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Fernabgabegesetz: Falsche Beschreibung, wie siehts mit Portokosten aus?

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Det Hoffmann

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Oct 7, 2007, 9:41:05 AM10/7/07
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Hallo,
lt. Fernabgabegesetz muss ich als Käufer die Portokosten tragen, wenn ich etwas zurücksende dessen Kaufbetrag unter 40 Euro liegt.
a) gilt das für beide Versandkosten, also auch die Versandkosten des Verkäufers?
b) wenn falsche Angaben zum Artikel gemacht wurden, wie sieht es dann mit den Versandkosten aus?

Konkreter Fall:
Es wurde eine Jacke gekauft, dessen Weiten und Ärmellängenangaben mit der Wirklichkeit um 10cm daneben lagen, also untragbar - im
wahrsten Sinne des Wortes. Diese Jacke kostet sagen wir mal 30Euro, Versand 4,50Euro. Rückversand nochmals 3,90Euro.
Welche Beträge kann ich als Käufer geltend machen?

Grüsse
Detlev

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