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Stepper in Mietwohnung erlaubt?

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Matthias Hoelscher

unread,
Mar 16, 2002, 5:32:49 AM3/16/02
to
Wir haben einen Stepper in unserer Mietswohnung, verwenden ihn allerdings nur
auf einem dicken Teppich auf dem eigentlichen Teppich als Dämpfer sozusagen. Die
Mieter unter uns haben sich schon des öfteren wegen unzumutbarer Lärmbelästigung
beschwert.


Inwieweit ist das "steppen" in einer Mietswohnung denn erlaubt???
--
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sabine

unread,
Mar 17, 2002, 7:22:46 AM3/17/02
to
| Wir haben einen Stepper in unserer Mietswohnung, verwenden ihn allerdings
nur
| auf einem dicken Teppich auf dem eigentlichen Teppich als Dämpfer
sozusagen.

Versuche dieses mit den nachbarn zu regeln;

Die | Mieter unter uns haben sich schon des öfteren wegen unzumutbarer
Lärmbelästigung | beschwert.
|

Ich würde Ihnen aber nicht sagen, dass Du mit einem Stepper den Krach
machst. Lass Dir den Krach beschreiben; villeicht sind deine Nacxhbarn
geräuschempflindliche Leute.

| Inwieweit ist das "steppen" in einer Mietswohnung denn erlaubt???

Wenn der Lärm wirklich für deine nachbarn störend ist, ist das steppen oder
sonstige lärmquellen nicht erlaubt.


Habe auch das gleiche Problem; nur mit der Ausnahme, dass meine Hometrainer
nicht mehr als störend empfunden wird. Den Stepper benutze ich aber nicht
mehr, da er bei richtiger Anwendung ziemlich laut ist.

Gruß

Sabine Müller


Ute Huber

unread,
Mar 18, 2002, 3:20:22 PM3/18/02
to
Matthias Hoelscher <matt...@hoelscher.as> wrote:
>Wir haben einen Stepper in unserer Mietswohnung, verwenden ihn allerdings nur
>auf einem dicken Teppich auf dem eigentlichen Teppich als Dämpfer sozusagen. Die
>Mieter unter uns haben sich schon des öfteren wegen unzumutbarer Lärmbelästigung
>beschwert.
>
>
>Inwieweit ist das "steppen" in einer Mietswohnung denn erlaubt???
>--
So wie ich die Dinger aus dem Fitness-Studio kenne, können die ja tatsächlich
sehr laut sein.
Es gibt aber selten etwas, das grundsätzlich verboten oder erlaubt ist - es kommt
immer auf die tatsächliche Lärmbelästigung an.
Bei unzumutbarer Lärmbelästigung besteht allerdings immer ein
Unterlassungsanspruch.
Während der Ruhezeiten (vom Ordnungsamt erfragen) besteht allerdings
grundsätzlich die Verpflichtung störenden Lärm zu unterlassen.


Vorschlag zur Güte: Lass mal deine Frau/Freundin oder sonst jemanden "steppen"
und hör dir das Ganze mal in der Wohnung darunter an - vielleicht auch mal mit
ein paar "neutralen" Personen.
Vielleicht siehst du dann ganz schnell ein, dass die Geräusche wirklich so
schlimm sind - oder die neutralen Personen überzeugen deine Nachbarn, dass sie
etwas sehr empfindlich sind.


Gruß

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