Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Um es kurz zu machen,
Ich zahle (im Mietvertrag mit meinem Vermieter vereinbart) eine
monatliche Pauschale fuer Wasser,Strom etc...
Ich habe allerdings keinen eigenen Stromzähler !
Nun kommt mein Vermieter letztes Jahr und meinte sie haben 200 DM mehr
Stromkosten für die ich aufkommen muss.
Ok,egal ich habs bezahlt.......
Dieses Jahr kommt er nun wieder und meint es sind diesmal 300 DM die
ich berappen müsste.
Vielleicht kommt er nächstes mal mit 600 DM ? Wie soll ich das
nachprüfen !
Ich habe natürlich reklamiert.
Danach meinte er "Ok wir können einen Stromzähler für dich einbauen
lassen,aber dies würde dann 80 DM Stromzählergebühren im Monat für
mich kosten und dann noch die Ablesekosten.
Das ist doch nicht normal oder ??
Fuer den Stromzähler in einer Mietwohnung muss doch der Vermieter
sorgen oder lieg ich da falsch ??
Also Merci schonmal im voraus !
Ciao vom Gerd
pauschal ist pauschal ! Reicht die Pauschale nicht, kann der Vermieter
u.U. erhöhen. Nachzahlungen oder Erstattungen gibt's bei Pauschale
NICHT.
>Danach meinte er "Ok wir können einen Stromzähler für dich einbauen
>lassen,aber dies würde dann 80 DM Stromzählergebühren im Monat für
>mich kosten und dann noch die Ablesekosten.
Nö, Pauschale bleibt Pauschale, egal ob er einbaut oder nicht. 80 DM
alleine für Zählergebühr halte ich für stark überhöht. Hier liegt die
bei ca. 30,- DM/Monat.
>Fuer den Stromzähler in einer Mietwohnung muss doch der Vermieter
>sorgen oder lieg ich da falsch ??
Wenn der Mietvertrag ohne Strompauschale geschlossen wurde, hat die
Wohnung einen Zähler und der Mieter macht den Stromliefervertrag
i.d.R. direkt mit dem Lieferanten, zahlt also Zählermiete und
Verbrauch selbst.
Dieter
>Ich habe natürlich reklamiert.
>Danach meinte er "Ok wir können einen Stromzähler für dich einbauen
>lassen,aber dies würde dann 80 DM Stromzählergebühren im Monat für
>mich kosten und dann noch die Ablesekosten.
>Das ist doch nicht normal oder ??
Richtig.
Ein Haushalts-Stromzähler vom Energieversorger kostet 30,- im Jahr.
Ablesekosten = 0
Der Vermieter kann aber auch einen einfachen Zwischenzähler einbauen
(Kosten vielleicht 200DM).
Alexander
--
Wenn Du sagst, Du hättest eine Ziege im Garten,
dann würde ich Dir glauben, Wenn Du sagst, Du
hättest ein Einhorn im Garten, dann könnte mich noch
nicht einmal ein Foto überzeugen. -Martin Gardner-
Dieser Erklärung nach zahlst Du eine sogenannte Pauschalmiete. Das heißt
Grundmiete zzgl. Pauschale für die Nebenkosten.
Für den Vermieter sind diese Mieten Segen und Fluch gleichermaßen.
Einerseits muß er höllisch aufpassen, die Puschale richtig zu bemessen
(meist nimmt man den tatsächlichen Verbrauch, schlägt ein paar %
Teuerungsrate auf, gemessen an einer angenommenen Wohndauer von x Jahren für
den Mieter), andererseits befreit sie ihn von jeglicher
Nebenkostenabrechnung.
Diese Pauschale ist für beide Parteien bindend. Es gibt keine vertragliche
Nebenkostenabrechnung und somit auch keine Anpassung an den tatsächlichen
Verbrauch. Du solltest den vertrag mal nach irgendeiner Form von
Anpassungsklausel durchforsten, allerdings halte ich deren Existenz für
relativ unwahrscheinlich.
Frage an die Anwälte in dieser group: Könnte er nicht sogar die erste
"Nachzahlung" zurückverlangen, evtl. sogar 30 Jahre wg. ungerechtfertigter
(unberechtigter, unrechtmäßiger?) Bereicherung oder wg. Bodennebels, oder
so?
Florenz
> Danach meinte er "Ok wir können einen Stromzähler für dich einbauen
> lassen,aber dies würde dann 80 DM Stromzählergebühren im Monat für
> mich kosten und dann noch die Ablesekosten.
