wir haben vor 2,5 Jahren einen Zeitmietvertrag (5 Jahre) fuer eine Wohnung
abgeschlossen, die ueber einer Zahnarztpraxis liegt. Mittlerweile erwarten wir
Nachwuchs, dadurch ist jetzt meine Frau dauernd zu Hause. Wir stellten nun fest,
dass der Aufenthalt in der Wohnung, bedingt durch den Lärm eines Kompressors und
eines Wasserscheidegrätes unerträglich ist.
Der Vermieter wurde muendlich darauf aufmerksam gemacht, mit der Bitte fuer
Abhilfe zu sorgen. Es geschah 5 Wochen lang leider nichts. Nach dieser Zeit
wurde er schriftlich aufgefordert den Zustand abzustellen bzw. zu verbessern.
Nach wiederum 6 Wochen haben wir immer noch nichts von ihm gehoert.
Wie stehen die Chancen eine Kuendigung durchzusetzen? Ist es eine Moeglichkeit
den §544 BGB (Lärm = gesundheitsgefährdent) ins Spiel zu bringen? Oder reicht
allein schon die Tatsache, dass der Vermieter trotz Aufforderung(en) die
Sachmaengel nicht abgestellt hat?
es gruesst euch
Frank
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> Wie stehen die Chancen eine Kuendigung durchzusetzen? Ist es eine
> Moeglichkeit den 544 BGB (Lärm = gesundheitsgefährdent) ins Spiel zu
> bringen? Oder reicht allein schon die Tatsache, dass der Vermieter trotz
> Aufforderung(en) die Sachmaengel nicht abgestellt hat?
Wie waere es, wenn Ihr erst mal die Miete mindert, sagen wir so 10 bis 30
Prozent.
In der Regel reagiert der Vermieter spaetestens dann recht schnell.
> es gruesst euch
>
> Frank
Mammi
--
*Signatur? Wozu braucht man das?*
FM> Hallo,
FM>
FM> wir haben vor 2,5 Jahren einen Zeitmietvertrag (5 Jahre) fuer eine Wohnung
FM> abgeschlossen, die ueber einer Zahnarztpraxis liegt. Mittlerweile erwarten wir
FM> Nachwuchs, dadurch ist jetzt meine Frau dauernd zu Hause. Wir stellten nun fest,
FM> dass der Aufenthalt in der Wohnung, bedingt durch den Lärm eines Kompressors und
FM> eines Wasserscheidegrätes unerträglich ist.
FM>
FM> Der Vermieter wurde muendlich darauf aufmerksam gemacht, mit der Bitte fuer
FM> Abhilfe zu sorgen. Es geschah 5 Wochen lang leider nichts. Nach dieser Zeit
FM> wurde er schriftlich aufgefordert den Zustand abzustellen bzw. zu verbessern.
FM> Nach wiederum 6 Wochen haben wir immer noch nichts von ihm gehoert.
FM>
FM> Wie stehen die Chancen eine Kuendigung durchzusetzen? Ist es eine Moeglichkeit
FM> den §544 BGB (Lärm = gesundheitsgefährdent) ins Spiel zu bringen? Oder reicht
FM> allein schon die Tatsache, dass der Vermieter trotz Aufforderung(en) die
FM> Sachmaengel nicht abgestellt hat?
In jedem Fall wäre eine Mietminderung angebracht. Dabei ist es nicht
mal von Interesse, ob der Vermieter in der Lage ist, den Lärm abzustellen.
Der Umstand, daß ihr die Situation schon 2,5 Jahren duldet, macht es
vielleicht ein bisschen schwieriger. Keine Ahnung, ob ein Lebenswandel
Eurerseits ein Grund ist, den Umstand erst jetzt zu reklamieren.
Ist der Kompressor/die Praxis schon immer da ? etc. ?
Der Faktor Gesundheitsgefährdung kann dann von Belang sein, wenn
der Lärmpegel wirklich aussergewöhnlich hoch ist.
Schlafstörungen beim Baby wären aber wohl ein Argument.
Bei einer Mietminderung wird der Vermieter aber schnell bemüht sein,
den Mißstand zu beseitigen.
Ciao... %
__ ._/_\_.
Sascha /// Amiga 2000 Blizzard 2060 1+20 MB RAM \___/
__ /// Retina Z2 4MB TKR 19k2 (o o)
\\\/// -------------------------------------------ooO(_)Ooo-------
\XX/ Achtung: Domain zur Zeit gesperrt! PMs kommen nicht an, sorry!
Störungen die über einen langen Zeitraum toleriert wurden, haben es
schwer, als Mängel durchzugehen, der abgestellt werden muß. Während
des Urlaubes oder Krankheit werdet ihr die Störung ja sicherlich
bereits vernommen haben ,-)
Wenn euer Hauptinteresse eine Kündigung ist, könnt ihr AFAIK nur das
Küngigungseinverständnisinteresse des Vermieters erhöhen O:-)
Wenn es euch um die Abstellung der Störung geht, fragt sich zunächst,
was überhaupt machbar ist. Ein Kompressor zB läßt sich auch
arbeitsplatzfern [zB Keller] installieren, ein Wasserabscheider schon
mit geringem Einsatz weitgehend schall- und vibrationshemmend auf
Gleitlagern bzw einer Dämmmatte unterbringen.
Wenn euch an einer schnellen Regelung gelegen ist, dann ist der
direkte Kontakt mit dem Arzt sinnvoller als der Umweg über den
Vermieter, der dann evtl. vom Gericht angeraten eure Interessen zu
seinen eigenen macht und sie vermutlich widerum erst per Gericht dem
Arzt zu eigen macht :-(
Ein Anreiz für den Arzt ist sicherlich die Erfüllung der
Betriebsbestimmungen, die ihm das Gewerbeamt vermutlich auferlegt hat.
Die Schallemission ist dort wahrscheinlich eng begrenzt, eine
Belästigung durch Vibrationen, die durch das Gebäude übertragen
werden, könnte nicht erfasst sein, wird aber auf Nachfrage beim
Gewerbeaufsichtsamt bestimmt einmal näher ins Auge gefasst.
Fragt doch einfach mal unverbindlich beim zuständigen Amt nach, ob sie
nicht dafür Sorge tragen, daß bei einer Mischnutzung Gewerbe-/Wohnraum
der wohnende nicht den kürzeren zieht ,-)
bcnu Volker