wir haben ein gebrauchtes haus gekauft und wollen eine hausratversicherung
abschliessen. der versicherer will nun wissen, wie viel wohnfläche wir
haben. leider wissen wir das nicht.
ich kann nun den plan nehmen, und die einzelnen räume ausmessen. aber woher
weiss ich, welche fläche der wohn- oder aber der nutzfläche zuzurechnen ist.
ich meine zu wissen, dass z.b. balkone zur haelfte der wfl. zuzurechnen
sind, treppenaufgänge aber nfl. sind stimmt das
was sieht ein versicherer - allianz - als wohnfläche an. der vertreter
konnte das nicht zweifelsfrei sagen.
gruss
tom -> der derzeit seine shift-taste nicht verwenden kann weil uaf dem arm
jemand sein nickerchen macht
tom wess wrote:
>hallo zusammen,
>
>wir haben ein gebrauchtes haus gekauft und wollen eine hausratversicherung
>abschliessen. der versicherer will nun wissen, wie viel wohnfläche wir
>haben. leider wissen wir das nicht.
>
Lasse Dir auf keinen Fall das Muster Wohnfläche mal X Euro aufs Auge
drücken. Rechne Deinen Hausrat zum Neuwert aus schlage etwas drauf und
versichere diese Summe.
>ich kann nun den plan nehmen, und die einzelnen räume ausmessen. aber woher
>weiss ich, welche fläche der wohn- oder aber der nutzfläche zuzurechnen ist.
>ich meine zu wissen, dass z.b. balkone zur haelfte der wfl. zuzurechnen
>sind, treppenaufgänge aber nfl. sind stimmt das
>
>was sieht ein versicherer - allianz - als wohnfläche an. der vertreter
>konnte das nicht zweifelsfrei sagen.
>
Dann jage den Vertreter zum Teufel .... der taugt nichts.
Wohnfläche / Hausratversicherung
Zur Berechnung der Versicherungssumme kann auch die Wohnfläche
herangezogen werden. Zur Wohnfläche zählen dann in der Regel nicht:
Speicher- und Kellerräume (wenn sie nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken
ausgebaut sind) Z.B. Kellerbar ja - Keller nein
Treppen
Balkone
Loggien
Terrassen
Im übrigen dürfte die Allianz auch zu teuer sein.
--
Ewald Bauder - Friedrichstr. 8 - 72667 Schlaitdorf - Germany
http://www.bauder-ewald.de - Homepage
http://www.bauder-ewald.de/makler.htm - Info Versicherungsmakler
---
Email: mailto:EBa...@t-online.de - Standard Emailadresse
mailto:in...@bauder-ewald.de - Anfrage Versicherungen
mailto:e...@bauder-ewald.de - Private EMail
Und was ist mit dem Unterversicherungsverzicht?
Udo Köstler <Udo.ko...@bigfoot.de> schrieb in im Newsbeitrag:
a8s1ge$7uv$1...@news.fth.sbs.de...
Wozu brauche ich einen Unterversicherungsverzicht, wenn ich die richtige
Summe ermittelt habe ?
Gruss
Peter
> Wozu brauche ich einen Unterversicherungsverzicht, wenn ich die richtige
> Summe ermittelt habe ?
Soweit ich die Angebote verstanden habe, ist der einfachste Weg auf
Unterversicherungsverzicht den qm * x als Versicherungssumme zu nehmen. Da
sich dieser Wert nicht ständig ändert, der Wert meines Hausrats sich aber
doch häufiger ändert, ist es so eben einfacher. Wenn die Wertgrenzen zur
einfachen Berechnung nicht ausreichen, sollte man natürlich andere Verfahren
nehmen.
Udo Köstler wrote:
Beispiel: Wohnfläche 100 m² x 650 Euro je m² = Vers.-Summe 65.000 Euro
Was bekommt Du wenn aber tatsächlich 100.000 Euro an Hausrat vorhanden ist ?
Anderes Beispiel:
Tatsächlich vorhandener Hausrat 50.000 Euro - versichert 65.000 Euro.
Was bekommst Du im Falle eines Totalschadens ?
