Ich erinnere mich dunkel an ein entsprechendes Urteil, das da (sinngemäß)
lautet: Die Verpackung ist nicht die Ware!
Dü kannst demnach den vollen Betrag fordern! Um die Ware zu überprüfen
konntest Du ja nur den Karton öffnen - zudem hat der Händler das Beschädigen
dieses Klebebandes nicht ausdrücklich als Zustimmung zum Kauf deklariert
(oder doch?).
Schätze, Du hast gute Chancen!!!
Gruß,
Alex
Was übrigens den Tonfall des R.Pohlen angeht, so rate ich dringendst(!!!)
zum Lesen der Netikette sowie deren Verinnerlichung VOR erneuten Postings!
Gruß,
Der Alex
Lies Du bitte zuerst mal dort nach. Dort steht auch, das SIEZEN als
Unhöflich gilt. Un dich denke, Du hast mich quasi gesiezst.
Und auf 7 Monate alte Postings zu Antworten macht sicher auch keinen großen
Sinn.
Aber um es mal klar zu machen, warum ich auf das Thema so empfindlich
reagiere.
Ich bin ein kleiner Computerhändler, der seine Ware auch via Internet
anbietet. Un des kotzt einen schon erheblich an, wenn Leute Grafikkarten
oder Speicher bestellen und den dann kurz nach der Lieferung wieder
zurückgeben, teilweise mit der Begründung, diesen zwischenzeitlich woanders
billiger erworben zu haben. Da kann nicht im Sinne des Gesetzes sein. Ich
habe die Sachen dann wieder hier rumliegen und muß hoffen, das die noch
einer Kauft.
So macht man Systematisch kleine Händler kaputt. Und das regt mich doch
gewaltig auf.
Ich finde, hier muß ein Kompromiss gefunden werden. Sicher will ich dem
Käufer sein Rückgaberecht zugestehen. Aber nicht bestellen, hats
zwischenzeitlich billiger bekommen und dann einfach zurückgeben. Das ist der
falsche Weg.
> Und auf 7 Monate alte Postings zu Antworten macht sicher auch keinen
großen
> Sinn.
>
Ich antworte zwar auch recht spät, aber ich denke es macht doch Sinn, meine
Meinung mitzuteilen.
> Aber um es mal klar zu machen, warum ich auf das Thema so empfindlich
> reagiere.
> Ich bin ein kleiner Computerhändler, der seine Ware auch via Internet
> anbietet. Un des kotzt einen schon erheblich an, wenn Leute Grafikkarten
> oder Speicher bestellen und den dann kurz nach der Lieferung wieder
> zurückgeben, teilweise mit der Begründung, diesen zwischenzeitlich
woanders
> billiger erworben zu haben. Da kann nicht im Sinne des Gesetzes sein. Ich
> habe die Sachen dann wieder hier rumliegen und muß hoffen, das die noch
> einer Kauft.
> So macht man Systematisch kleine Händler kaputt. Und das regt mich doch
> gewaltig auf.
>
Dem Gesetz nach braucht der Kunde die Rückgabe überhaupt nicht begründen.
Andererseits
könnte er auch behaupten, der Speicher oder die Grafikkarte funktioniert
nicht. Dann hättest Du auch noch
das Problem die Ware erst noch prüfen zu müssen, bevor Du sie wieder
verkaufen kannst.
> Ich finde, hier muß ein Kompromiss gefunden werden. Sicher will ich dem
> Käufer sein Rückgaberecht zugestehen. Aber nicht bestellen, hats
> zwischenzeitlich billiger bekommen und dann einfach zurückgeben. Das ist
der
> falsche Weg.
>
>
Einen Kompromiss kannst Du nur mit dem Gesetzgeber aushandeln. Oder den
Internetverkauf wieder
einstellen.
Gruß
Gerhard
Wenn Du meinst. Mich hat sie nicht mehr Interesiert.