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Drucker-Verbrauchsmaterialien

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Martin Blanke

unread,
Nov 8, 2003, 10:00:11 AM11/8/03
to
Hallo Rechtskundige,
vielleicht weiß jemand und kann es hier kundtun, wie folgendes zu bewerten
ist:
bei dem Farblaserdrucker Epson C8500 ist in der Belichtertrommel ein
Zählerchip eingebaut, der den Drucker außer Betrieb setzt, sobald der
Zähler - wie auch immer - einen bestimmten Nutzungsgrad der Trommel
festgestellt hat. In der Praxis war das bei uns bis jetzt 2 mal nach jeweils
knapp 11000 Seiten der Fall.
Will man weiterdrucken, muß man eine neue Belichtertrommel kaufen (die alte
muß man auch noch kostenpflichtig entsorgen). Nun ist die ein ziemlich
teures Teil (rund 400 Euro), so daß pro gedruckter Seite im Schnitt fast 4
Cent allein für die Trommel draufgehen.
Bis zum Schluß war in keinem Fall ein Nachlassen der Druckqualität
festzustellen, so daß man davon ausgehen kann, daß es noch für ein paar
tausend Seiten mehr gereicht hätte.

Epson beruft sich auf die Spezifikation ("12500 Seiten Farbe bei 5% Deckung
pro Farbe").
Trotzdem drängt sich die Frage auf: darf ein Hersteller einfach die weitere
Nutzung eines noch gebrauchsfähigen Verbrauchsmaterials technisch
unterbinden (Garantieansprüche bestehen übrigens nicht mehr)? Das gleiche
Problem soll auch bei Patronen für bestimmte Tintenstrahldrucker bestehen.
Hat hier jemand schon mal Erfahrungen gemacht, Urteile gelesen etc.?

Dank im voraus für alle Infos. MfG, M.B.


Rüdiger Pohlen

unread,
Nov 8, 2003, 10:16:38 AM11/8/03
to
Ich bin zwar kein Jurist und kann Dir auch keinen passenden Paragraphen
nennen, aber nach meiner Auffassung ist das rechtswiedrig, was Epson da
treibt.
Wäre ja das selbe, wenn mein Auto alle 20.000 Km einfach stehen bleibt, weil
ich dann zur Inspektion muß.

Allerdings, Epson kann ja ganz einfach sagen "Steht so im Kaufvertrag". Wem
das nicht passt, kann ja woanders Kaufen.

Also, einfach keine Eson Drucker mehr kaufen und das Problem dürfte sich in
recht kurzer Zeit von selbst erledigen.


Falko Rein

unread,
Nov 8, 2003, 3:06:40 PM11/8/03
to
Hallo,

ich habe noch in keinem Kaufvertrag gelesen das eine Trommel nach 11000
Seiten ausgetauscht werden muß. Es steht im Handbuch lediglich das eine
Trommel für 11000 Seiten ausgelegt ist, und ein Handbuch ist kein
Bestandteil eines Kaufvertrages, da dieses beim Abschluß des Vetrages
respektive der Bestellung dem Kunden nicht vorlag,
MFG
Falko Rein
"Rüdiger Pohlen" <t-n...@rpcomputer.de> schrieb im Newsbeitrag
news:boj1ct$uj3$06$1...@news.t-online.com...

Rüdiger Pohlen

unread,
Nov 10, 2003, 3:49:02 AM11/10/03
to
> Trommel für 11000 Seiten ausgelegt ist, und ein Handbuch ist kein
> Bestandteil eines Kaufvertrages,

Doch, das schon. Weil, ohne deutschsprachiges Handbuch kann ich den
Kaufvertrag rückgängig machen.
Aber ist schon richtig. In dem Sinne, das es Bedingungen diktieren kann, ist
das Handbuch völlig Banane.
Also strebt man jetzt wohl eine Klage gegen Epson an, das die den Zähler
deaktivieren.
Das dürfte die Firma reichlich teuer kommen, zu allen Kunden einen Techniker
zu schicken.


Ernst Murnleitner

unread,
Nov 11, 2003, 3:42:28 AM11/11/03
to
Hallo,

> Also, einfach keine Eson Drucker mehr kaufen und das Problem dürfte sich
in
> recht kurzer Zeit von selbst erledigen.