> Das ist doch nicht normal oder ??
In Krefeld ist das nicht normal. Hier Kostet die Bereitstellung eines
Stromzählers einmalig 70,-
Die Grundgebühr für die Strombereitstellung liegt bei 60,- pro *Jahr*
Der Zähler kostet im Monat ca. 4,- DM
Ablesekosten? Was soll das denn sein?
Gruss und Kuss
Stefan Willeke
--
Das Jahr 2000 wird's zeigen...
Hallo G.Kirchner-Ba !
8-))
G.> Danach meinte er "Ok wir können einen Stromzähler für dich einbauen
G.> lassen,aber dies würde dann 80 DM Stromzählergebühren im Monat für
G.> mich kosten und dann noch die Ablesekosten.
G.> Das ist doch nicht normal oder ??
Was ist schon Normal ???
Also in Köln kostet die Stromzählergebühr *im Jahr* etwa 150,- DM.
Ganz klar mußt Du die bezahlen, wenn Du auf Deinen Namen Strom verbrauchst
(einen Anschluß beim Energieversorger haben willst). Es gibt -von
Versorger zu Versorger unterschiedlich- auch Tarife, wo diese Zählergebühr
entfällt, dafür der Verbrauchspreis aber entsprechend höher ist. Das lohnt
sich dann für Leute, die extrem wenig Strom verbrauchen, sonst ist es
ungünstig.
Es ist aber auch möglich - so scheint mir das, daß Dein Vermieter für
Deine Wohnung vom Versorger garkeinen neuen Zähler genehmigt kriegt, weil
die Elektroanlage nach veralteten Bestimmungen erbaut ist. Für die
Genehmigung einer Erweiterung (= neuer Zähler) müßte sie aber auf die
neuen Bestimmungen upgedatet werden. Und das kostet in der Regel ein paar
Tausender an Nachrüstung. Und ich nehme an, daß Dein Vermieter nach einer
ruhigen und freundlichen Aussprache dann lieber Deine erhöhten Stromkosten
bezahlt, als einige Tausender in eine neue Elektroanlage zu stecken.
Zumal die neue Anlage keinen besseren, keinen sichereren und keinen
billigeren Strom bringt. Nur dem Elektromeister ein besseres Auskommen.
Übrigens macht der Elektromeister auch gerne Zwischenzähler an alle
beliebigen Stellen ! Dafür sind keine Genehmigungen des Energieversorgers
nötig; der Meister will halt nur seinen "gerechten" Lohn. ,-))
Und ihm ist egal, ob von Dir oder dem Vermieter.....
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Der Vermieter kann viel, aber nicht bei pauschal abgegoltenen Kosten
diese nachträglich auf den Mieter abzwälzen.
Daher FALSCH !
Dieter
Hallo Florenz,
FV> Frage an die Anwaelte in dieser group: Koennte er nicht sogar die
FV> erste "Nachzahlung" zurueckverlangen, evtl. sogar 30 Jahre wg.
FV> ungerechtfertigter (unberechtigter, unrechtmaessiger?) Bereicherung
FV> oder wg. Bodennebels, oder so?
Bin kein Anwalt aber JA, er kann zurueckfordern, wegen eben der von Dir
erlaeuterten Pauschale.
Begruendung der ungerechtfertigten Bereicherung waere m.E. korrekt.
Du kannst allerdings auch den Bodennebel noch als Mietminderung geltend
machen, wenn er staendig und nicht unerheblich auftritt...
;-)))))))))))
kraeh... ;-)))
Victoria alias Morla aus Berlin
*Gott muss von Adam sehr enttaeuscht gewesen sein -
er hat Eva so anders gemacht.*
Wie würde das denn dann aussehen, wenn der Mietvertrag die
Nebenkostenzahlung für alles andere außer Strom vorsieht aber für die
Wohnungen KEIN eingener Zähler vorhanden ist. Ist der Vermieter dann befugt
die Stromkosten auf die Wohnungen (Personen) umzulegen oder ist es dann
eine "Teilwarmmiete"?
--
Mit freundlichem Gruß,
Johannes
_______________________
Johannes Wiesweg
wie...@uni-muenster.de
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Hallo Dieter,
wenn du mein Posting aufmerksam gelesen hättest, wäre dir vieleicht
aufgefallen, daß sich mein "Richtig" auf G.Kirchners Frage >Das ist
doch nicht normal oder ?? bezieht. Eine Aussage dazu, ob jetzt das
Erhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist, habe ich damit wohl
kaum getroffen.