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Frage zu letztem Arbeitstag bei Kuendigung zur Monatsmitte

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Sebastian Stephenson

unread,
Mar 24, 2008, 6:24:16 PM3/24/08
to
Hallo,

ich habe einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag (vollzeit), Probezeit
ist bereits abgelaufen. Über Kündigungsfristen steht nichts drin, daher gehe ich
davon aus, dass ich als Arbeitnehmer ihn mit 4 Wochen Frist zum 15. oder Ende
eines jeden Monats kündigen kann.

Wenn ich zum 15. kündige, welcher Tag ist dann mein letzter Arbeitstag? Der 14.?
Oder muss ich auch noch am 15. arbeiten (vorausgesetzt, beides sind Werktage)?

Hintergrund: ich würde mit meinem Resturlaub gern schon am 1. des Monats beim neuen Job anfangen. Ob es aber mit dem Resturlaub
reicht, hängt davon ab, ob ich
am 15. noch beim alten AG arbeiten müsste - mir ist dabei klar, dass der AG
dem allen natürlich auch zustimmen muss.

Danke im voraus für eure Tipps,

Gruß Sebastian

Reinhard Zwirner

unread,
Mar 25, 2008, 12:54:17 PM3/25/08
to
Sebastian Stephenson schrieb:

>
> Hallo,
>
> ich habe einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag (vollzeit), Probezeit
> ist bereits abgelaufen. Über Kündigungsfristen steht nichts drin, daher gehe ich
> davon aus, dass ich als Arbeitnehmer ihn mit 4 Wochen Frist zum 15. oder Ende
> eines jeden Monats kündigen kann. ...

Hallo Sebastian,

daß Du Dich da man nicht irrst! Auf

<http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/content_03.html>

findet sich folgendes:

<Zitat>

Soll der befristete Arbeitsvertrag während seiner Laufzeit ordentlich
gekündigt werden können, so müssen dies Arbeitsgeber und Arbeitnehmer
vertraglich vereinbaren. Ohne vertragliche Vereinbarung ist während
des Bestehens des befristeten Arbeitsvertrages zumindest eine
ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Selbstverständlich bleibt
allerdings eine außerordentliche Kündigung wegen grober
Vertragsverletzung jederzeit möglich.

</Zitat>

Das ist auch mein aktueller Kenntnisstand.

HTH

Reinhard

Reinhard Zwirner

unread,
Mar 25, 2008, 1:02:10 PM3/25/08
to
Reinhard Zwirner schrieb:

>
> Sebastian Stephenson schrieb:
> >
> > Hallo,
> >
> > ich habe einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag (vollzeit), Probezeit
> > ist bereits abgelaufen. Über Kündigungsfristen steht nichts drin, daher gehe ich
> > davon aus, dass ich als Arbeitnehmer ihn mit 4 Wochen Frist zum 15. oder Ende
> > eines jeden Monats kündigen kann. ...
>
> Hallo Sebastian,
>
> daß Du Dich da man nicht irrst! ...

In § 15 Abs. 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ist das offenbar
klar geregelt:

(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der
ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im
anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

Wenn in Deinem befristeten Arbeitsvertrag also nichts über Kündigung
steht, sieht's für Dich IMHO schlecht aus. Oder kann Du Dich auf
einen Tarifvertrag berufen?

HTH

Reinhard

Sebastian Stephenson

unread,
Mar 25, 2008, 3:39:57 PM3/25/08
to
Hallo Reinhard,

Reinhard Zwirner <reinhard...@web.de> wrote:
> Reinhard Zwirner schrieb:
>>
>> Sebastian Stephenson schrieb:
>>>
>>> Hallo,
>>>
>>> ich habe einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag
>>> (vollzeit), Probezeit ist bereits abgelaufen. Über
>>> Kündigungsfristen steht nichts drin, daher gehe ich davon aus, dass
>>> ich als Arbeitnehmer ihn mit 4 Wochen Frist zum 15. oder Ende eines
>>> jeden Monats kündigen kann. ...
>>
>> Hallo Sebastian,
>>
>> daß Du Dich da man nicht irrst! ...
>
> In § 15 Abs. 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ist das offenbar
> klar geregelt:
>
> (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der
> ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im
> anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

Vielen Dank für diese Infos - ohne die wäre ich absolut unwissend gewesen...

Also einen Tarifvertrag gibt es bei uns nicht; ich bin zwar Verdimitglied, aber
das wird keine Rolle spielen.

In meinem Arbeitsvertrag ist eine zweijährige Befristung festgesetzt. Was mich
stutzig macht, ist, dass der Paragraf mit Dauer des Arbeitsverhältnisses/
Befristungsgrund überschrieben ist, aber inhaltlich nicht über den Befristungs-
grund in dem Paragrafen steht (und auch sonst nirgends im Vertrag).

Meinst Du, dass darüber die Befristung unwirksam sein könnte und ich mich damit
doch auf die gesetzlichen Kündigungsfristen berufen könnte?

Werde mich damit aber auch mal an die Fachleute der Gewerkschaft wenden...

Danke auf jeden Fall nochmal fürs Aufmerksammachen auf diese Regelungen!