> Beispiel: Wohnfläche 100 m² x 650 Euro je m² = Vers.-Summe 65.000 Euro
>
> Was bekommt Du wenn aber tatsächlich 100.000 Euro an Hausrat vorhanden ist
?
Habe was von 120%-130% der Versicherungssumme gehört beim Totalschaden.
Macht hier fast eine Punktlandung.
> Anderes Beispiel:
>
> Tatsächlich vorhandener Hausrat 50.000 Euro - versichert 65.000 Euro.
> Was bekommst Du im Falle eines Totalschadens ?
Und wie sieht es aus wenn ich nur 50.000 Euro versichere? Was bekomme ich
beim Totalschaden?
Udo Köstler wrote:
>>>Und was ist mit dem Unterversicherungsverzicht?
>>>
>
>>Beispiel: Wohnfläche 100 m² x 650 Euro je m² = Vers.-Summe 65.000 Euro
>>
>>Was bekommt Du wenn aber tatsächlich 100.000 Euro an Hausrat vorhanden ist
>>
>?
>
>Habe was von 120%-130% der Versicherungssumme gehört beim Totalschaden.
>Macht hier fast eine Punktlandung.
>
Du verwechselt einen Totalschaden in der Vollkasko mit der
Hausratversicherung. Dies trifft für die Hausrat nicht zu.
>>Anderes Beispiel:
>>
>>Tatsächlich vorhandener Hausrat 50.000 Euro - versichert 65.000 Euro.
>>Was bekommst Du im Falle eines Totalschadens ?
>>
>
>Und wie sieht es aus wenn ich nur 50.000 Euro versichere? Was bekomme ich
>beim Totalschaden?
>
Wenn diese 50.000 Hausrat den Neuwert darstellen bekommst Du die 50.000.
Aber auf keinen Fall die versicherten 65.000.
Die max. Entschädigung ist der Neuwert.
71.500 Euro.
(Versicherungssumme + 10% Vorsorge)
>Anderes Beispiel:
>
>Tatsächlich vorhandener Hausrat 50.000 Euro - versichert 65.000 Euro.
>Was bekommst Du im Falle eines Totalschadens ?
50.000 Euro.
(Erstattung maximal Neuwert)
Gruß,
Birgit
--
FUTURE has been forfeited or left.
("Tomato", automatic tourney director of the Internet Chess Club: www.chessclub.com)
Udo Köstler <Udo.ko...@bigfoot.de> schrieb in im Newsbeitrag:
a8s8sl$c7q$1...@news.fth.sbs.de...
Hallo Udo,
die Unterversicherungsberechnung ist nur was für Faule und eben nicht der
korrekte Weg. Im schlimmsten Fall habe ich zuwenig versichert oder eben
zuviel. Und das kostet mich Geld. Auf der einen Seite wird immer nach dem
günstigsten Schutz gesucht, auf der anderen wird dann bei diesen Dingen
zuviel Geld ausgegeben, weil es einfach ist.
Gruss
Peter
Gut deas sehe ich ein. Allerdings kommen eventuell auch noch andere Kosten
als nur der Ersatz meines Hausrats auf mich zu. Z.B. die
Unterbringungskosten. Bei einem 4 Familienhaushalt ist ein größerer Wert
auch nicht schlecht. Oder die 1% Regelung fürs Fahrrad, etc.
Und Luft nach oben bleibt auch. Denke nicht jeder der sich einen diesen
neuen Fernseher anschafft, denkt gleich an seine Hausratversicherung.
Und wie ich den Unterversicherungsverzicht verstanden habe, wird dieser eben
nur bei der Flächenberechnung vereinbart.
Ansonsten gibt es immer Abzüge, also eine Art selbstbeteiligung.
Kennt jemand eigentlich die Hausratversicherung der Charta? Das Angebot
klingt nicht schlecht, allerdings verstehe ich nicht welche Versicherung
genau dahinter steht und der vermittelnde Makler als Ansprechpartner muß ja
auch nicht ewig tätig sein.
>
>Und wie ich den Unterversicherungsverzicht verstanden habe, wird dieser eben
>nur bei der Flächenberechnung vereinbart.
>
>Ansonsten gibt es immer Abzüge, also eine Art selbstbeteiligung.
