bei einem Heizungskreislauf in einem Haus mit
mehreren Wohneinheiten, bei denen der Verbrauch per
Kalorimeter abgelesen wird:
Inwieweit müssen Mieter, die wenig heizen für
Mieter die viel heizen zahlen? Z.B. wenn ein stark heizender
(dampfender ;-)) Mieter nur kurz, innerhalb eines
Abrechnungszeitraumes im Haus wohnt?
Kann / muß das auseinander gehalten werden?
Danke für Tipps,
Thomas Wagner
>Kann / muß das auseinander gehalten werden?
nein. Es werden ja schon mind. 30% via Wohnfläche umgelegt.
Es kann also dazu kommen, dass sich trotz nur
8%iger Gaspreiserhöhung die Heizkosten im Vergleich zum
Vorjahr mehr als verdoppeln? Ist doch schlecht kalkulierbar?
(nat. bei etwa gleichem Heizverhalten)
Gruß, Thomas
> bei einem Heizungskreislauf in einem Haus mit
> mehreren Wohneinheiten, bei denen der Verbrauch per
> Kalorimeter abgelesen wird:
>
> Inwieweit müssen Mieter, die wenig heizen für
> Mieter die viel heizen zahlen?
Mal abgesehen vom 'juristischen'/'kalkulatorischen' Vorgehen des
Abrechnungsmodells: meine zum Jahreswechsel installieren
Verdunstungsröhrchen sind jetzt bei zwei seither sehr intensiv genutzten
Heizkörpern gerade mal von der Verdunstungsvorgabe bis auf '0 Verbrauch'
runter. Also hätte ich es 3 Monate lang schön warm haben können, ohne
was dafür zahlen zu müssen. Außer den bereits erwähnten 30% Umlage auf
qm-Basis.
-Andreas
--
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>> bei einem Heizungskreislauf in einem Haus mit
>> mehreren Wohneinheiten, bei denen der Verbrauch per
>> Kalorimeter abgelesen wird:
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>> Inwieweit müssen Mieter, die wenig heizen für
>> Mieter die viel heizen zahlen?
>
> Mal abgesehen vom 'juristischen'/'kalkulatorischen' Vorgehen des
> Abrechnungsmodells: meine zum Jahreswechsel installieren
> Verdunstungsröhrchen sind jetzt bei zwei seither sehr intensiv genutzten
> Heizkörpern gerade mal von der Verdunstungsvorgabe bis auf '0 Verbrauch'
> runter. Also hätte ich es 3 Monate lang schön warm haben können, ohne
> was dafür zahlen zu müssen. Außer den bereits erwähnten 30% Umlage auf
> qm-Basis.
was auch immer die Kalorimerterleute in den Röhrchen lesen ...
ich hab da einmal und nie wieder raufgekuckt.
Ich schätze, aufgrund Heizverhalten ein, zwei anderer Mieter
oder Fehlkalkulationen 2006 wurde der Abschlag an den
Gaslieferer für 2007 wesentlich höher angesetzt,
was der Vermieter jetzt einfordert.
Die Gaspreisentwicklung hier ist: 1.1.06 5,55 ct/kwh, 1.10.06 6,04 ct
(+8,8%, "Topwert") ... 1.2.08 5,82 ct/kwh (+ 4,9%), 1.4.08 ?6,05 ct,
dagegen steht die vom Vermeiter angeführte Verteuerung von +118% (zum
Vorjahr)!
Die basiert auf die von Kalorimeter angeführten
Grundkosten- und Verbrauchswert-Berechnungseinheiten, die
im Vorjahr 6 bzw. 3 Einheiten niedriger lagen.
Grüße, T.