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Zuständigkeit für Sozialversicherung

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M. Jansen

unread,
Jan 8, 2008, 6:05:35 PM1/8/08
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Hallo NG,

ich stehe gerade ein bißchen auf dem Schlauch. Vielleicht könnt ihr mir
sagen, wo die Gesetzesgrundlage für folgenden Sachverhalt
niedergeschrieben steht.

Ein Bekannter kündigt seinen bestehenden Arbeitsvertrag, da er seinen
besseren Arbeitsvertrag in Aussicht und schon unterschrieben hat,
fristgerecht.

Das Wochenende vor der letzten Arbeitswoche erleidet der Bekannte einen
Unfall und wird krankgeschrieben. Diese Krankschreibung dauert bis heute an.

Zwischenzeitlich sprach der neue Arbeitgeber, welcher ja von seinem
Arbeitnehmer nichts erwarten konnte, einen Aufhebungsvertrag im
Einvernehmen aus.

Das Arbeitsamt nahm den Bekannten nicht in der Arbeitslosenkartei auf,
mit der Begründung das dies bei Krankgeschriebenen nicht geht.

Wie ist denn die Rechtsgrundlage wirklich? Wäre für Eure Hilfe sehr
dankbar. Auch wenn ihr Euch nicht sicher seid, schreibt bitte!!

Gruß,
Marcel

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