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Nachträgliche Abrechnung bei sog. Bruttowarmmiete?

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marcus

unread,
Mar 26, 2008, 1:53:01 PM3/26/08
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Moin!

Wie ist die Lage, wenn ich aus einer Wohnung ausgezogen bin und
für die Wohnung eine Bruttowarmmiete (=Kaltmiete + Betriebskosten
+ Heizungskosten werden monatlich als ein Betrag ohne jährliche
Abrechnung gezahlt)bezahlt hatte.

Kann ich nachträglich eine Abrechnung verlangen, weil nach
Heizkostenverordnung in dem Haus eigentlich nach Verbrauch
abgerechnet werden muss (weil mehr als 2 Wohnungen!)

Zeitablauf spielt noch keine Rolle.

Danke für jede Hilfe!

Marcus

P.S. Komme drauf, weil ich jetzt gelesen habe, dass
Bruttowarmmieten unzulässig sind (BGH GH VIII ZR 212/05)!

Kurt Guenter

unread,
Mar 26, 2008, 4:01:00 PM3/26/08
to
marcus <taz....@firemail.de> schrieb:

>Kann ich nachträglich eine Abrechnung verlangen, weil nach
>Heizkostenverordnung in dem Haus eigentlich nach Verbrauch
>abgerechnet werden muss (weil mehr als 2 Wohnungen!)

da vermutlich keine Messgeräte vorhanden waren bzw. nicht abgelesen
wurden, kannst Du die Wärmekosten lt. HeizKostenVerordnung um einen
Prozentteil kürzen.

>P.S. Komme drauf, weil ich jetzt gelesen habe, dass
>Bruttowarmmieten unzulässig sind (BGH GH VIII ZR 212/05)!

und sagen die nix dazu, WIE abgerechnet werden muss?

marcus

unread,
Mar 26, 2008, 4:28:49 PM3/26/08
to
Kurt Guenter schrieb:

>
> da vermutlich keine Messgeräte vorhanden waren bzw. nicht abgelesen
> wurden, kannst Du die Wärmekosten lt. HeizKostenVerordnung um einen
> Prozentteil kürzen.

also nachträglich einfach einen Prozentsatz zurückfordern? Gibts
dazu Quellen?


>
>> P.S. Komme drauf, weil ich jetzt gelesen habe, dass
>> Bruttowarmmieten unzulässig sind (BGH GH VIII ZR 212/05)!
>
> und sagen die nix dazu, WIE abgerechnet werden muss?

nee, da gings eigentlich um ein Mieterhöhungsverlangen des
Vermieters bei einer solchen Mietvereinbarung. Dass die
Bruttowarmmiete hinter die Heizkostenverordnung zurücktritt war
da nur ein Nebenaspekt!

Soweit schon mal danke!

Kurt Guenter

unread,
Mar 27, 2008, 5:46:43 AM3/27/08
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marcus <taz....@firemail.de> schrieb:

>also nachträglich einfach einen Prozentsatz zurückfordern? Gibts
> dazu Quellen?

die 5% dürften den Aufwand nicht lohnen und es dürfte Verjährung
eingetreten sein.


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