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Domainnamen = Realnamen - Anspruch darauf?

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Florian

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Feb 1, 2004, 3:31:16 PM2/1/04
to
Hallo,
ich habe vor einiger Zeit in diversen Fachpublikationen der EDV gelesen,
dass man Anspruch auf eine .de Domain mit seinem Nachnamen hat, sofern der
Nachname nicht gerade was "normales" wie Meier, Müller oder ein
Gattungsbegriff ist.

Mal ein rein fiktives Beispiel: Angenommen ich heisse "Florian Flusch", aber
die Domain www.flusch.de gehört dem Schreinereibetrieb "Michael FLUnk und
Robert SCHmitt GbR" aus einem kleinen Dorf mitten in Bayern, die sich aus
ihren Namensanfängen den Fantasienamen Flusch gebildet haben. Da ich aber
nun mit wirklichem Namen FLUSCH heisse, habe ich eher Anspruch darauf als
diese Firma.

Nun weiss ich leider nicht mehr welches Gerichtsurteil dazu genannt war und
wie man in einem Brief an die Schreinerei argumentieren kann. Ich will
natürlich nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen und das ganze in
anwaltliche Hände geben, sondern ersteinmal selbst der Schreinerei einen
Brief schreiben und sie um Herausgabe/Übertragung der Domain auffordern.

Wie stehen da meine Chancen diesen Domainnamen zu bekommen? Welches
Gerichtsurteil ist da relevant? Hat sowas Chancen auf Erfolg (wenn man mal
Beispiele wie shell.de aussen vor lässt)?

Mit herzlichstem Dank vorab für die Antworten!

Florian

P.S.: Ich weiss, das man hier eigentlich mit Realnamen posten sollte, aber
in diesem speziellen Fall mochte ich eine Ausnahme machen, sorry!


---
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Pascal Hase

unread,
Feb 2, 2004, 10:34:09 AM2/2/04
to
> ich habe vor einiger Zeit in diversen Fachpublikationen der EDV gelesen,
> dass man Anspruch auf eine .de Domain mit seinem Nachnamen hat, sofern der
> Nachname nicht gerade was "normales" wie Meier, Müller oder ein
> Gattungsbegriff ist.
>
> Mal ein rein fiktives Beispiel: Angenommen ich heisse "Florian Flusch", aber
> die Domain www.flusch.de gehört dem Schreinereibetrieb "Michael FLUnk und
> Robert SCHmitt GbR" aus einem kleinen Dorf mitten in Bayern, die sich aus
> ihren Namensanfängen den Fantasienamen Flusch gebildet haben. Da ich aber
> nun mit wirklichem Namen FLUSCH heisse, habe ich eher Anspruch darauf als
> diese Firma.

Du hast höchstens Rechte aus § 12 BGB. Wenn jedoch die Firma selben Namens ist
wie du, dann gilt: "first come, first served", da auch die Firmen oder die
Namen anderer juristischer Personen vom allgemeinen Namensschutz nach § 12 BGB
umfasst sind. Außerdem ist die Reichweite des Namensschutzes begrenzt - bei
"Allerweltsnamen" wirst du dich kaum zur Wehr setzen können, wenn dieser
Bestandteil einer Domain wird. (wie z.B. das OLG Stuttgart zum Namen "Netz" -
Urteil vom 07.03.2002)...
Wenn du natürlich andere prioritätsältere Rechte geltend machen kannst, die
deinem Namen Schutz verleihen, dann hast du natürlich bessere Karten!

Chancenlos wärest du wahrscheinlich, wenn der Domaininhaber seinerseits
prioritätsältere Rechte innehat, wie z.B. Titelschutz nach § 5 III MarkenG, oder
so...


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