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Rückgaberecht / zerschnittenes Klebeband

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Alex Sell

unread,
Oct 7, 2003, 8:31:05 AM10/7/03
to

"Nelix" <aben...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ELnAm3%234CH...@newsgroup.korea.com...
> Hallo zusammen!
>
> Ich habe mir online 2 Lautsprecher bestellt (~ 450,.?), diese ausgepackt
und
> dazu das Klebeband des Kartons / der Verpackung zerschnitten, die Boxen
kurz
> GETESTET (nicht in Gebrauch genommen) und mich dann entschieden, von
meinem
> Rückgaberecht Gebrauch zu machen.
>
> Ich habe die LS wieder in den Original-Kartons gepackt, die
> Original-Unterlagen samt Rechnung dazugegeben und die Kartons mit
normalem,
> breiten, klaren Klebeband wieder zugeklebt.
>
> Die LS sind auch wieder abgeholt worden und wieder beim Händler
angekommen.
>
> Jetzt hat er mir einen Scheck über den Rechnungsbetrag (450,-?) - 10%
> (45,-?), also über 405,-? zugesendet.
> Zur Begründung des 10% Abzugs hat er geschrieben, dass ich ja das
> ORIGINAL-KLEBEBAND (klares, bretes Klebeband mit "CANTON"-Schriftzug)
> zerstört hätte und er die Ware nicht mehr als original verkaufen könne.
>
> Wer ist im Recht?
>
> Mit der Ware hat er mir übrigends keine AGB auf einem "dauerhaften
> Datenträger" (email, CD, Papier) zukommen lassen. Kann ich das auch für
mich
> ausnutzen?
>
> Außerdem hat er zwar in seinen AGB folgendes stehen:
> "Sollten Sie beschädigte oder benutzte Waren zurücksenden, so berechtigt
uns
> dies zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Dieses hat ebenso Gültigkeit
> für fehlende oder defekt Teile"
>
> Aber es ist nicht geschrieben, wie man eine solche evtl. Wertminderung
durch
> Bestimmungsgemäßen Gebrauch verhindern kann. Das muß doch, oder?
>
> Gilt der Karton bzw. besser das Klebeband, mit dem die Verpackung
zugeklebt
> ist eigentlich auch als "die Ware", oder ist mit "Ware" auch nur die
> "eigentliche Ware", d. h. hier die LS gemeint?
>
> Wie hätte ich die Ware denn Testen können, ohne sie aus dem Karton zu
holen
> ohne das Band zu zerschneiden?
> Selbst wenn ich es nicht zerschnitten, sondern abgezogen hätte, hätte es
> doch seine Klebefähigkeit verloren und hätte ersetzt werden müssen, oder?
>
> Ok, die 10% sind jetzt nicht alle Welt, aber für einen Studenten sind
45,-?
> auch nicht wenig.
> Und falls ich im Recht wäre, so hätte ich mein Geld doch gerne zurück.
>
> mfg
>
> Nelix

Ich erinnere mich dunkel an ein entsprechendes Urteil, das da (sinngemäß)
lautet: Die Verpackung ist nicht die Ware!
Dü kannst demnach den vollen Betrag fordern! Um die Ware zu überprüfen
konntest Du ja nur den Karton öffnen - zudem hat der Händler das Beschädigen
dieses Klebebandes nicht ausdrücklich als Zustimmung zum Kauf deklariert
(oder doch?).
Schätze, Du hast gute Chancen!!!

Gruß,
Alex


Alex Sell

unread,
Oct 7, 2003, 8:41:50 AM10/7/03
to

Bei diesem OLG-Urteil geht es wohl um das Öffnen einer Verpackung im Laden
zwecks Begutachtung der ware. Daraus leitete der Verkäufer eine
Abnahmeverpflichtung ab - und die ist laut Urteil eben NICHT gegeben.
Für den Versandhandel gilt aber zusätzlich noch ganz Anderes, nämlich das
Rückgaberecht bei Nichtgefallen der Ware - und die ist nur nach Öffnen der
Verpackung auf Gefallen zu Begutachten. Um dieses Risiko weiß der Händler
noch bevor er die Ware versendet, also ist es auch sein persönliches Risiko!
Wer dieses nicht eingehen will, darf eben nichts versenden - so simpel ist
die Angelegenheit.

