Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Mietwohnung: Wer zahlt neuen Kühlschrank?

0 views
Skip to first unread message

Georg Ledermann

unread,
Oct 18, 1999, 3:00:00 AM10/18/99
to
Hallo!

In einer Mietwohnung ist eine Einbauküche enthalten, die im
Standard-Mietvertrag nicht besonders aufgeführt ist. Im Vertrag steht, daß
die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) bis zu einer Höhe
von DM 100,- vom Mieter übernommen werden müssen.

Nun gibt ein elektrisches Gerät dieser Küche, beispielsweise der
Kühlschrank, den Geist auf. Eine Neuanschaffung ist notwendig.
Wer zahlt die Kosten dafür? Der Vermieter oder Mieter?
Falls der Vermieter zahlt: Muß sich der Mieter darauf einlassen, daß
anschließend die Miete erhöht wird, damit der Vermieter Rückstellungen für
zukünftige Reparaturen bilden kann?

Gruß,
Georg


Tobias zur Mühlen

unread,
Oct 18, 1999, 3:00:00 AM10/18/99
to

Georg Ledermann schrieb

>, daß die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten
>(Reparaturen) bis zu einer Höhe von DM 100,- vom
>Mieter übernommen werden müssen.
>
Kann sein dass sich die Rechtsprechung auch hier schon reformieret hat; Aber
meines Wissens war diese Klausel, wenn keine Bemessungszeiträume summenmäßig
aufgeführt waren, unwirksam.
So mußte es heißen (zB):
"... bis zu 100,- DM für den Einzalfall, jedoch innerhalb eines Jahres nicht
mehr als 300,- DM. ..."


>Falls der Vermieter zahlt: Muß sich der Mieter darauf einlassen,
>daß anschließend die Miete erhöht wird, damit der Vermieter
>Rückstellungen für zukünftige Reparaturen bilden kann?
>

Kleiner Nachsatz zur Buchhaltung:

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, deren Fälligkeit und Betrag ungewiß
sind. Sie sind aufzulösen, wenn deren Grund zur Bildung entfällt.
Rückstellungen bilde ich nicht aus Erträgen, sondern ich bilde
Rückstellungen als Aufwand im lfd Jahr. Sie wirken ertragsschmälernd und so
steuermindernd.
Im folgenden Jahr löse ich diese Rückstellung auf unterschiedliche Art und
Weise auf.

Gruß

Tobi

Elmar Haneke

unread,
Oct 18, 1999, 3:00:00 AM10/18/99
to
On Mon, 18 Oct 1999 12:28:55 +0200, "Georg Ledermann"
<a241...@smail.uni-koeln.de> wrote:

>In einer Mietwohnung ist eine Einbauküche enthalten, die im

>Standard-Mietvertrag nicht besonders aufgeführt ist. Im Vertrag steht, daß


>die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) bis zu einer Höhe
>von DM 100,- vom Mieter übernommen werden müssen.

Das hängt davon ab, ob die Küche tatsächlich zur Wohnung gehört und
mit vermietet wurde. Wenn sie vom Vormieter übernommen wurde, muß der
Mieter zahlen, wenn sie vermietet wurde, ist der Vermieter an der
Reihe.

In deinem Beispiel könnte es aber auch so sein, daß die Wohnung ohne
Küche vermietet und die Küche einfach so dringelassen wurde.
Glaubwürdig ist diese Veriante aber wohl nur bei relativ alten Küchen,
für die der Vormieter keinen Abstand mehr haben wollte.

>Falls der Vermieter zahlt: Muß sich der Mieter darauf einlassen, daß
>anschließend die Miete erhöht wird, damit der Vermieter Rückstellungen für
>zukünftige Reparaturen bilden kann?

Nein.

Elmar

Georg Ledermann

unread,
Oct 18, 1999, 3:00:00 AM10/18/99
to
> In deinem Beispiel könnte es aber auch so sein, daß die Wohnung ohne
> Küche vermietet und die Küche einfach so dringelassen wurde.
> Glaubwürdig ist diese Veriante aber wohl nur bei relativ alten Küchen,
> für die der Vormieter keinen Abstand mehr haben wollte.

So ungefähr ist es. Die Küche wurde vom Vermieter zur kostenlosen Nutzung
überlassen, sie war aber noch völlig intakt.

Und ich Dusselkopp habe mich jetzt dazu breitschlagen lassen, daß man sich
die Kosten teilt. Nach den anderen Beiträgen zu schließen wäre ein solches
Vorgehen wohl nicht notwendig gewesen. Aber des lieben Friedens willen....

Danke für die Antworten!

Gruß,
Georg

Dieter Boettcher

unread,
Oct 19, 1999, 3:00:00 AM10/19/99
to
Georg Ledermann schrieb in Nachricht <7ug255$d11$1...@fu-berlin.de>...

>> In deinem Beispiel könnte es aber auch so sein, daß die Wohnung
ohne
>> Küche vermietet und die Küche einfach so dringelassen wurde.
>> Glaubwürdig ist diese Veriante aber wohl nur bei relativ alten
Küchen,
>> für die der Vormieter keinen Abstand mehr haben wollte.
>
>So ungefähr ist es. Die Küche wurde vom Vermieter zur kostenlosen
Nutzung
>überlassen, sie war aber noch völlig intakt.

also kostenfrei Nutzung ohne Bestandteil des Mietvertrages zu sein ?

>Und ich Dusselkopp habe mich jetzt dazu breitschlagen lassen, daß man
sich
>die Kosten teilt.

Da hast Du doch einen Vorteil, denn was nicht 'vermietet' ist, würde
in *Deinen* Zuständigkeitsbereich fallen.

Dieter

Georg Ledermann

unread,
Oct 21, 1999, 3:00:00 AM10/21/99
to
> also kostenfrei Nutzung ohne Bestandteil des Mietvertrages zu sein ?

Es wurde ein Nachtrag zum Mietvertrag gemacht, in dem die kostenfreie
Nutzung vereinbart wurde. Es steht jedoch nicht explizit darin, daß die
Nutzung mit der Miete abgegolten sei.


> >Und ich Dusselkopp habe mich jetzt dazu breitschlagen lassen, daß man

> > sichdie Kosten teilt.

> Da hast Du doch einen Vorteil, denn was nicht 'vermietet' ist, würde
> in *Deinen* Zuständigkeitsbereich fallen.

Aha. Na fein, dann war's wohl doch nicht so schlecht :-)

Gruß,
Georg

0 new messages