Genauso bei der normalen Instandhaltung: hier gilt zwar die gleiche
Mehrheit, aber was soll das mit den Beschlüssen, wenn das hinterher
umgangen werden kann?
Mich würde Eure Meinung zu diesen beiden Problemen interessieren:
Gruß
Michael Schirmer
PS: Hintergrund: ein Verwalter (nicht ich, sondern ein Vorgänger) hat
ohne Beschluß eine Instandhaltung durchgeführt, die nachträglich
genehmigt werden soll.
>Die Jahresabrechnung kann aber lt. §28 (5) mit Stimmenmehrheit
>beschlossen werden.
der Beschluss über die Jahresabrechnung besagt nur, dass sie
_sachlich_ und _rechnerisch_ richtig ist, nicht, dass dort 'verbotene'
Zahlungen erfolgt sind.
>Auch die Nichtbeteiligung des Eigentümers der dagegen ist an den
>Kosten, ließe sich doch so umgehen
da müsste der Eigentümer sowieso gegen die Gemeinschaft klagen, denn
die Kosten sind ja angefallen.
>PS: Hintergrund: ein Verwalter (nicht ich, sondern ein Vorgänger) hat
>ohne Beschluß eine Instandhaltung durchgeführt, die nachträglich
>genehmigt werden soll.
hier wäre wichtig, dem Verwalter KEINE Entlastung zu erteilen.