>
Hallo Udo,
Abzüge gibt es nur, wenn der tatsächliche Wert des Hausrats höher ist
als die Versicherungssumme. Dann wird der Prozentsatz von der Leistung
abgezogen, um den man unterversichert ist.
Und wie soll das festgestellt werden?
Udo Köstler wrote:
1. Feststellung des tatsächlich vorhandenen Neuwertes.
Da werden neben den Möbeln sämtliche CD's, Bücher, Kinderspielsachen,
Teddybären, Barbiepuppen, Kleidung, Smokings, Unterwäsche (auch Dess..)
also auch die Sachen welche sonst immer so schnell vergessen werden
gezählt und der heutige Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) festgestellt.
2. Entspricht dann dieser Wert der Hausratsumme wird voll entschädigt.
3. Ist z.B. 30.000 Euro versichert, der tatsächliche Hausrat aber z.B.
60.000 Euro, so wird auch nur max. 15.000 Euro entschädigt = max. 50 %
der Vers.-Summe. Oder nur 50 % versichert, auch nur 50 % aus der
Vers.-Summe.
> gezählt und der heutige Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) festgestellt.
^^^^^^^ ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Was jetzt? Muss ich meine ausgetretenen Turnschuhe zum Ladenpreis
versichern?
Bzw. wird mein 8 Jahre alter Fernseher, der ja zum heutigen _Neu_wert
versichert sein muss, auch wieder voll ersetzt?
Du meintest wohl _Zeit_wert, oder?
-Andreas
--
Diese Mitteilung wurde auf einer Anlage zur maschinellen Datenverarbeitung
erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
Andreas Portz wrote:
>Ewald Bauder wrote:
>
>>gezählt und der heutige Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) festgestellt.
>>
>
> ^^^^^^^ ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>
>Was jetzt? Muss ich meine ausgetretenen Turnschuhe zum Ladenpreis
>versichern?
>
Ja.
>Bzw. wird mein 8 Jahre alter Fernseher, der ja zum heutigen _Neu_wert
>versichert sein muss, auch wieder voll ersetzt?
>
Ja.
>Du meintest wohl _Zeit_wert, oder?
>
Nein. Ich meine den Wert, welchen Du heute neu für im Gebrauch
befindliche Sachen bezahlen mußt. Dies gilt sofern Du Hausratbedingungen
hast die jünger sind als 1995.
Bis zum Jahr 1974 wurden nur für Möbel der Neuwert bezahlt,
Elektrogeräte bis 5 Jahre und Kleidung bis 3 Jahre. Bei neueren
Bedingungen wird generell der Neuwert - Wiederbeschaffungspreis -
bezahlt. Dies gilt nicht für ausrangierte Sachen auf dem Speicher, da
gilt dann nur der Zeitwert.
Ewald Bauder <EBa...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
3CB2FF84...@t-online.de...
> gilt nicht für ausrangierte Sachen auf dem Speicher, da
> gilt dann nur der Zeitwert.
Hallo Ewald,
gilt da nicht der gemeine Wert ?
Gruss
Peter
Peter Leibold wrote:
Der gemeine Wert ist der für den >> Versicherungsnehmer<< erzielbare
Verkaufspreis.
Gibt es da einen Unterschied zum Zeitwert ?
> Nein. Ich meine den Wert, welchen Du heute neu für im Gebrauch
> befindliche Sachen bezahlen mußt. Dies gilt sofern Du Hausratbedingungen
> hast die jünger sind als 1995.
Ok, also immer, wenn die Mode mal wieder gewechselt hat, ein Streichholz
fallen lassen und neu einkleiden. ;-)
Und das anpassen der Versicherungssumme nicht vergessen.
Aber das mit dem Warten und zusehen kommt einen doch prompt wenn man die
Bedingungen der Versicherungen liest. Dabei haben die Versicherer in anderen
Bereichen längst gelernt.
Ewald Bauder <EBa...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
3CB3DD74...@t-online.de...
> >gilt da nicht der gemeine Wert ?
> >
>
> Der gemeine Wert ist der für den >> Versicherungsnehmer<< erzielbare
> Verkaufspreis.
>
> Gibt es da einen Unterschied zum Zeitwert ?
Hallo Ewald,
meines wissens ist der gemeine Wert, so wie du ihn beschrieben hast. Der
Zeitwert stellt den Neuwert minus Abnutzung dar. Dafür gibt es dann
Tabellen.
