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Austausch / Erneuerung eines Wasserspülkasten

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Udo Heinzen

unread,
Mar 10, 2008, 12:53:22 PM3/10/08
to
Liebe Newsgroup-Gemeinde,

in der Vergangenheit wurde in meiner gemieteten Wohnung der
Toilettenspülkasten defekt (nach 32 Jahren Nutzung).
Der hinzugezogene Gas-Wasser-Installateur erklärte, dieser Kasten sei
über 30 Jahre alt und es gäbe hierfür keine Ersatzteile mehr.
Der Hauswirt war auf Befragen mit dem Austausch einverstanden.
Die Ersatzkosten sind unbekannt, der Vermieter beruft sich auf §11 Abs.
7 des allgemeinen Mietvertrages vom 01.06.1995, wo Instandhaltungs- und
Reparaturkosten höchstens jedoch bis 25% der mntl. Nettomiete von
547,08,- EUR = 136,- EUR im Einzelfall betragen darf.

Hierbei handelt es sich doch eher um den Austausch eines Gerätes alt
gegen neu?
Dann handelt es sich meines Erachtens nicht mehr um Reparaturkosten und
der Vermieter muss meines Erachtens für die Kosten aufkommen.
Sehe dies richtig?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Heinzen

Kurt Guenter

unread,
Mar 10, 2008, 3:17:23 PM3/10/08
to
"Udo Heinzen" <udo.h...@web.de> schrieb:

>wo Instandhaltungs- und
>Reparaturkosten höchstens jedoch bis 25% der mntl. Nettomiete von
>547,08,- EUR = 136,- EUR im Einzelfall betragen darf.

für 1995 war das sehr zukunftsweisend, dass sie da schon den
Euro-Gegenwert wussten.

>Hierbei handelt es sich doch eher um den Austausch eines Gerätes alt
>gegen neu?

Wenn der Lichtschalter kaputt geht, ist es auch 'alt gegen neu'.

>Sehe dies richtig?

kommt drauf an, was WIRKLICH in deinem Mietvertrag steht.

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