden enstehen? Falls sie beheizt
werden müssen, müssten sie auch in die Berechnung mit einfließen, und
die angesetzte Gesamtfläche des Hauses dürfte nicht von Jahr zu Jahr
schwanken.
Weitere Info:
Ich habe einen Bruttomietvertrag. Die Vorauszahlungen für kalte
Nebenkisten sind nicht gesondert im Mietvertrag ausgewiesen, auch
erhalte ich – im Gegensatz zu einigen Nachbarn mit Nettomietveträgen –
keine Abrechnung über die Betriebskosten.
Die Heizkosten werden pro Kalenderjahr abgerechnet. Beheitze Fläche
und Wohnfläche sind in meinem Mietvertrag gleich. Ich wohne seit ca.
10 Jahren in der Wohnung. Früher bekam ich oft Beträge um die 150 Euro
aus der Heizkostenabrechnung zurück, dies wurde von Jahr zu Jahr
weniger (bei meist ähnlichem Verbrauch in meiner Wohnung), und in
diese Jahr soll ich zum ersten Mal etwas nachzahlen. Mag sein, dass
dies an stark gestiegenen Kosten für Heizmittel liegt, doch ich habe
die Abrechnungen der letzten Jahre daraufhin verglichen. Die
Gesamtkosten werden stets zu 50% auf die Fläche (Grundkosten) und zu
50% auf die Verbrauchswerte umgelegt. Dabei schwankt die zur
Berechnung Gesamtfläche des Hauses von Jahr zu Jahr. Die
hausverwaltung meint, dass dies am unterschiedlichen Vermietungsgrad
liegen würde.
Viele Grüße,
Christiuan Kirchhoff
> meine Frage: Müssen nicht vermietete Wohnungen denn nicht trotzdem
> beheizt werden, damit keine Frostschäden enstehen? Falls sie beheizt
> werden müssen, müssten sie auch in die Berechnung mit einfließen, und
> die angesetzte Gesamtfläche des Hauses dürfte nicht von Jahr zu Jahr
> schwanken.
Flächenabhängig BK-Kosten von Leerständen müssen vom Eigentümer der
Wohnfläche übernommen werden.
> Die
> Gesamtkosten werden stets zu 50% auf die Fläche (Grundkosten) und zu
> 50% auf die Verbrauchswerte umgelegt. Dabei schwankt die zur
> Berechnung Gesamtfläche des Hauses von Jahr zu Jahr. Die
> hausverwaltung meint, dass dies am unterschiedlichen Vermietungsgrad
> liegen würde.
'Legal' kann die Gesamtfläche bzgl. der Heizungsabrechnung nur
schwanken, wenn die Heizkörper abgebaut / stillgelegt und die
zugehörigen Verbrauchserfassungsgerät entfernt werden. Dann entsteht
kein Verbrauch, dafür aber wohl ggf. Frostschäden.
Oder es wurden Wohungen grundsaniert (und dabei z.B. für längere Zeit
auch die Heizkörper abgenommen und später wieder montiert) bzw. neue
Wohnung errichtet. Solche (Um)baumaßnahmen wären die aber vermutlich
aufgefallen.
-Andreas
--
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> Flächenabhängig BK-Kosten ...
streiche ein K aus meinem LCD-Display