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WEG: Instandhaltung in Hausgeldabrechnung

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Michael Schirmer

unread,
Mar 10, 2008, 4:30:07 PM3/10/08
to
Guten Abend liebe Newsgroup,
ich habe da mal ein Problem, welches ehr theoretischer Natur ist und
welches ich gerne einmal mit Euch diskutieren möchte:
bekanntlich müssen einige Maßnahmen, die die reine Instandhaltung
überschreiten, mit besonderen Mehrheiten beschlossen werden.
Die Jahresabrechnung kann aber lt. §28 (5) mit Stimmenmehrheit
beschlossen werden.
Wenn jetzt eine dieser Maßnahmen ohne Beschluß durchgeführt wird und
dann in der Jahresabrechnung steht, würde das nicht bedeuten, dass die
Vorschriften über die besonderen Mehrheiten umgangen werden könnten?
Auch die Nichtbeteiligung des Eigentümers der dagegen ist an den
Kosten, ließe sich doch so umgehen

Genauso bei der normalen Instandhaltung: hier gilt zwar die gleiche
Mehrheit, aber was soll das mit den Beschlüssen, wenn das hinterher
umgangen werden kann?

Mich würde Eure Meinung zu diesen beiden Problemen interessieren:

Gruß
Michael Schirmer

PS: Hintergrund: ein Verwalter (nicht ich, sondern ein Vorgänger) hat
ohne Beschluß eine Instandhaltung durchgeführt, die nachträglich
genehmigt werden soll.

Kurt Guenter

unread,
Mar 11, 2008, 3:00:03 PM3/11/08
to
Michael Schirmer <nata...@gmx.de> schrieb:

>Die Jahresabrechnung kann aber lt. §28 (5) mit Stimmenmehrheit
>beschlossen werden.

der Beschluss über die Jahresabrechnung besagt nur, dass sie
_sachlich_ und _rechnerisch_ richtig ist, nicht, dass dort 'verbotene'
Zahlungen erfolgt sind.

>Auch die Nichtbeteiligung des Eigentümers der dagegen ist an den
>Kosten, ließe sich doch so umgehen

da müsste der Eigentümer sowieso gegen die Gemeinschaft klagen, denn
die Kosten sind ja angefallen.

>PS: Hintergrund: ein Verwalter (nicht ich, sondern ein Vorgänger) hat
>ohne Beschluß eine Instandhaltung durchgeführt, die nachträglich
>genehmigt werden soll.

hier wäre wichtig, dem Verwalter KEINE Entlastung zu erteilen.

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