Jetzt unsere Frage: Müssen wir die Reparatur oder gar Neuanschaffung
des Ofens bezahlen (1100€ Neupreis)? Auf der einen Seite hätte der
Ofen nicht so weit gekippt werden dürfen, dass er umfällt
(Mieterverschulden) – auf der anderen Seite müsste meiner Meinung nach
der Ofen so fixiert sein (Vermieterverschulden), dass Unfälle
ausgeschlossen werden (und hätte unser Kind davor gestanden, hätte das
ganze furchtbar ausgehen können!).
Meine Frage ans Forum: Gibt es da eine eindeutige Rechtslage, dass die
Versicherung des Vermieters einspringen muss? Oder müssen wir den
Schaden selbst zahlen? Für Hinweise und Tips bedanke ich mich schon
jetzt!
Jan schrieb:
Jan schrieb:
> danke für den hinweis - aber kann ich aus der aeg-anleitung (unser
> ofen ist von siemens) einen rechtsanspruch ableiten?
> Jan
Das kann ich leider nicht beurteilen. Ich würde es so auffassen, daß die
Montageanleitung des Herstellers bindend ist für den Handwerker, der ja
nach den 'anerkannten Regeln der Technik' arbeiten muß.
Sträubt sich der Vermieter den Schaden seiner Versicherung zu melden?
Ich denke aber, wenn du als Schadensverursacher beim Vermieter mit einem
Rechtsanspruch vorstellig wirst, wird er wenig kulant sein.
Ein gutes Verhältnis zwischen den Parteien sollte jedem ein paar Mark
Wert sein.
Joachim
Genau das ist unser Problem: Hätten wir eine "anonyme Hausverwaltung",
würden wir es einfach mit dem Rechtsanspruch versuchen. Unsere
Vermieter sind völlig unproblematisch und haben (wie wir) wenig Ahnung
von der Materie. Würde es eine klare Rechtslage geben, wären sie
sicherlich sehr kulant, wenn wir ihnen diese nennen würden. So haben
wir das Problem, dass wir schleunigst die Heizung wieder in Gang
bekommen müssen, aber nicht wissen ob wir den Schaden tragen
,müssen... Vielleicht hat ja noch jemand einen Tip/ Rat?