Fragt sich nur, welchen. Ich glaube, bei meinem HP Color-Laserjet 4500 ist
das auch so.

Ernst


Rüdiger Pohlen

unread,
Nov 11, 2003, 9:53:09 AM11/11/03
to

Echt ? Verdammt.
Nun den. Bleibt einem also nichts weiter übrig, als den Kaufvertrag genau zu
lesen und wenn da nichts von regelmäßigem Trommeltausch drin steht, dann ein
Klage anstreben, wenn der Drucker dann irgendwann mal die Arbeit verweigert,
weil irgendein Zähler abgelaufen ist.


Falko Rein

unread,
Nov 11, 2003, 4:22:05 PM11/11/03
to
Ist aber nicht unbedingt ernstgemeint oder?
Es ist doch klar das bei einem Drucker der Toner mal ausgeht und die
Trommel auch nur begrenzt hält auch wenn der Zähler abgeschaltet ist. Auf
was soll sich die Klage begründen,? Weil die Trommel ausgebraucht ist oder
Toner zu Ende?
Wozu ist dann ein Drucker noch da?
Und es muß ein Deutsches Handbuch dabei sein, das ist richtig, aber der
Wortlaut des Handbuchs fällt nicht unter dem Kaufvertrag, ansonsten müßte
man es vor dem Kauf bekommen.

MFG
FR


"Rüdiger Pohlen" <t-n...@rpcomputer.de> schrieb im Newsbeitrag

news:boqt4r$ebq$00$1...@news.t-online.com...

Rüdiger Pohlen

unread,
Nov 12, 2003, 5:55:46 AM11/12/03
to
> Ist aber nicht unbedingt ernstgemeint oder?

Aber sicher doch.

> Es ist doch klar das bei einem Drucker der Toner mal ausgeht und die
> Trommel auch nur begrenzt hält auch wenn der Zähler abgeschaltet ist.

Was hat der Toner jetzt damit zu tun ?
Und lies mal bitte den ganzen Thread. Die Trommel ist noch top in Ordnung
und nur weil ein Zähler abgelaufen ist, versagt mir Epson die weiterarbeit.
Das kann es nicht sein. ICH bestimme, ob ich mit dem Gerät weiterarbeiten
will oder es lieber reparieren lasse und nicht Epson oder sonst wer.

> Auf was soll sich die Klage begründen,? Weil die Trommel ausgebraucht ist
oder
> Toner zu Ende?

Auf vorsätzliche Sabotage ?
Wie würdest Du reagieren, wenn dein Auto alle 20.000 Km stehen bleiben würde
und nicht mehr anspringt, weil der Inspektionzähler abgelaufen ist ?
Außerdem nochmal der Hinweis. Lies den ganzen Thread. Toner war da bisher
kein Thema und die Trommel war noch in Ordnung. Darum geht es.

> Wozu ist dann ein Drucker noch da?

Lies den Thread.

> Und es muß ein Deutsches Handbuch dabei sein, das ist richtig, aber der
> Wortlaut des Handbuchs fällt nicht unter dem Kaufvertrag, ansonsten müßte
> man es vor dem Kauf bekommen.

Nicht unbedingt. Wenn mich der Verkäufer vor dem Kauf auf diesen Umstand
bzw. die Zeilen in dem Handbuch hinweist, dann ist es durchaus
Vertragsbestandteil, weil, mündliche zusicherung einer Eigenschaft. :-)
Aber egal. Darum sollte es auch weniger gehen. Es ist eine Frechheit, was
Epson und offensichtlich auch andere Druckerhersteller sich da rausnehmen
und ich persönlich bin nicht gewillt, mir diese Bevormundung gefallen zu
lassen.
Wenn ich einen Drucker kaufe, dann ist es ganz allein meine Sache, was ich
damit mache. Und wenn ich den zum Toastscheibenbedrucken nutze, so kann und
darf mit Epson das nicht verbieten. Aber genau das versuchen die.