Was übrigens den Tonfall des R.Pohlen angeht, so rate ich dringendst(!!!)
zum Lesen der Netikette sowie deren Verinnerlichung VOR erneuten Postings!

Gruß,
Der Alex


Rüdiger Pohlen

unread,
Oct 9, 2003, 4:00:07 AM10/9/03
to
> Was übrigens den Tonfall des R.Pohlen angeht, so rate ich dringendst(!!!)
> zum Lesen der Netikette sowie deren Verinnerlichung VOR erneuten Postings!

Lies Du bitte zuerst mal dort nach. Dort steht auch, das SIEZEN als
Unhöflich gilt. Un dich denke, Du hast mich quasi gesiezst.
Und auf 7 Monate alte Postings zu Antworten macht sicher auch keinen großen
Sinn.

Aber um es mal klar zu machen, warum ich auf das Thema so empfindlich
reagiere.
Ich bin ein kleiner Computerhändler, der seine Ware auch via Internet
anbietet. Un des kotzt einen schon erheblich an, wenn Leute Grafikkarten
oder Speicher bestellen und den dann kurz nach der Lieferung wieder
zurückgeben, teilweise mit der Begründung, diesen zwischenzeitlich woanders
billiger erworben zu haben. Da kann nicht im Sinne des Gesetzes sein. Ich
habe die Sachen dann wieder hier rumliegen und muß hoffen, das die noch
einer Kauft.
So macht man Systematisch kleine Händler kaputt. Und das regt mich doch
gewaltig auf.

Ich finde, hier muß ein Kompromiss gefunden werden. Sicher will ich dem
Käufer sein Rückgaberecht zugestehen. Aber nicht bestellen, hats
zwischenzeitlich billiger bekommen und dann einfach zurückgeben. Das ist der
falsche Weg.


Gerhard Locke

unread,
Dec 2, 2003, 7:44:41 PM12/2/03
to
Hallo,

> Und auf 7 Monate alte Postings zu Antworten macht sicher auch keinen
großen
> Sinn.
>

Ich antworte zwar auch recht spät, aber ich denke es macht doch Sinn, meine
Meinung mitzuteilen.

> Aber um es mal klar zu machen, warum ich auf das Thema so empfindlich
> reagiere.
> Ich bin ein kleiner Computerhändler, der seine Ware auch via Internet
> anbietet. Un des kotzt einen schon erheblich an, wenn Leute Grafikkarten
> oder Speicher bestellen und den dann kurz nach der Lieferung wieder
> zurückgeben, teilweise mit der Begründung, diesen zwischenzeitlich
woanders
> billiger erworben zu haben. Da kann nicht im Sinne des Gesetzes sein. Ich
> habe die Sachen dann wieder hier rumliegen und muß hoffen, das die noch
> einer Kauft.
> So macht man Systematisch kleine Händler kaputt. Und das regt mich doch
> gewaltig auf.
>

Dem Gesetz nach braucht der Kunde die Rückgabe überhaupt nicht begründen.
Andererseits
könnte er auch behaupten, der Speicher oder die Grafikkarte funktioniert
nicht. Dann hättest Du auch noch
das Problem die Ware erst noch prüfen zu müssen, bevor Du sie wieder
verkaufen kannst.

> Ich finde, hier muß ein Kompromiss gefunden werden. Sicher will ich dem
> Käufer sein Rückgaberecht zugestehen. Aber nicht bestellen, hats
> zwischenzeitlich billiger bekommen und dann einfach zurückgeben. Das ist
der
> falsche Weg.
>
>

Einen Kompromiss kannst Du nur mit dem Gesetzgeber aushandeln. Oder den
Internetverkauf wieder
einstellen.

Gruß
Gerhard


Rüdiger Pohlen

unread,
Dec 7, 2003, 1:38:22 PM12/7/03
to
> > Und auf 7 Monate alte Postings zu Antworten macht sicher auch keinen
> großen
> > Sinn.
> >
> Ich antworte zwar auch recht spät, aber ich denke es macht doch Sinn,
meine
> Meinung mitzuteilen.

Wenn Du meinst. Mich hat sie nicht mehr Interesiert.

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