Genehmigungen sind, wie ich beiläufig gehört habe, wohl beim Filmen
erforderlich. Die Frage bezieht sich auf keinen speziellen Fall, wie ist
prinzipiell zu verfahren?
Schliesslich würde mich doch auch noch die Frage interessieren wie es sich
mit anonymen Personengruppen bspw. bei Grossereignissen verhält. Können
derarige Aufnahmen, auch hier prinzipiell und abgesehen von etwaigen
Vermarktungsrechten, im Internet problemlos abgebildet werden?
Frank B.