Martin Blanke

unread,
Nov 12, 2003, 9:30:35 AM11/12/03
to
Danke erstmal an alle für die Meinungsäußerungen! Mein Hinweis auf bestimmte
Tintenpatronen bezieht sich auf einen Leserbrief vor längerer Zeit in der
c't, als jemand schrieb, daß die Patrone als "leer" gemeldet wurde und der
Drucker nicht mehr druckte, obwohl nachweisbar noch brauchbare Tinte drin
war. Leider ist damals daraus keine Aktion entstanden, und ich kann mir
natürlich einen Musterprozeß gegen Epson & Co. nicht leisten.
Schön wär's gewesen, wenn der schon stattgefunden hätte. Vielleicht ja
demnächst mal.
Wenn das Problem beim HP Farblaser auch besteht, dann scheint das wohl
symptomatisch für die ganze Branche zu sein?! Wo wären die Alternativen?

MfG, M.B.


Ernst Murnleitner

unread,
Nov 12, 2003, 5:24:58 PM11/12/03
to
> Wenn ich einen Drucker kaufe, dann ist es ganz allein meine Sache, was ich
> damit mache. Und wenn ich den zum Toastscheibenbedrucken nutze, so kann
und
> darf mit Epson das nicht verbieten. Aber genau das versuchen die.

Naja, sie verbieten es ja nicht. Es funktioniert halt nur nicht länger. Das
finde ich aber legitim.

Es könnte ja sein, dass Benutzer A den Drucker auf diese Weise benutzt und
eine Person B dann einen Ausdruck sieht und sich denkt, was verkauft Epson
doch für Sch* Drucker.

Ich verkaufe Gasmessgeräte, welche regelmäßig kalibriert werden sollen.
Eigentlich könnte es mir ja egal sein, ob der Benutzer die Kalibrierung
durchführen (lässt). Aber wenn die Anlage mal überprüft wird, dann fällt es
auf mich zurück und es heisst, deren Gerät messen nicht richtig. Daher
erscheint eine dicke fette Meldung am Bildschirm.

Ernst

Rüdiger Pohlen

unread,
Nov 13, 2003, 2:30:16 PM11/13/03
to
> > Wenn ich einen Drucker kaufe, dann ist es ganz allein meine Sache, was
ich
> > damit mache. Und wenn ich den zum Toastscheibenbedrucken nutze, so kann
> und
> > darf mit Epson das nicht verbieten. Aber genau das versuchen die.
>
> Naja, sie verbieten es ja nicht. Es funktioniert halt nur nicht länger.
Das
> finde ich aber legitim.

Nein, sie verbieten es nicht. Würde sich ja eh keiner dran halten.
Aber VORSÄTZLICH ein vin mir gekauftes Produkt unbrauchbar zu machen, das
hälst DU für legitim ?
Morgen kommt dein Vermieter und verbietet Dir das Duschen, da feuchtigkeit
nachweislich die Wände schädogt. Ist das dann auch legitim ?

> Es könnte ja sein, dass Benutzer A den Drucker auf diese Weise benutzt und
> eine Person B dann einen Ausdruck sieht und sich denkt, was verkauft Epson
> doch für Sch* Drucker.

Das ist aber nicht Epson sein Problem. Der Drucker gehört mir und damit kann
ich machen, was ich will und Epson darf mir da nicht rein reden. Wäre ja
noch schöner.

> Ich verkaufe Gasmessgeräte, welche regelmäßig kalibriert werden sollen.
> Eigentlich könnte es mir ja egal sein, ob der Benutzer die Kalibrierung
> durchführen (lässt). Aber wenn die Anlage mal überprüft wird, dann fällt
es
> auf mich zurück und es heisst, deren Gerät messen nicht richtig. Daher
> erscheint eine dicke fette Meldung am Bildschirm.

Für sowas gibt es Aufkleber "Geeicht bis xxxx". Dann kann jeder sehen, ob
wirklich das Gerät von Dir Mist ist oder der Nutzer einfach nur zu blöd.
Aber was würden deine Kunden wohl sagen, wenn Du anstatt der meldung auf dem
Bildschirm einfach die Funktion der Geräte unterbindest, bis diese wieder
Kalibriert sind ?


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