Gruß Sebastian

Reinhard Zwirner

unread,
Mar 25, 2008, 4:01:11 PM3/25/08
to
Sebastian Stephenson schrieb:
>
...

> In meinem Arbeitsvertrag ist eine zweijährige Befristung festgesetzt. Was mich
> stutzig macht, ist, dass der Paragraf mit Dauer des Arbeitsverhältnisses/
> Befristungsgrund überschrieben ist, aber inhaltlich nicht über den Befristungs-
> grund in dem Paragrafen steht (und auch sonst nirgends im Vertrag).
>
> Meinst Du, dass darüber die Befristung unwirksam sein könnte und ich mich damit
> doch auf die gesetzlichen Kündigungsfristen berufen könnte?

IANAL! Aber nach meiner Meinung wird Dir das nichts helfen: wenn Du
das 1. Mal bei diesem Arbeitgeber bist, kannst Du dort auch ohne
Sachgrund für 2 Jahre befristet beschäftigt werden. Lies Dir dazu mal
§ 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes durch, speziell Absatz 2.

<http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html>

> Werde mich damit aber auch mal an die Fachleute der Gewerkschaft wenden...

Sehr gut!



> Danke auf jeden Fall nochmal fürs Aufmerksammachen auf diese Regelungen!

Bitte.

HTH

Reinhard

Sebastian Stephenson

unread,
Mar 26, 2008, 2:58:49 PM3/26/08
to
Hallo nochmal,

Reinhard Zwirner <reinhard...@web.de> wrote:
> Sebastian Stephenson schrieb:

>> Meinst Du, dass darüber die Befristung unwirksam sein könnte und ich
>> mich damit doch auf die gesetzlichen Kündigungsfristen berufen
>> könnte?
>
> IANAL! Aber nach meiner Meinung wird Dir das nichts helfen: wenn Du
> das 1. Mal bei diesem Arbeitgeber bist, kannst Du dort auch ohne
> Sachgrund für 2 Jahre befristet beschäftigt werden. Lies Dir dazu mal
> § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes durch, speziell Absatz 2.
>
> <http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html>
>
>> Werde mich damit aber auch mal an die Fachleute der Gewerkschaft
>> wenden...

Das habe ich heute getan und fasse die Antwort zur Info und fürs Google-
Archiv zusammen:

- auch der Arbeitsrechts-Experte ist der Meinung, dass die Befristung wirksam ist. Eine Kündigung "aus wichtigem Grund" steht auch
dem AN, aber nur, wenn
diese Gründe nicht in der Person des ANs liegen (z.B. Umzug) -> dies sei wohl
der Tenor der aktuellen Rechtsprechung

- Fazit: ich habe kein Recht, vor Ablauf der Frist zu kündigen, außer grobes
Fehlverhalten des AGs (z.B. keine Lohnfortzahlung, sittenwidrig viele
Überstunden)

- Aaaaber: trotzdem empfiehlt man mir, unter Wahrung der Fristen laut §F 622
BGB zu kündigen. Dann kann der AG zwar theoretisch Schadenersatz fordern, nur
muss der z.B. damit zusammenhängen, dass ein Ersatz für den AN auf dem Arbeits-
markt nicht oder ganz schwer zu finden ist - was bei meiner Position definitiv
nicht der Fall ist. Außerdem muss der AG dies erstmal finanziell beziffern und
dies nachweisen können.

- zu allererst sollte ich aber versuchen, mich mit dem AG auf einen Auflösungsvertrag zu einigen.

Ich denke, danach werde ich zu gegebener Zeit dann handeln.

Vielen Dank nochmal an Reinhard für den äußerst hilfreichen Recherche-
Anstoß!

Gruß Sebastian

Sebastian Stephenson

unread,
Mar 26, 2008, 2:59:38 PM3/26/08
to
Sebastian Stephenson <spam_bitt...@web.de> wrote:

> Wenn ich zum 15. kündige, welcher Tag ist dann mein letzter
> Arbeitstag? Der 14.? Oder muss ich auch noch am 15. arbeiten (vorausgesetzt, beides sind
> Werktage)?

auf diese Frage kam aber bisher noch keine Antwort, da wir ja - berichgterweise
etwas vom Thema abgekommen waren.

Weiß das jemand?

Gruß und Danke Sebastian

Matthias Frank

unread,
Mar 26, 2008, 3:12:34 PM3/26/08
to
Sebastian Stephenson schrieb:

> Sebastian Stephenson <spam_bitt...@web.de> wrote:
>
>> Wenn ich zum 15. kündige, welcher Tag ist dann mein letzter
>> Arbeitstag? Der 14.? Oder muss ich auch noch am 15. arbeiten
>> (vorausgesetzt, beides sind
>> Werktage)?
>
Der 15. ist der letzte Arbeitstag.
MFG
Matthias

Viktor Kunz

unread,
Mar 29, 2008, 7:42:11 AM3/29/08
to
Matthias Frank schrieb:

Irgendwo, ich glaube im BGB, sind die Fristen definiert. Wird eine Frist
festgesetzt, so gilt: bis einschließlich.

MfG
Viktor

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