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Landgericht

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Tina

unread,
Nov 17, 2004, 1:58:30 PM11/17/04
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Ich hatte letztes Jahr meinen ersten Verkehrsunfall. In der ersten
Verhandlung beim Landgericht habe ich keine Teilschuld bekommen. Die
Gegenpartei ist in Berufung gegangen und nun gibt es 50% Schuld für jeden
Unfallbeteiligten. Mir wurde dabei unterstellt, dass ich mein Auto nach dem
Unfall verstellt habe. Von einem Zeugen habe ich erfahren, dass das Auto
nicht mehr fahrbereit war und vier Leute nötig waren es zu versetzen. Ich
war leider bei Eintreffen der Polizei schon im Krankenhaus. Da die Polizei
den Unfallhergang so eindeutig fand, gibt es weder Fotos noch wurde eine
Straßenvermessung vorgenommen. Meine Frage, gibt es nach Urteilsverkündung
durch das Landgericht noch weiteren Handlungsspielraum, oder muss ich die
Entscheidung so akzeptieren. Ich bin nicht im Rechtsschutz, habe auf Anraten
der Polizei den Anwalt aufgesucht, der mir zur Klage riet. Ich fühle mich
durch ihn auch schlecht vertreten. Er ist zu beiden Verhandlungen viel zu
spät und unvorbereitet erschienen.
Gruß, Bettina


Ralf Lehmeier

unread,
Dec 28, 2004, 3:12:20 PM12/28/04
to
Tina schrieb:

1. Anwalt wechseln
2. evtuellen fristgerechten Einspruch einlegen
3. Rechtschutz für die Zukunft abschließen
4. Ist dies die Newsgroup für das EDVrecht und nicht für das Verkehrsrecht.

5. Guten Rutsch ins neue Jahr und nicht unterkriegen lassen.


MfG R.L

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