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Vermieter betritt ohne Vorankündigung das Grundstück, ?

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Ralf Kurt v.Harnack

unread,
Oct 4, 2000, 3:00:00 AM10/4/00
to

Hallo,
Wir hatten einen Vermieterwechsel, das von uns gemietete Haus nebst
Garten wurde verkauft, es liegt eine Eingenbedarfskündigung vor.

Unser neuer Vermieter betritt nun heute ohne Vorankündigung das von
uns gemietete Grundstück und baut einen Bauzaun, zum Lagen von
Baumaterial, genau auf den von uns zum Sitzen und Spielen (Kinder)
genutzten Rasenstück.

Er beruft sich darauf das wir nur das Haus gemietet hätten .

Punkt 1. Mietvertrag: Der Vermieter vermietet das Nebengebäude 17a
vom Wohngebaude Nr.17 im jetztigen Zustand nebst Garten.

Darauf hingewiesen das er ohne Vorankündigung hier eingedrungen ist,
machte er jedoch weiter. Ich rief die Polizei wegen Hausfriedensbruch,
nach Diskusion baute er den Zaun wieder ab, fotografierte alles
beschimpfte mich verbal und verschwand mit der Drohung morgen mit
einer einstweiligen Verfügung und Schadensersatzansprüchen für die
Kosten die Ihm entstanden seien (Auf und Abbau, Sprit usw.)
wiederzukommen.

Am 09.09.2000 teilte er uns schriftlich mit .... werden wir ab
Mitte September 2000 Baumaterial für Renovierung u. Reparatur des
Hauses im Grundstück lagen müssen. Auch den übrigen Teil des
Grundstückes müssen wir zur Planung der Außenanlagen stets
uneingeschränkt betreten können.

Von uns wurde die im Mündlichen Gespräch abgelehnt

Meine Fragen:

Kann ein Vermieter ohne konkrete Ankündigung das Grundstück betreten.
Thema Bauzaun und Lagerung, ist das rechtlich möglich dies zu
erwirken. Welche Formalen Bedingungen muß der Vermieter einhalten?

Was muß ich konkret tun, beim nächsten mal? Wurde ja bereits
angedroht.

Mit freundlichem Gruß
Ralf Kurt Harnack

Dieter Boettcher

unread,
Oct 4, 2000, 3:00:00 AM10/4/00
to
>Am 09.09.2000 teilte er uns schriftlich mit .... werden wir ab
>Mitte September 2000 Baumaterial für Renovierung u. Reparatur des
>Hauses im Grundstück lagen müssen. Auch den übrigen Teil des
>Grundstückes müssen wir zur Planung der Außenanlagen stets
>uneingeschränkt betreten können.

Renovierung muss vorher *konkret* angekündigt werden.

Um einer einstweiligen Vfg. vorzubeugen, kannste bei Eurem Gericht schon
jetzt vorbeugen (Schutzschrift). Dann läuft er ins Leere :-)

>Was muß ich konkret tun, beim nächsten mal? Wurde ja bereits
>angedroht.

auch ne EV erwirken. Ich würde unverzüglich anwaltlichen Rat in Anspruch
nehmen !

Dieter

Klaus

unread,
Oct 4, 2000, 3:00:00 AM10/4/00
to
Lagern nicht

Renovieren ja

würde ich mal so sagen.
Wenn der Renovierungsarbeiten (vorher anmelden) vor hat ist es ja zu deinem Nutzen. Es sei denn der renoviert nicht der will dich
nur ärgern.

Nicht vergessen, die Miete mindern wenn irgendwas nicht geht.

--
Klaus Seeberger - www.nachbarschaftsstreit.de


Burkhard Steinike

unread,
Oct 9, 2000, 8:42:56 PM10/9/00
to
Hallo Herr Harnack,
vielleicht ein wenig spät, aber hoffentlich....

Auch das Betreten des vermieteten Gartens stellt den Tatbestand des
HAUSFRIEDENSBRUCHS dar!!
Hier ist es geboten, unverzüglich die Polizei zu holen. Weitere Schritte
können kaum schiefgehen...
Viel Erfolg
Burkhard


Ralf Kurt v.Harnack <ralf.h...@freenet.de> schrieb in im Newsbeitrag:
f8cmtss86gg4q6qpd...@4ax.com...


>
> Hallo,
> Wir hatten einen Vermieterwechsel, das von uns gemietete Haus nebst
> Garten wurde verkauft, es liegt eine Eingenbedarfskündigung vor.
>
> Unser neuer Vermieter betritt nun heute ohne Vorankündigung das von
> uns gemietete Grundstück und baut einen Bauzaun, zum Lagen von
> Baumaterial, genau auf den von uns zum Sitzen und Spielen (Kinder)
> genutzten Rasenstück.
>
> Er beruft sich darauf das wir nur das Haus gemietet hätten .
>
> Punkt 1. Mietvertrag: Der Vermieter vermietet das Nebengebäude 17a
> vom Wohngebaude Nr.17 im jetztigen Zustand nebst Garten.
>
> Darauf hingewiesen das er ohne Vorankündigung hier eingedrungen ist,
> machte er jedoch weiter. Ich rief die Polizei wegen Hausfriedensbruch,
> nach Diskusion baute er den Zaun wieder ab, fotografierte alles
> beschimpfte mich verbal und verschwand mit der Drohung morgen mit
> einer einstweiligen Verfügung und Schadensersatzansprüchen für die
> Kosten die Ihm entstanden seien (Auf und Abbau, Sprit usw.)
> wiederzukommen.
>

> Am 09.09.2000 teilte er uns schriftlich mit .... werden wir ab
> Mitte September 2000 Baumaterial für Renovierung u. Reparatur des
> Hauses im Grundstück lagen müssen. Auch den übrigen Teil des
> Grundstückes müssen wir zur Planung der Außenanlagen stets
> uneingeschränkt betreten können.
>

> Von uns wurde die im Mündlichen Gespräch abgelehnt
>
> Meine Fragen:
>
> Kann ein Vermieter ohne konkrete Ankündigung das Grundstück betreten.
> Thema Bauzaun und Lagerung, ist das rechtlich möglich dies zu
> erwirken. Welche Formalen Bedingungen muß der Vermieter einhalten?
>

> Was muß ich konkret tun, beim nächsten mal? Wurde ja bereits
> angedroht.
>

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