ich arbeite in einem großen Sicherheitsunternehmen und habe folgendes
Problem:
Im Rahmen unserer Tätigkeit kommt es vor das wir im Auftrag des Kunden
Strafanzeigen stellen. Wenn es zur Verhandlung kommt und wir als Zeugen
gehört werden, erhalten wir von unserem Arbeitgeber die entsprechende
Lohnausfallbescheinigung und die Freizeit.
Dies ist insoweit auch kein Problem, jedoch wenn am Tag der Verhandlung man
Nachtdienst hat und den Tag zuvor auch, fallen beide Nachtschichten aus es
wird auch nur für eine Schicht die Lohnausfallbescheinigung ausgestellt.
Gemäß der gültigen gesetzlichen Regelung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf
11 Stunden Ruhezeit.
Nachtschicht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
An- und Abfahrt zur Arbeitsstelle 2 Stunden.
Das Gericht zahlt nicht mehr als DM 25 die Stunde und nicht mehr als 10
Stunden Lohnausfall.
Hat der AG die restliche Arbeitszeit zu vergüten?
Auf welche Rechtsgrundlage kann man sich Berufen?
--
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Klein
Das sehe ich ganz genauso.
Wenn es keine Arbeitszeit wäre, würde auch das Argument mit der >Ruhezeit
nicht zählen. Tatsächlich fällt keine Arbeitszeit aus. Im Gegenteil es wird
Arbeit geleistet (zusätzlich). Statt einer Ausfallbescheinigung sollte eine
Überstundenvergütung vom AG kommen.
Gruß Armin
> IANAL [...]
>
Aha, hoffentlich keine "schmutzige" Abkürzung...
[...]
> Aber wenn ich mich im Auftrag meines Arbeitgebers (im Interesse seines
> Kunden) als Zeuge melde, soll auch bitteschön mein Arbeitgeber die
> deswegen anfallende Zeit ganz normal zahlen.
>
> Wie gesagt, das ist nur meine Meinung als Laie.
>
Schon ok, aber die Wirklichkeit hat leider oft nichts mit Gerechtigkeit zu
tun.
Sieh´ es doch mal so: Zeugenaussage ist eine "Ehrenschuld" (warum gefällt
mir der Begriff nicht?) an die Gesellschaft, für die das Individium Opfer zu
bringen hat.
Dummerweise sieht das das "Opfer" (=Zeuge) oft (berechtigterweise) nicht
immer ein...
Wolfgang
Wolfgang Krause schrieb in Nachricht <7vf90q$o07$1...@news00.btx.dtag.de>...
<geschnippelt und umgebaut>
>"Ehrenschuld" an die Gesellschaft,
>(warum gefällt mir der Begriff nicht?)
Vielleicht weil dieser Begriff irgendwie mit Ereignissen von vor 85 bzw. 60
Jahren mitschwingt ?
Hm ...
mfG
K.R.
Richtig, gewisse Formulierungen erwecken auch gewisse Assoziationen...
Allerdings sind manche Gedankengebäude von damals (oder früher) in unserem
Rechtssystem immer noch vorhanden, nicht von ungefähr wird tendenziell
Gewalt gegen Sachen stärker bestraft als gegen Menschen...
Aber zurück zum Fall: Ausgangspunkt sollte sein, dass jeder eigentlich
verpflichtet ist (moralisch), bei der Aufklärung von Straftaten zu helfen,
ohne das die Frage kommt, was bringt mir das? Wenn man selbst betroffen ist
als Geschädigter, ist man um jeden Zeugen dankbar.
Alles andere wäre wegschauen. Daher übt der Zeuge eine Bürgerpflicht aus,
dumm natürlich nur, wenn er das aus beruflichen Gründen häufig tut.
Mal so gedacht: Entweder sieht man das gedanklich indirekt als im Lohn
enthalten an oder man wechselt den Job, weil man es so nicht sieht... (Ich
weiss, bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage nicht gerde leicht.)
Wolfgang
IANAC = I Am Not A Clairvoyant = ich bin kein Hellseher
Danke für die Übersetzung ;o)
Wolfgang
Wie kommst Du denn Da drauf????
Gruß
Dirk
Wolfgang
Dirk Heckmann <Dirk.H...@uni-duesseldorf.de> schrieb in im Newsbeitrag:
7vhu5j$c8c$1...@news.BelWue.DE...
> Er tut es nicht im Kundenauftrag, sondern ich habe den Sachver-
> halt so verstanden, das Juerge (komischer Name?) als Wachmann
> einen Straftatbestand (Sachbeschaedigung wegen Graffiti, oder
> Einbruchsversuch) festgestellt hat, und vom Gericht bzw. der
> ermittelnden Behoerdea als Zeuge im Strafprozess geladen wird.
Richtig, das Gericht läd als Zeuge. (Ubrigens Juerge ist ein teil einer
Emailadresse richtig ist Juergen.
> Das Problem ist, das diese Vorladungen normalerweise tagsueber
> terminiert sind, da die Wachdienste aber ueberwiegend nachts
> sind, fallen u.U. zwei Schichten, und zwar die Nachtschict *vor*
> und *nach* der Zeugenbefragung aus.
Richtig und da liegt der Hund begraben, das Gericht entschädigt nicht mehr
als 10 #Stunden und nicht über 25 DM die Strunde.
Es Fallen aber zwei Schichten, also mindestens 16 Stunden aus.
und jetzt liegt das Problem darin das wir als Zeuge halt aufgrund unserer
Arbeit dahin müssen, dieses aber ausserhalb der Arbeitszeit geschieht. Und
wie sieht das jetzt rechlich aus, besteht ein Anspruch an den AG???
Jürgen
.
> >Er tut es nicht im Kundenauftrag, sondern ich habe den Sachver-
> >halt so verstanden, das Juerge (komischer Name?) als Wachmann
> >einen Straftatbestand (Sachbeschaedigung wegen Graffiti, oder
> >Einbruchsversuch) festgestellt hat, und vom Gericht bzw. der
> >ermittelnden Behoerdea als Zeuge im Strafprozess geladen wird.
> [weitere Erklärungen gelöscht]
>
> Der Sachverhalt ist mir schon klar. Nur passiert das alles doch nur,
> weil er _im Auftrag des Kunden_ Anzeige erstattet. Das sollte IMHO als
> ganz normale Arbeitszeit gelten.
>
> IANAL und auch nicht in der Sicherheits-Branche tätig. Aber ich sehe
> das (vereinfacht ausgedrückt) so:
>
> Daß ein Zeuge seinen Verdienst_ausfall_ ersetzt bekommt ist klar. Wenn
> ein Gericht mich von meinem Arbeitsplatz fernhält, weil es wissen
> will, was ich in meiner Freizeit gesehen habe, dann soll das Gericht
> das bezahlen.
> Aber wenn ich mich im Auftrag meines Arbeitgebers (im Interesse seines
> Kunden) als Zeuge melde, soll auch bitteschön mein Arbeitgeber die
> deswegen anfallende Zeit ganz normal zahlen.
>
> Wie gesagt, das ist nur meine Meinung als Laie.
>
Danke Michael, jetzt fehlt mir nur noch eine eventuell vorhanden
Entscheidung eines Gerichtes bzw eine Expertenmeinung!