mich beschaeftigt folgende Frage:
ist es sinnvoll, o.g. Versicherungen bei der gleichen Versicherung
abzuschliessen? Ich denke nur, wenn die Haftpflicht nicht zahlen will
und ich mit Hilfe eines Anwaltes weiterkommen will...
Danke schon jetzt an alle.
MfG
Frank
>Thema: Haftpflicht und Rechtsschutz bei gleicher Gesellschaft?
Hallo,
Rechtsschutzversicherer sind immer in einer eigenen Gesellschaft. Also, du hast
bspw. die Haftpflicht bei der Pfefferminzia Allgemeine Versicherungs-AG und die
Rechtsschutz bei der Pfefferminzia Rechtsschutz-AG.
Dadurch wird genau der von dir geschilderte Fall verhindert. Da gibt es
überhaupt keine Probleme.
Gruß
Harald Friis
Harald Friis und Partner
Versicherungsagentur
Eigentlich sollte es kein Problem machen, da beide Bereiche
eigenständig arbeiten (müssen). Die Praxis läßt allerdings teilweise
Zweifel daran aufkommen.
Wir empfehlen unseren Kunden deshalb einen eigenständigen
Rechtsschutzversicherer zu wählen, damit das Problem gar nicht erst
auftauchen kann.
Gruß
Stephan Wolf
Großmann & Wolf - Versicherungsmakler oHG.
--
http://www.grossmann-wolf.com
in...@grossmann-wolf.com
Frank Jaeschke schrieb in Nachricht
<35c8bc2e...@news.pop.primus-online.de>...
>
>mich beschaeftigt folgende Frage:
>ist es sinnvoll, o.g. Versicherungen bei der gleichen Versicherung
>abzuschliessen? Ich denke nur, wenn die Haftpflicht nicht zahlen will
>und ich mit Hilfe eines Anwaltes weiterkommen will...
Wie ist denn dies zu verstehen? Wenn Deine Haftpflicht nicht zahlen will,
hat sie doch ihre vertragliche Verpflichtung Dir gegenüber eingehalten und
unberechtigte Ersatzansprüche abgelehnt. Wozu denn dann noch Wasser in den
Fluß tragen und mit einem Anwalt versuchen, Deine Position zu bestätigen?
Wie weit willst Du denn dann noch kommen?
Auf Deine erste Frage gebe ich Dir den Tip: Schau' in die
Versicherungsbedingungen Deiner Rechtsschutzversicherung. Wenn dort steht,
daß eine Leistungspflicht für Verfahren (außergerichtlich oder gerichtlich)
gegen das gleiche Haus, also Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen
NICHT besteht, solltest Du wechseln. Sind die Unternehmen dort nicht genau
benannt, dann frag' bei Deiner Rechtsschutzversicherung nach und entscheide
Dich dann. IMHO treten die Probleme nicht bei der Haftpflichtversicherung,
sondern vielmehr bei allen anderen Versicherungen, von denen Du selbst eine
Leistung erwartest auf (z.B. Hausrat-, Unfall-, BU-, Krankenversicherung)
Mein Tip lautet deshalb immer: Rechtsschutz dort abschließen, wo kein
einziger anderer Vertrag besteht, auch dann, wenn die oben erwähnte Klausel
nicht enthalten ist, da ja immernoch das Problem der Deckungszusage besteht
und der Rechtsschutzversicherer bei einem gegen ein Partnerunternehmen
anzustrengendes Verfahren mal eben 'Nö' sagen kann.
>Danke schon jetzt an alle.
Bitte, nur für Dich!
Gruß,
Holger