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Gleichstellung Zeitarbeitnehmer und Angestellter

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G-H-L

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Jan 31, 2008, 3:51:19 PM1/31/08
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Hallo,

nach §9 Abs. 2 des AüG ist der Zeitarbeitnehmer genauso zu behandeln und
zu entlohnen wie ein fest Angestellter. Ausgenommen es besteht ein
Tarifvertrag.

Wie sieht es aber bei Regelungen aus, die nicht durch den Tarifvertrag
geregelt sind.

Z.B. Der Entleiher zahlt seinen Mitarbeitern die Weiterbildung und
gewährt für die Dauer der Weiterbildung Bildungsurlaub, sowie Zuschüsse
für Übernachtung und Fahrtkosten. In den Tarifverträgen der meisten
Zeitarbeitsunternehmen ist dies überhaupt nicht geregelt. Dann müßte
doch der Zeitarbeitnehmer in diesem Fall wie der fest Angestellte gleich
behandelt werden?

Oder auch: Der Entleiher zahlt seinen Mitarbeitern einen Essenszuschuß,
den Externen oder auch den Zeitarbeitnehmern jedoch nicht. Auch hier
gibt es in den Tarifverträgen keinerlei Regelungen. Dann müßte doch auch
hier die Gleichstellung greifen, oder nicht.

Gruß
G-H-L

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