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Bitte Hilfe: Unfall in Mietwohnung

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Jan

unread,
Jan 29, 2003, 3:17:56 PM1/29/03
to
In unserem Wohnzimmer stehen zwei große, schwere Nachtspeicheröfen.
Gestern ist unserem Kind etwas hinter einen der Öfen gefallen. Meine
Frau hat diesen dann in ihre Richtung gekippt, um dahinterzugreifen.
Dabei ist der komplette Ofen umgefallen und meine Frau konnte
glücklicherweise im letzten Moment zur Seite springen. Der Ofen ist so
schwer, dass wir ihn nur mit vier erwachsenen Männern und grosser
Anstrengung wieder aufrichten konnten – grosses Glück also, dass das
Gerät niemandem auf den Fuß gefallen ist – der wäre „Matsch" gewesen!
Der Ofen ist beschädigt, unsere Haftpflicht schliesst ausdrücklich
Schäden an Heizungsgeräten in Mietwohnungen aus.

Jetzt unsere Frage: Müssen wir die Reparatur oder gar Neuanschaffung
des Ofens bezahlen (1100€ Neupreis)? Auf der einen Seite hätte der
Ofen nicht so weit gekippt werden dürfen, dass er umfällt
(Mieterverschulden) – auf der anderen Seite müsste meiner Meinung nach
der Ofen so fixiert sein (Vermieterverschulden), dass Unfälle
ausgeschlossen werden (und hätte unser Kind davor gestanden, hätte das
ganze furchtbar ausgehen können!).

Meine Frage ans Forum: Gibt es da eine eindeutige Rechtslage, dass die
Versicherung des Vermieters einspringen muss? Oder müssen wir den
Schaden selbst zahlen? Für Hinweise und Tips bedanke ich mich schon
jetzt!

Joachim Nimtschek

unread,
Jan 29, 2003, 5:32:12 PM1/29/03
to
Die Montageanleitung von AEG besagt, daß Körper bis 4 kW an der Wand mit
einer mitgelieferten Schraube befestigt werden müssen; über 4 kW wird
die Wandbefestigung empfohlen.
Auch ältere Heizkörper haben auf der Rückseite eine oder zwei Laschen,
die für eine Befestigung gegen Kippen vorgesehen sind.
Die Haushaftpflicht des Vermieters müßte m.E. den Fall übernehmen.
Du solltest darauf bestehen, daß alle Heizkörper der Wohnung an der Wand
gegen Kippen gesichert werden, soweit Kippgefahr besteht.
Dies könntest du selbst übernehmen, um deinem Vermieter wegen
Mitverschuldens entgegen zu kommen. Die Körper lassen sich mit einer
Sackkarre leicht von der Wand entfernen (wenn es nicht gerade sehr alte
Körper sind, die bis 450 kg wiegen können und somit gegen Kippen nicht
gefährdet sind).
Joachim


Jan schrieb:

Jan

unread,
Jan 29, 2003, 11:07:54 PM1/29/03
to
danke für den hinweis - aber kann ich aus der aeg-anleitung (unser
ofen ist von siemens) einen rechtsanspruch ableiten?
Jan
Joachim Nimtschek <HJ.Nim...@t-online.de> wrote in message news:<3E38566C...@t-online.de>...

Joachim Nimtschek

unread,
Jan 30, 2003, 3:39:26 PM1/30/03
to

Jan schrieb:


> danke für den hinweis - aber kann ich aus der aeg-anleitung (unser
> ofen ist von siemens) einen rechtsanspruch ableiten?
> Jan

Das kann ich leider nicht beurteilen. Ich würde es so auffassen, daß die
Montageanleitung des Herstellers bindend ist für den Handwerker, der ja
nach den 'anerkannten Regeln der Technik' arbeiten muß.
Sträubt sich der Vermieter den Schaden seiner Versicherung zu melden?
Ich denke aber, wenn du als Schadensverursacher beim Vermieter mit einem
Rechtsanspruch vorstellig wirst, wird er wenig kulant sein.
Ein gutes Verhältnis zwischen den Parteien sollte jedem ein paar Mark
Wert sein.
Joachim

Jan

unread,
Jan 31, 2003, 1:30:31 PM1/31/03
to
Joachim Nimtschek <HJ.Nim...@t-online.de> wrote in message news:<3E398D7E...@t-online.de>...

Genau das ist unser Problem: Hätten wir eine "anonyme Hausverwaltung",
würden wir es einfach mit dem Rechtsanspruch versuchen. Unsere
Vermieter sind völlig unproblematisch und haben (wie wir) wenig Ahnung
von der Materie. Würde es eine klare Rechtslage geben, wären sie
sicherlich sehr kulant, wenn wir ihnen diese nennen würden. So haben
wir das Problem, dass wir schleunigst die Heizung wieder in Gang
bekommen müssen, aber nicht wissen ob wir den Schaden tragen
,müssen... Vielleicht hat ja noch jemand einen Tip/ Rat?

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