Eine Firma hat einen Verwaltervertrag über einen befristete Zeit und
verwaltet im Auftrag des Auftraggebers mehrere Objekte, Mieter bzw.
Immobilien.
Nun läuft dieser Verwaltungsvertrag aus und der ehemalige Auftraggeber
möchte nun eine Kopie der Datenbank mit sämtlichen Daten.
Der ehemalige Auftraggeber möchte sich nähmlich die gleiche Software kaufen
und dort die Datenbank einbinden und damit die Verwaltung in eigener Hand
fortführen.
Am Anfang des Vertrages wurden alle Papiere, Objektbeschreibung bzw.
Mietverträge in Papierform übergeben. Die Dienstleistungsfirma pflegte diese
Daten in ihr eigenes Verwaltungssystem ein und verwaltete dort die
unterschiedlichsten Vorgänge. Auch wurde ziemlich viel investiert um
bestimmte Abrechnungen in der Datenbank erstellen zu können. D.h. die
Datenbank enthält nicht nur die puren Stammdaten, sondern auch
Berechnungsschlüssel und von selbsterstellte Funktionen.
Kann der ehemalige Auftraggeber eine Kopie der Datenbank verlangen ? oder
die Herausgabe aller Stammdaten in elektronischer Form? Die Firma möchte den
ehemligen Auftraggeber eigentlich ebenfalls alles wieder in Papierform
übergeben. Ersten damit er nicht von dem Wissen und Können der Firma
profitiert und sieht welches Arbeit es macht ein komplettes
Verwaltungssystem mit diesen Daten zu füttern. Im Vertrag wurde keine
Vereinbarungen getroffen, wie die Daten am Ende des Vertrages zurückzugeben
zu sind.
mfg
Pauli