vor zehn Jahren habe ich eine Wohnung mit Einbauküche gemietet. Jetzt ist
die Spülmaschine defekt.
Meine Frage dazu:
Wer ist für die Reparatur bzw. Neubeschaffung der Spülmaschine zuständig?
Mieter oder Vermieter? Wer trägt die Kosten?
Wo ist das geregelt?
Gruss
Lorenz
> Wer ist für die Reparatur bzw. Neubeschaffung der Spülmaschine zuständig?
> Mieter oder Vermieter? Wer trägt die Kosten?
Du hast eine SpüMa gemietet, für deren korrekte Funktion der VM
zuständig ist. Eine eventuelle 'Kleinreparaturklausel' im Mietvertrag
könnte die eventuell nur geringen Reparaturkosten auf dich abwälzen.
> Wo ist das geregelt?
In eurem Mietvertrag bzw. dem BGB.
Wenn du etwas mietest, ist der VM für den einwandfreien technischen und
in Maßen auch optischen Zustand zuständig. Bzgl. der 'üblichen'
Mietsache Wohnung mit Tapeten und Teppich etc. wird nur sehr häufig in
Instandhaltung aka Schönheitreparaturen aka Renovierung per Klausel im
Mietvertrag auf den Mieter abgewälz. Für die technische Instandhaltung
der (Küchen)einrichtung gibt es üblicherweise die oben erwähnte
Kleinreparaturklausel. Bei der der VM aber genauso gut und oft Fehler
machen kann, wie bei den Schönheitsreparaturen.
Also wäre deren Wortlaut (falls es nach Kenntnis der Reparaturkosten
überhaupt eine Kleinreparatur wäre) interessant.
-Andreas
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