Gruss
Peter
Udo Köstler <Udo.ko...@bigfoot.de> schrieb in im Newsbeitrag:
a916fu$fla$1...@news.fth.sbs.de...
> > Ok, also immer, wenn die Mode mal wieder gewechselt hat, ein Streichholz
> > fallen lassen und neu einkleiden. ;-)
>
> Und das anpassen der Versicherungssumme nicht vergessen.
>
> Aber das mit dem Warten und zusehen kommt einen doch prompt wenn man die
> Bedingungen der Versicherungen liest.
Hach, und das gibt es wieder kein Geld, weil du eine Obligenheit verletzt
hast - Schadenminderungspflicht.
Ist schon ein Kreuz mit den Versicherungen. ts ts ts
Gruss
Peter
Udo Köstler wrote:
>>>Aber das mit dem Warten und zusehen kommt einen doch prompt wenn man die
>>>Bedingungen der Versicherungen liest.
>>>
>>Hach, und das gibt es wieder kein Geld, weil du eine Obligenheit verletzt
>>hast - Schadenminderungspflicht.
>>Ist schon ein Kreuz mit den Versicherungen. ts ts ts
>>
>
>Kommt immer darauf an wie der Schadensfall geschildert wurde. Sage ja nicht
>das ich es so mache, ist aber naheliegend bei der einen oder anderen
>Vertragsbedingung.
>
Die anderen sind auch nicht blöd http://www.gdv.de/presseservice/16811.htm
Kommt immer darauf an wie der Schadensfall geschildert wurde. Sage ja nicht
Habe ich geschrieben das es sich um sowas handelt? Das wäre ja
offensichtlicher Betrug.
Mir ging es vielmehr um die Senkschäden (wir sind keine Raucher), welche oft
ausgeschlossen werden.
Das läst doch nahe legen das man wartet bis der Teppcih auch richtig brennt,
dann bekommt man ihn erstattet. War eben nur so ein Gedanke.
Und zum Wert.der Gegenstände zurückzukommen. Die Versicherungen wollen ja
gar nichts wissen.
Habe eine Modellautosammlung, da gibt es keine Belege, aber die ist
mitversichert. Habe von 3 Versicherungen Angebote erhalten und es wurde
nicht mal weiter nachgefragt. Und die wollen auch keine Aufstellung. Der
Wert unter 200.000 EUR Versicherungssumme oder waren es DM ist denen der
Aufwand erst gar nicht wert.
Und von 2 Versicherungen habe ich es schriftlich, das meine Sammlung über
diesen Wert mitversichert ist.
Peter Leibold wrote:
Siehe § 18 abs. 2
VHB 99 § 18 Entschädigungsberechnung; Versicherungswert;
Unterversicherungsverzicht
1. Ersetzt werden
a) bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der
Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles;
b) bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zum
Zeitpunkt des Versicherungsfalles zuzüglich einer etwa verbleibenden
Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert. Restwerte werden
angerechnet.
2. Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen von
gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Falls Sachen für ihren Zweck im Haushalt des Versicherungsnehmers nicht
mehr zu verwenden sind, ist Versicherungswert der für den
Versicherungsnehmer erzielbare Kaufpreis (gemeiner Wert).
3. Für Antiquitäten und Kunstgegenstände ist Versicherungswert der
Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
4. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert der
versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles
(Unterversicherung), so wird nur der Teil des gemäß Nr. 1 und 2
ermittelten Betrages ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält wie
die Versicherungssumme zu dem Versicherungswert.
5. Nr. 1 bis Nr. 4 gelten entsprechend für die Berechnung der
Entschädigung versicherter Kosten gemäß § 2.
6. Ist die Entschädigung gemäß § 19 auf bestimmte Beträge begrenzt,
so werden bei Ermittlung des Versicherungswertes der dort genannten
Sachen höchstens diese Beträge berücksichtigt. Der bei Unterversicherung
nur teilweise zu ersetzende Gesamtbetrag des Schadens wird ohne
Rücksicht auf Entschädigungsgrenzen ermittelt; für die Höhe der
Entschädigung gelten jedoch die Entschädigungsgrenzen gemäß § 19.
