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Hausverwaltung Konkurs: Rückzahlung Mietkaution

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Joachim Gloger

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Jun 11, 1999, 3:00:00 AM6/11/99
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Hallo,

ich habe folgende Frage:

Bei meiner vermieteten ETW hat die Mieterin die Mietkaution nicht direkt
mir, sondern einer Firma bezahlt, die damals mit der Durchführung der
Vermietung und der Verwaltung der ETW beauftragt war. Mittlerweile hat
die Firma Konkurs angemeldet, der aber noch nicht abgeschlossen ist. So
wie es aussieht, hat diese Firma die Mietkautionen veruntreut.

Ich habe den Mietvertrag mit dem Mieter nicht abgeschlossen, das war die
besagte Firma. Außerdem ist die Firma noch nicht erloschen. Der Mieter
hat auch, trotz wiederholter Aufforderungen von mir und vom
Konkursverwalter, bis heute seine Ansprüche gegenüber der in Konkurs
stehenden Firma nicht angemeldet.

Wer muß den jetzt dem Mieter die Kaution zurückzahlen. Muß das ich
machen? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert das.

Vielen Dank

Gruß

Joachim Gloger

joachim.j.gloger.vcf

Joachim Gloger

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Jun 11, 1999, 3:00:00 AM6/11/99
to
joachim.j.gloger.vcf

Harald Schilling

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Jun 12, 1999, 3:00:00 AM6/12/99
to
Unbedingt zum nächsten Mieterverein gehen!!!Harald

Joachim Gloger schrieb:

> ------------------------------------------------------------------------
>
> Joachim Gloger <joachim....@daimlerchrysler.com>
> DaimlerChrysler AG
>
> Joachim Gloger
> DaimlerChrysler AG <joachim....@daimlerchrysler.com>
> P.O. Box 2360 Fax: +49 731 505 4113
> Ulm Geschäft: +49 731 505 2353
> 89013 Netscape Conference-Adresse
> Germany DLS-Server von Netscape Conference
> Weitere Informationen:
> Nachname Gloger
> Vorname Joachim
> Version 2.1


Michael Lorenzen

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Jun 13, 1999, 3:00:00 AM6/13/99
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Am Sat, 12 Jun 1999 16:54:58 +0200 schrieb Harald Schilling
<Harald.S...@gmx.de> :

>Unbedingt zum nächsten Mieterverein gehen!!!Harald
>

So wie ich ihn verstanden habe, ist er der _Vermieter_.

Michael

Ralf

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Jun 15, 1999, 3:00:00 AM6/15/99
to
Das hängt von der vertraglichen Gestaltung ab. Wenn der Verwalter als
"Erfüllungsgehilfe" ermächtigt war, im Namen des Vermieters tätig zu werden
und
Verträge einzugehen, dann hat der Mieter nichts mit dem Verwalter, sondern
mit dem Eigentümer abzumachen.

War der Verwalter "gewerblicher Zwischenmieter", ein Vertragsmodell, das
insbesondere bei Bauherrenmodellen oft benutzt wurde, so ist dieser
Vertragspartner des Mieters.

Sofern eine Veruntreuung von Geldern vorliegt, sollte der Geschädigte
(Mieter oder Eigentümer), der den Verlust der Kaution tragen muß, in jedem
Fall Strafanzeige anwaltlich prüfen lassen.

R. Ludwig

Joachim Gloger <joachim....@daimlerchrysler.com> schrieb in im
Newsbeitrag: 3760D884...@daimlerchrysler.com...

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