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sofortiger Rücktritt nach eBay Sofortkauf möglich?

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Klaus Rudolf Roth

unread,
Nov 12, 2007, 4:09:56 PM11/12/07
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Hallo Leute,

heute habe ich etwas dummes gemacht und bekomme da vielleicht Probleme:

Es geht um folgendes:
Ich (Privatperson) habe gestern abend etwas teures (ca. 1500 Euro) bei
eBay bei einem gewerblichen Händler im Sofortkauf ersteigert.

Daraufhin bekam ich eine Auftragsbestätigung, AGB, Widerrufserklärung, etc.

Heute abend habe ich dann das Geld überwiesen (war Vorkasse).

Danach habe ich bei einer Internetrecherche rausbekommen, dass etliche
andere Käufer mit dem Händler Probleme haben, was den Schadensfall in
der Gewährleistungszeit angeht. Auch habe ich etliche sehr schlechte
Rezensionen über den Händler gefunden (seine eBay-Bewertung war
allerdings gut bis sehr gut).

Daraufhin habe ich meine Kaufentscheidung bereut, bei der Bank
angerufen, die Überweisung, die noch nicht ausgeführt war, storniert,
und dem Händler eine eMail geschrieben, dass ich von meinem
Widerrufsrecht Gebrauch mache und von dem Vertrag zurücktrete. Nun warte
ich auf eine Antwort.

In wie weit ist hier ein Widerrufsrecht überhaupt möglich (wie gesagt,
es handelt sich um einen gewerblichen Händler und ich habe im Sofortkauf
ersteigert).

In der Widerrufsbelehrung des Shops steht folgendes drin:

--------------------------
Als Verbraucher im Sinne des §13 BGB, können Sie Ihre Vertragserklärung
innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.
Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die
Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs dieser Belehrung in Textform
(z.B. Brief, e-mail) und nicht vor dem Tag des Eingangs der Ware. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache.
------------------------

Ist das alles ok? WAs bedeutet die Bemerkung: Die Frist beginnt mit dem
Tag des Eingangs dieser Belehrung [...] und nicht vor dem Tag des
Eingangs der Ware?


Heißt das, ich habe erst die Möglichkeit zu widerrufen, wenn ich die
Ware habe?

Des weiteren steht in dem Dokument, dass ich die entstandenen Kosten zu
tragen habe. Das halte ich für fair, (solange die Kosten fair kalkuliert
sind), da das ganze ja mein Verschulden war.

Also, was haltet ihr von der Sache? Ist das von meiner Seite ok, oder
kann ich da (gerechtfertigten) Ärger bekommen? Wenn ja, was kann ich
danntun? Beziehungsweise, wie komme ich da am saubersten wieder raus?

Grüße und vielen vielen Dank für die Antwort!
Klaus

Klaus Rudolf Roth

unread,
Nov 14, 2007, 12:12:33 AM11/14/07
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Hi,

ging doch alles glatt über die Bühne.
Es gibt bei eBay die Möglichkeit, den Kauf zu stornieren. Dann trägt der
Käufer die Gebühren.

Grüße,
Klaus

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