7 Auf den Einwand einer Unterversicherung wird abweichend von Nr.4 und 5
und § 56 VVG verzichtet, wenn die Hausratversicherungssumme pro
Quadratmeter Wohnfläche zum Zeitpunkt des Schadens mindestens 562 EURO
beträgt und soweit nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag
desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne
gleichlautende Vereinbarung besteht.
8. Die Entschädigung für versicherte Sachen ist je Versicherungsfall
auf die Versicherungssumme begrenzt.
Versicherte Kosten werden bis 10% auch über die Versicherungssumme
hinaus ersetzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des
Versicherers verursacht werden, werden unbegrenzt ersetzt.
Udo Köstler wrote:
>>>>>...
>>>>>
>
>Habe ich geschrieben das es sich um sowas handelt? Das wäre ja
>offensichtlicher Betrug.
>Mir ging es vielmehr um die Senkschäden (wir sind keine Raucher), welche oft
>ausgeschlossen werden.
>
Was soll durchs rauchen gesenkt werden ? Oder Deutsche Sprache schwere
Sprache ....
Gehe ich richtig in der Annahme Du meinst Sengschäden....
>Das läst doch nahe legen das man wartet bis der Teppcih auch richtig brennt,
>dann bekommt man ihn erstattet. War eben nur so ein Gedanke.
>
Stimmt nicht - Du mußt halt den Versicherer mit einem guten
Bedingungswerk wählen http://www.bauder-ewald.de/download.htm#bedingung
siehe Allsafe.
>Und zum Wert.der Gegenstände zurückzukommen. Die Versicherungen wollen ja
>gar nichts wissen.
>
Stimmt nicht. Der Vertreter will es nicht wissen, der Versicherer im
Schadenfall sehr wohl.
>Habe eine Modellautosammlung, da gibt es keine Belege, aber die ist
>mitversichert. Habe von 3 Versicherungen Angebote erhalten und es wurde
>nicht mal weiter nachgefragt. Und die wollen auch keine Aufstellung. Der
>Wert unter 200.000 EUR Versicherungssumme oder waren es DM ist denen der
>Aufwand erst gar nicht wert.
>
Nur Du und sonst niemand muss im Schadenfall nachweisen welchen Wert
Deine Sammlung hat. Hast Du keine Belege, so wird mit Abzügen geschätzt.
>Und von 2 Versicherungen habe ich es schriftlich, das meine Sammlung über
>diesen Wert mitversichert ist.
>
Das mag ja sein, aber haben die auch den Wert der Sammlung bestätigt ?
Hier der Auszug eines Versicherers, es sind keine Bedingungen. Besonders
der letzte Satz sollte Dich nachdenklich stimmen :-)
4. Entschädigungsleistung
In der » Hausratversicherung gibt es für bestimmte Sachen
Entschädigungshöchstgrenzen. In den jeweiligen »
Versicherungsbedingungen sind diese vorgesehen für:
Bargeld,
für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere,
für Schmuck, Münzen, Briefmarken und Gegenstände aus Gold und Platin,
wenn sich die Sachen außerhalb eines Stahlschrankes mit einem
Mindestgewicht von 200 kg befinden.
Die Obergrenze für Schmuck gilt auch für Pelze, Antiquitäten und andere
Wertgegenstände. Eine Antiquität ist für den Versicherer in diesem
Zusammenhang ein Wertgegenstand, der älter als 100 Jahre ist.
Gegebenenfalls sollte der » Versicherungsnehmer für wertvolle Pelze,
Schmuck usw. eine » Valorenversicherung abschließen.
Es ist sehr zu empfehlen, bei Abschluss einer » Hausratversicherung eine
Liste aller Hausratgegenstände mit ihrem Wert - etwa dem
Anschaffungspreis - zu erstellen. Zusätzlich sollte eine Liste der
Wertgegenstände und Antiquitäten mit ihrem derzeitigen Wert und - wenn
vorhanden - mit einem Wertgutachten beim Versicherer eingereicht werden.
Damit wird im » Versicherungsfall eine » Unterversicherung und viel
Ärger vermieden.
