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Geringere Miete für "Neukunden"

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jensro

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Jan 23, 2008, 4:16:01 AM1/23/08
to
Hallo,

ich habe erfahren, dass im baugleichen Nachbargebäude der Vermieter
die Miete für neue Mieter herabgesetzt hat, damit er die Wohnungen
vermietet bekommt (da sie schon längere Zeit leer standen). Ist das
rechtens? Muss der Vermieter dann nicht für uns "Bestandsmieter" die
Miete ebenfalls vermindern, da es sich um exakt die gleichen Wohnungen
handelt? Oder darf der Vermieter solche "Sonderangebote" machen?


Gruß, Jens

V0LKER S0EHNITZ

unread,
Jan 23, 2008, 5:49:24 AM1/23/08
to
jensro <jr_w...@onlinehome.de> wrote in z-
netz.rechtswesen.diskurs.mietrecht:

> ich habe erfahren, dass im baugleichen Nachbargebäude der Vermieter
> die Miete für neue Mieter herabgesetzt hat, damit er die Wohnungen
> vermietet bekommt (da sie schon längere Zeit leer standen).

man "Angebot und Nachfrage"

> Ist das rechtens?

Sicher, der Vermieter ist in seiner Preisgestaltung frei, wenn man mal
von der Wuchergrenze absieht.

> Muss der Vermieter dann nicht für uns "Bestandsmieter" die
> Miete ebenfalls vermindern, da es sich um exakt die gleichen Wohnungen
> handelt?

Nein, natürlich nicht.

> Oder darf der Vermieter solche "Sonderangebote" machen?

Sicher darf er das - würdest Du mehr Miete zahlen wollen, wenn er die
Wohnungen im Nachbarhaus teurer als Deine vermieten würde?

ciao
volker

--
______________________________________________________________________
http://www.xing.com/profile/Volker_Soehnitz und http://www.soehnitz.de
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*! Willst Du
von mir gelesen werden, beachte dies: http://wschmidhuber.de/realname/

Andreas Portz

unread,
Jan 24, 2008, 5:29:43 AM1/24/08
to
V0LKER S0EHNITZ wrote:

>> ich habe erfahren, dass im baugleichen Nachbargebäude der Vermieter
>> die Miete für neue Mieter herabgesetzt hat, damit er die Wohnungen
>> vermietet bekommt (da sie schon längere Zeit leer standen).

>> Oder darf der Vermieter solche "Sonderangebote" machen?


>
> Sicher darf er das - würdest Du mehr Miete zahlen wollen, wenn er die
> Wohnungen im Nachbarhaus teurer als Deine vermieten würde?

Vermutlich würde der VM dann die Miete mit dem Hinweis auf diese
Vergleichsmiete erhöhen. BTW: darf er das überhaupt, wenn der die
'Vergleichswohnung' selbst so teuer vermietet, bzw. sogar mehrere, damit
es kein 'Einzelfall' ist?
Man könnte also argumentieren, dass auch eine Reduzierung der Miete bei
Nennung von passenden Vergleichswohnungen in Hinsicht auf
Gleichbehandlung von VM und M (VM kann ja per Vergleichsmiete mehr Geld
fordern) möglich sein sollte.


-Andreas

--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
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^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."

V0LKER S0EHNITZ

unread,
Jan 25, 2008, 8:44:46 AM1/25/08
to
Andreas Portz <Andrea...@gmx.de> wrote in z-
netz.rechtswesen.diskurs.mietrecht:

> Vermutlich würde der VM dann die Miete mit dem Hinweis auf diese
> Vergleichsmiete erhöhen. BTW: darf er das überhaupt, wenn der die
> 'Vergleichswohnung' selbst so teuer vermietet, bzw. sogar mehrere, damit
> es kein 'Einzelfall' ist?

Der Vermieter ist durchaus berechtigt, das Mieterhöhungsverlangen
ausschließlich mit Wohnungen aus seinem eigenen Bestand zu begründen
(so z.B. OLG Frankfurt, RE v. 20.3.1984, Weber/Marx, S. IV/73; OLG
Karlsruhe, RE v. 7.5.1984, Weber/Marx, S. IV/76).

> Man könnte also argumentieren, dass auch eine Reduzierung der Miete bei
> Nennung von passenden Vergleichswohnungen in Hinsicht auf
> Gleichbehandlung von VM und M (VM kann ja per Vergleichsmiete mehr Geld
> fordern) möglich sein sollte.

Nein, so kann man nicht argumentieren. Das Mieterhöhungsverfahren für
frei finanzierten Wohnraum ist gesetzlich geregelt und es existiert
dazu reichlich Rechtsprechung - ein vergleichbares
"Mietverminderungsverfahren" hat der Gesetzgeber hingegen nicht
festgeschrieben.

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