ich wollte mal fragen ob es rechtens ist das eine Hausverwaltung (es steht
auf dem Firmenlogo) bei unterschreiben des VErtrags eine GEbührt von 195 ?
verlangen darf?
Ich hab da mal gelesen das die das nocht dürfen, da sie ja schon vom
Hauseigentümer dafür bezahlt werden das Haus und Meiter zu Verwalten bzw
betreuen.
Gibt es irgendwelche Gerichturteile auf die man sich berufen kann?
Wir haben jetzt erstmal bezahlt weil wir die Wohnung ja haben wollten. aber
evtl nachträglich zurück fordern?
gruß
Hakan