Ersetzt wird vom Versicherungsunternehmen immer der
Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sache. Der »
Versicherungsnehmer kann also die beschädigten oder zerstörten
Gegenstände zum Neupreis kaufen.
In der verbundenen » Hausratversicherung sind nicht nur die Kosten für
versicherte Gegenstände eingeschlossen, sondern auch Kosten, die bei
einem Schadensfall entstehen können. Das sind z. B. die
Aufräumungskosten nach einem » Brand, Schadenabwendungs- und
Schadenminderungskosten, die anfallenden Kosten für eine
Schlossänderung, wenn dies durch einen » Versicherungsfall, etwa durch »
Raub, notwendig wird, Kosten für Reparaturen an Gebäudebeschädigungen,
die notwendig werden durch Einbruch, versuchten Einbruch, » Raub oder
Vandalismusschäden in der Wohnung nach einem Einbruch. Auch die Kosten
für Reparaturen in gemieteten Wohnungen nach Leitungswasserschäden, etwa
an Fußböden, Tapeten, Innenanstrichen usw. werden im » Versicherungsfall
ersetzt.
5. Versicherungssumme
Der Versicherungssumme und der Prämie wird üblicherweise die Größe der
Wohnung in qm zugrundegelegt. Bei einer Versicherungssumme von EUR 600
pro qm und einer Wohnungsgröße von 100 qm beträgt die Versicherungssumme
also EUR 60.000.
In der » Hausratversicherung kommt es im » Versicherungsfall immer
wieder zum Streit zwischen Versicherungsgesellschaften und »
Versicherungsnehmer, da sich die Versicherer häufig auf "»
Unterversicherung" berufen. » Unterversicherung bedeutet, dass der
tatsächliche » Versicherungswert die im » Versicherungsvertrag
vereinbarte Versicherungssumme überschreitet.
Beispiel:
Die » Hausratversicherung der Familie X ist auf Versicherungssumme von
25.000 EUR abgeschossen. Der tatsächliche Wert des Hausrats beträgt aber
50.000 EUR. Es liegt eine 50%ige » Unterversicherung vor. Im
Schadensfall bedeutet dies für Familie X, dass von der Schadenssumme 50
% wegen » Unterversicherung abgezogen werden. Entsteht bei einem »
Einbruchdiebstahl ein Schaden von 12.500 EUR, so leistet der Versicherer
nur eine Entschädigung von 6.250 EUR.
Der » Versicherungsnehmer ist selbst für die Angabe des
Versicherungswertes verantwortlich. Um eine » Unterversicherung zu
vermeiden sollte der » Versicherungsnehmer überlegen, wie viel Geld
tatsächlich notwendig wäre, um seinen gesamten Hausrat neu kaufen. Der
Wert des Hausrates kann nämlich die auf Grund der Wohnungsgröße
berechnete Versicherungssumme wesentlich überschreiten.
Und die sagt mir wiederum nichts.
> >Und zum Wert.der Gegenstände zurückzukommen. Die Versicherungen wollen ja
> >gar nichts wissen.
> Stimmt nicht. Der Vertreter will es nicht wissen, der Versicherer im
> Schadenfall sehr wohl.
Der im Namen der Versicherung handelt und schreibt.
> >Habe eine Modellautosammlung, da gibt es keine Belege, aber die ist
> >mitversichert. Habe von 3 Versicherungen Angebote erhalten und es wurde
> >nicht mal weiter nachgefragt. Und die wollen auch keine Aufstellung. Der
> >Wert unter 200.000 EUR Versicherungssumme oder waren es DM ist denen der
> >Aufwand erst gar nicht wert.
> Nur Du und sonst niemand muss im Schadenfall nachweisen welchen Wert
> Deine Sammlung hat. Hast Du keine Belege, so wird mit Abzügen geschätzt.
Das das schätzen nicht einfach ist ist mir klar. Es gibt einen
Sammlerkatalog der die Modelle grob einordnet und nach dem man sich durchaus
richten kann.
Die Berechnung nach Wohnfläche ist bei uns ausreichend, da unsere Wohnung
nicht die kleinste ist.
> >Und von 2 Versicherungen habe ich es schriftlich, das meine Sammlung über
> >diesen Wert mitversichert ist.
> Das mag ja sein, aber haben die auch den Wert der Sammlung bestätigt ?
