im Urlaubszeitgesetzt (§8 ?) steht wohl, dass man Urlaub nicht arbeiten
darf!? Ich übe mit Erlaubnis meines Arbeitgebers eine nebenberufliche
selbständige Tätigkeit aus, die aber nur an Urlaubstagen möglich ist, weil
ich für die selbständige Tätigkeit immer 8 Stunden am Stück benötige
(Veranstaltungen), d.h. ich KANN das nur im Urlaub machen. Widerspricht das
jetzt dem Gesetz und wenn ja: Was passiert dann?
Darf ich nun im Urlaub arbeiten oder nicht und wenn ja: Wieviele Tage?
Danke.
Monika.