ich habe folgende Frage:
Bei meiner vermieteten ETW hat die Mieterin die Mietkaution nicht direkt
mir, sondern einer Firma bezahlt, die damals mit der Durchführung der
Vermietung und der Verwaltung der ETW beauftragt war. Mittlerweile hat
die Firma Konkurs angemeldet, der aber noch nicht abgeschlossen ist. So
wie es aussieht, hat diese Firma die Mietkautionen veruntreut.
Ich habe den Mietvertrag mit dem Mieter nicht abgeschlossen, das war die
besagte Firma. Außerdem ist die Firma noch nicht erloschen. Der Mieter
hat auch, trotz wiederholter Aufforderungen von mir und vom
Konkursverwalter, bis heute seine Ansprüche gegenüber der in Konkurs
stehenden Firma nicht angemeldet.
Wer muß den jetzt dem Mieter die Kaution zurückzahlen. Muß das ich
machen? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert das.
Vielen Dank
Gruß
Joachim Gloger
Joachim Gloger schrieb:
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>Unbedingt zum nächsten Mieterverein gehen!!!Harald
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So wie ich ihn verstanden habe, ist er der _Vermieter_.
Michael
War der Verwalter "gewerblicher Zwischenmieter", ein Vertragsmodell, das
insbesondere bei Bauherrenmodellen oft benutzt wurde, so ist dieser
Vertragspartner des Mieters.
Sofern eine Veruntreuung von Geldern vorliegt, sollte der Geschädigte
(Mieter oder Eigentümer), der den Verlust der Kaution tragen muß, in jedem
Fall Strafanzeige anwaltlich prüfen lassen.
R. Ludwig
Joachim Gloger <joachim....@daimlerchrysler.com> schrieb in im
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