Nein haben sie nicht. Aber wie sollte man es sonst auffassen, wenn man
folgendes zurückbekommt?
Vielen Dank für Ihr Interesse. Gerne beantworten wir Ihre Anfrage.
Ihre Modellautosammlung zählt zum "normalen" Hausrat (nicht zu den
Wertsachen) und ist bei Abschluss einer Hausratversicherung automatisch
mitversichert . Der Wert der Modellautosammlung ist bei der Festsetzung der
Versicherungssumme zu berücksichtigen und zwar zum Wiederbeschaffungswert.
> Hier der Auszug eines Versicherers, es sind keine Bedingungen. Besonders
> der letzte Satz sollte Dich nachdenklich stimmen :-)
> Der » Versicherungsnehmer ist selbst für die Angabe des
> Versicherungswertes verantwortlich. Um eine » Unterversicherung zu
> vermeiden sollte der » Versicherungsnehmer überlegen, wie viel Geld
> tatsächlich notwendig wäre, um seinen gesamten Hausrat neu kaufen. Der
> Wert des Hausrates kann nämlich die auf Grund der Wohnungsgröße
> berechnete Versicherungssumme wesentlich überschreiten.
Macht bei uns grob 100.000 Eur Versicherungssumme bei der Berechnung nach
qm. Die Sammlung derzeit ca. 25.000,- DM also ca. 13.000 Eur.
Weitere nennenswerte Wertgegenstände haben wir nicht, kein Schmuck, keine
Bilder.
Sonst eben Möbel, Kleidung, Spielsachen der Kinder. Und die Elektrogeräte.
Da kommen keine 100.000 Eur zusammen.
Aber du kannst mir gerne eine Versicherung nennen, die sich vor Abschluß für
meine Sammlung interessiert damit diese richtig versichert ist.
Inventarlisten sind vorhanden.
Udo Köstler wrote:
>>Stimmt nicht - Du mußt halt den Versicherer mit einem guten
>>Bedingungswerk wählen http://www.bauder-ewald.de/download.htm#bedingung
>>siehe Allsafe.
>>
>
>Und die sagt mir wiederum nichts.
>
Dann lese mal nach unter Sengschäden ..
>>>Und zum Wert.der Gegenstände zurückzukommen. Die Versicherungen wollen ja
>>>gar nichts wissen.
>>>
>>Stimmt nicht. Der Vertreter will es nicht wissen, der Versicherer im
>>Schadenfall sehr wohl.
>>
>
>Der im Namen der Versicherung handelt und schreibt.
>
Nein - nur Du bist für die Höhe der Vers.-Summe verantwortlich.
>>>Habe eine Modellautosammlung, da gibt es keine Belege, aber die ist
>>>mitversichert. Habe von 3 Versicherungen Angebote erhalten und es wurde
>>>nicht mal weiter nachgefragt. Und die wollen auch keine Aufstellung. Der
>>>Wert unter 200.000 EUR Versicherungssumme oder waren es DM ist denen der
>>>Aufwand erst gar nicht wert.
>>>
>
>>Nur Du und sonst niemand muss im Schadenfall nachweisen welchen Wert
>>Deine Sammlung hat. Hast Du keine Belege, so wird mit Abzügen geschätzt.
>>
>
>Das das schätzen nicht einfach ist ist mir klar. Es gibt einen
>Sammlerkatalog der die Modelle grob einordnet und nach dem man sich durchaus
>richten kann.
>
>Die Berechnung nach Wohnfläche ist bei uns ausreichend, da unsere Wohnung
>nicht die kleinste ist.
>
>>>Und von 2 Versicherungen habe ich es schriftlich, das meine Sammlung über
>>>diesen Wert mitversichert ist.
>>>
>>Das mag ja sein, aber haben die auch den Wert der Sammlung bestätigt ?
>>
>
>Nein haben sie nicht. Aber wie sollte man es sonst auffassen, wenn man
>folgendes zuruck bekommt?
>
>Vielen Dank für Ihr Interesse. Gerne beantworten wir Ihre Anfrage.
