Das gesamte Haus, in dem ich z.Zt. zur Miete wohne, hat gestern einen Brief
bekommen, wo drin stand, dass die "putz-bereitschaft" wohl nicht sehr hoch
sei, insbesondere der von allen benutze Boden+Keller sei nicht sauber, vor
allem nicht die -Treppengeländer-. Außerdem seinen einige Garagen teilweise
nicht vom Laub befreit und manchmal nachts auf! Wenn sich keine Besserung
einstellt, wird ein Putzdienst auf unsere Kosten engagiert.
Meine Fragen:
- Ist ein "offiziell" beauftragter Putzdienst rechtens?
- ist es wirklcih meine Pflicht, die Garageneinfahrt von Laub zu befreien,
wenn sie NUR von mir benutzt wird?
Und viel wichtiger:
Bin ich verpflichtet, eine von mir gemietete Garage über Nacht zu
schließen???
Wenn meine Freundin abends ALLEINE wegfährt, läßt Sie die Garage geöffnet,
weil wir nicht möchten, daß sie im dunkeln noch zum Tor geht. Kommt sie
abends wieder, und ich bin nicht zu Hause, parkt sie nicht in der Garage,
weil ich wir es nicht möchten, daß Sie im dunkeln reinfährt bzw. das Tor
schließt. So ist es also manchmal vorgekommen, daß das Tor über Nacht offen
blieb.
Bin ich denn überhaupt verpflichtet, eine von mir gemietete Garage zu
schließen???
Danke für Eure Hilfe,
Carsten
im Einzelfall kann der Vermieter einen Putzdienst bestellen und dem
säumigen Mieter in Rechnung stellen. Aber kostenpflichtiger Putzdienst
für alle ist m.W. nicht zulässig.
>Bin ich verpflichtet, eine von mir gemietete Garage über Nacht zu
>schließen???
m.E. nicht.
Dieter
Da hat sich wahrscheinlich eine (-alte-) Partei beschwert, die den ganzen
Tag nix anderes zu tun hat, als andere zu beobachten!
Gruss,
Carsten
dreimal nein, wenn es nicht im mietvertrag vereinbart ist! ausnahme
ist das garagentor, wenn es durch das offenstehen folgen geben kann,
also einfacherer zugang zum haus (einbruch) oder beschädigungen.
bei einer einzelgarage, die auch nur du gemietet hast, kein problem.
viel glück,
MAG
"Martin Gumhold" <m...@teletubbies.com> schrieb im Newsbeitrag
news:3A21F7E9...@teletubbies.com...
> > - Ist ein "offiziell" beauftragter Putzdienst rechtens?
> > - ist es wirklich meine Pflicht, die Garageneinfahrt von Laub
> > Bin ich verpflichtet, eine von mir gemietete Garage über Nacht zu
> > schließen???
>
> dreimal nein, wenn es nicht im mietvertrag vereinbart ist!
^^^^^^
Ist es nicht"
> ausnahme
> ist das garagentor, wenn es durch das offenstehen folgen geben kann,
> also einfacherer zugang zum haus (einbruch)
^^^^^^
Nein, es gibst keinen "Ausgang" aus der Garage
> oder beschädigungen.
> bei einer einzelgarage, die auch nur du gemietet hast, kein problem.
^^^^^^
s.o.
Danke für die Tips, aber gibt es auch irgendwo einen §, wo man das zur Not
beweisen kann?
Danke+schönen Wochenstart wünscht
Carsten
> > > - Ist ein "offiziell" beauftragter Putzdienst rechtens?
> > > - ist es wirklich meine Pflicht, die Garageneinfahrt von Laub
> > > Bin ich verpflichtet, eine von mir gemietete Garage über Nacht zu
> > > schließen???
> >
> > dreimal nein, wenn es nicht im mietvertrag vereinbart ist!
> ^^^^^^
> Ist es nicht"
Gibt es eine Hausordnung, in der so etwas festgelegt wird ?
>
> > ausnahme
> > ist das garagentor, wenn es durch das offenstehen folgen geben kann,
> > also einfacherer zugang zum haus (einbruch)
> ^^^^^^
> Nein, es gibst keinen "Ausgang" aus der Garage
>
> > oder beschädigungen.
> > bei einer einzelgarage, die auch nur du gemietet hast, kein problem.
> ^^^^^^
> s.o.
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, dass mit den
vermieteten Gegenständen "ordnungsgemäß" (= so dass kein
Wertverlust eintritt) umgegangen wird. Besteht z.B. die Möglichkeit,
dass in der geöffneten Garage von Dritten Beschädigungen verursacht
werden, oder Hunde ihr Geschäft drin verrichten, kann m.E. der Vermieter
durchaus verlangen, dass die Garage geschlossen wird. Aber da hab ich
auch keinen § für parat...
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Before you buy.