> seit gestern abend ist eines unserer Hauptabflußrohre verstopft.
Das Rohr in der Wand?
> Badewanne und WC gehen noch, aber wir können nich waschen,
> geschirrspülen oder das Waschbecken benutzen.
Ein gemeinsamer Zufluss? Vor der Wand oder erst in der Wand dicht? Mal den
Siphon abgeschraubt.
> Unser Vermieter behauptet, bis zum Fallrohr sei es nicht seine Sache,
> und wir müßten das Problem selbst und auf unsere Kosten lösen. Die
> Begründung: Die Sachen, die die Abflußrohre bis zum Fallrohr
> verstopfen kämen meist vom Mieter und sind zumeist Haare (wie benutzen
> immer Haarsiebe).
Unsinn. Ihr werdet im Geschirrspueler oder in der Waschmaschine wohl kaum
eure Haare waschen, oder? Ist das Rohr in der Wand dicht ist das Sache des
Vermieters. Habt ihr euren Zufluss verstopft, so ist das euer Ding.
Ansonsten ist das nach meinem Mieterlexikon Sache des Vermieters.
Wenn ihr das Rohr _schuldhaft_ verstopft, dann muesst ihr zahlen. Verstopfung
aufgrund normalen Gebrauches -> Vermieter. Beweislast liegt beim Vermieter.
> Nun ist es aber so, daß das Haus voller baulicher Mängel steckt, z. B.
> der Umstand, daß das Gefälle der Abflußrohre viel zu gering ist, und
> es zwangsläufig nach einiger Zeit zu Verstopfungen kommt. So z.B. kurz
> nach unserem Einzug vor vier Jahren, und mit schöner Regelmäßigkeit
> bei den Nachbarn.
Das Gefaelle in Abflussrohren ist gewollt immer gering. Steile Abflussrohre
verstopfen naemlich schneller als *fast* waagerechte. Auch wenn man es nicht
glaubt.
> Der Vermieter meint, die Rechtssprechung sei auf seiner Seite (sagt er
> immer, auch wenn es barer Unsinn ist, er blufft gerne).
Wenn er blufft, so frag ihn doch nach Quellen. ;-) Oder bluff selber.
Mein Mieterlexikon gibt als ein moegliches Argument an:
- Vermieter beweispflichtig (LG Kiel Wm 90, 499)-
Bjoern
>Unser Vermieter behauptet, bis zum Fallrohr sei es nicht seine Sache,
>und wir müßten das Problem selbst und auf unsere Kosten lösen. Die
>Begründung: Die Sachen, die die Abflußrohre bis zum Fallrohr
>verstopfen kämen meist vom Mieter und sind zumeist Haare (wie benutzen
>immer Haarsiebe).
Das verkennt die grundsaetzliche Rechtslage: Der Vermieter schuldet
die Instandhaltung der Mietsache, d.h. in Reparaturen aller Art. Daher
muß er in jedem Fall Reparaturen durchführen, egal worauf diese
zurückzuführen sind. Er kann allerdings einen Schadensersatzanspruch
wegen der Kosten der Reparaturen gegen den Mieter haben, wenn dieser
den Schaden schuldhaft verursacht hat. Das ist aber eine zweite -
nachrangige - Ebene. Abweichendes koennte sich hoechstens aus den
konkreten Vertragsumstaenden ergeben.
Crosspost auf z-netz.rechtswesen.urteile.mietrecht entfernt.
Thorsten
--
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sowie ... CD-Besprechungen, CD-Datenbank
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E-Mail: a275x...@smail.uni-koeln.de (Del xxx)
Das Problem hatt ich auch schon und wenns hier um verstopfte Syphons oder
anderweitige
Anschlüsse geht welche im Normalfall erst vom Mieter eingebaut werden so
ist dies dann wohl
auch seine Sache.Wenn's keine Umstände macht dann schraub doch den Syphon
ab - ist der
frei,liegt das Übel dahinter und du kannst beruhigt den Vermieter mit der
Reparatur beauftragen.
In meinen Fall wurde bei der Verbindung zum Fallrohr an Cenusil nicht
gesparrt und alles sammelte sich
an dieser Kante an - zwar wollte man es mit der Behauptung der Dreck käme
aber von mir abschmettern,
aber der Hinweis das dieser bei ordnungsgemäßer Rohrverlegung sich da
gar nicht erst angesammelt hätte,
und ich dies gerne via Gutachten und Gerichtsgang nachweisen würde
überredeten ihn.Allerdings wenn es sich
um Einbaugeräte handelt welche vom Vermieter bereitgestellt worden - weis
ich auch nicht weiter.
Torsten