Leider habe ich bei der Angabe der Kundennummer eine Ziffer vergessen!
Auf der Kündigung war aber meine Adressenangabe exakt genau so wie sie
auch auf der Rechnung von Tele2 immer steht.
Die Service-Hotline von Tele2 kann aber meine Kündigung nicht finden
und sagt, dass wenn keine Kundennummer bzw. keine Telefonnummer auf der
Kündigung ist diese nicht einem Vertrag zugeordnet werden kann.
Ich habe deshalb eine Kopie der alten Kündigung und des
Einlieferungsbeleg der Post mit einem Begleitschreiben (diesmal mit
korrekter Kundennummer) am 26.09.2007 diesmal per FAX an Tele2
gesendet. Heute am 28.09.2007 rufe ich wieder die Hotline an die mir
jetzt sagt, das es bis zu zehn Tagen dauern könnte bis sie mein FAX in
ihrem Datenverarbeitungssystem sehen könnten und bis dahin könne keine
Aussage getroffen werden.
Meine Frage:
Ist diese Kündigung trotzdem wirksam zum 30.09.2007?
Gruß und Dank im Voraus für jede Hilfe
Simone
>
> Meine Frage:
> Ist diese Kündigung trotzdem wirksam zum 30.09.2007?
>
Ja, Tele2 hat ja nicht behauptet das die Kündigung nicht gültig
ist, sondern nur gesagt das es ein Problem mit der Zuordnung
gibt.
Grüße
Rainer
> Meine Frage:
> Ist diese Kündigung trotzdem wirksam zum 30.09.2007?
Ja.
Tele2 wird mit den vollständigen Kundendaten und der
richtigen Anschrift auf der Kündigung nicht geltend machen
können, daß keine Zuordnung zu deinem Kundenkonto
möglich war. Wenn du bei der Hotline anrufst, wird dein
Konto auch nur mit Namen und Postleitzahl gefunden -
Suchfunktionen existieren.
Tippfehler sind kein Grund, warum eine Kündigung nicht
wirksam würde.
Tschau
Stephan
Noch mal mit der richtigen Kundennummer per Einschreiben nachschieben, auf
den vorherigen Brief berufen und sich auf nichts einlassen.
Wenn sie sich immer noch auf die Hinterfüße stellen, bekommt die
Verbraucherzentrale oder ein Anwalt Arbeit.
> Wenn sie sich immer noch auf die Hinterfüße stellen, bekommt die
> Verbraucherzentrale oder ein Anwalt Arbeit.
Aha.. und Verbraucherzentrale oder Anwalt weisen den ZUGANG nach? Denn der
ist erstmal relevant..
> Aha.. und Verbraucherzentrale oder Anwalt weisen den ZUGANG nach? Denn der
> ist erstmal relevant..
Der Zugang wurde bereits nachgewiesen. Ein Einwurf-Einschreiben ist Nachweis
genug.
Siehe OP.
Bei einer Firma wie Tele2 wird die Post wohl kaum in einen
Hinterhofbriefkasten
gestopft, wo die Post dann verloren geht oder geklaut wird.
Ansonsten kann Tele2 den Nichterhalt gerne glaubhaft machen, bei einem
zugestellten Einwurf-Einschreiben dürfte das aber schwierig werden.
Der Kunde ist wohl kaum für das interne Verschlampen eines Schreibens
verantwortlich zu machen. Dazu gibt es doch Einschreiben.
Schon mal ein Urteil in die Richtung gesehen? Glaube ich nicht.
Tschau
Stephan
Sagt die Rechtsprechung anderes...
u.a.:
OLG Koblenz (Az. : 11 WF 1013/04)
Am 30.09.2007 19:47 schrieb Stephan Huppert:
> Bei einer Firma wie Tele2 wird die Post wohl kaum in einen
> Hinterhofbriefkasten
> gestopft, wo die Post dann verloren geht oder geklaut wird.
zu diesem Thema ein Tipp: man sende wichtige Schreiben vorab per Fax.
Wenn es auch im Einzelfall gelingen mag, den Zugang eines Briefes
glaubhaft zu bestreiten, dürfte der Versuch, den Zugang zweier Schreiben
trotz Einlieferungsschein und Sendebericht zu bestreiten, eher an der
Glaubwürdigkeit insgesamt kratzen als der Gegenseite zum erhofften
Erfolg verhelfen.
--
Gruss
Alex