>
>Ihre Modellautosammlung zählt zum "normalen" Hausrat (nicht zu den
>Wertsachen) und ist bei Abschluss einer Hausratversicherung automatisch
>mitversichert . Der Wert der Modellautosammlung ist bei der Festsetzung der
>Versicherungssumme zu berücksichtigen und zwar zum Wiederbeschaffungswert.
>
Ja natürlich ist die Modellsammlung mitversichert, aber dies entbindet
Dich doch nicht den Hausrat zum Neuwert zu versichern und die
Vers.-Summe richtig zu wählen.
>>Hier der Auszug eines Versicherers, es sind keine Bedingungen. Besonders
>>der letzte Satz sollte Dich nachdenklich stimmen :-)
>>
Ja zum Neuwert - ich zitiere nochmals:
Es ist sehr zu empfehlen, bei Abschluß einer Hausratversicherung eine
Liste aller
Hausratgegenstände mit ihrem Wert - etwa dem Anschaffungspreis - zu
erstellen.
Zusätzlich sollte eine Liste der Wertgegenstände und Antiquitäten mit
ihrem derzeiti-
gen Wert und - wenn vorhanden - mit einem Wertgutachten beim Versicherer
einge-
reicht werden. Damit wird im Versicherungsfall eine ->Unterversicherung
und viel Är-
ger vermieden.
Ersetzt wird vom Versicherungsunternehmen immer der
Wiederbeschaffungspreis der
versicherten Sache. Der Versicherungsnehmer kann also die beschädigten
oder zer-
störten Gegenstände zum Neupreis kaufen.
>>Der » Versicherungsnehmer ist selbst für die Angabe des
>>Versicherungswertes verantwortlich. Um eine » Unterversicherung zu
>>vermeiden sollte der » Versicherungsnehmer überlegen, wie viel Geld
>>tatsächlich notwendig wäre, um seinen gesamten Hausrat neu kaufen. Der
>>Wert des Hausrates kann nämlich die auf Grund der Wohnungsgröße
>>berechnete Versicherungssumme wesentlich überschreiten.
>>
>
>Macht bei uns grob 100.000 Eur Versicherungssumme bei der Berechnung nach
>qm. Die Sammlung derzeit ca. 25.000,- DM also ca. 13.000 Eur.
>Weitere nennenswerte Wertgegenstände haben wir nicht, kein Schmuck, keine
>Bilder.
>
>Sonst eben Möbel, Kleidung, Spielsachen der Kinder. Und die Elektrogeräte.
>Da kommen keine 100.000 Eur zusammen.
>
>Aber du kannst mir gerne eine Versicherung nennen, die sich vor Abschluß für
>meine Sammlung interessiert damit diese richtig versichert ist.
>Inventarlisten sind vorhanden.
>
Das braucht der Versicherer doch nicht. Ich würde dir sehr empfehlen,
zumindest von Deinen Modellautos eine Liste aus der - wie im Katalog -
eine genaue Beschreibung hervorgeht.
Wenn Du einen Hausrat über 250.000 Euro hast, da kommen dann
Sachverständige zum einschätzen.
> Peter Leibold wrote:
>
> >
> >Ewald Bauder <EBa...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> >3CB3DD74...@t-online.de...
> >
> >>>gilt da nicht der gemeine Wert ?
> >>>
> >>Der gemeine Wert ist der für den >> Versicherungsnehmer<< erzielbare
> >>Verkaufspreis.
> >>
> >>Gibt es da einen Unterschied zum Zeitwert ?
> >>
> >
> >Hallo Ewald,
> >
> >meines wissens ist der gemeine Wert, so wie du ihn beschrieben hast. Der
> >Zeitwert stellt den Neuwert minus Abnutzung dar. Dafür gibt es dann
> >Tabellen.
> >
> Zitat der Versicherungsbedingungen:
> Falls Sachen für ihren Zweck im Haushalt des Versicherungsnehmers nicht
> mehr zu verwenden sind, ist Versicherungswert der für den
> Versicherungsnehmer erzielbare Kaufpreis (gemeiner Wert).
Dann hattest du im Usprungsposting ja doch den gemeinen Wert gemeint, nicht
wahr !
Gruss
Peter
> 3. Ist z.B. 30.000 Euro versichert, der tatsächliche Hausrat aber z.B.
> 60.000 Euro, so wird auch nur max. 15.000 Euro entschädigt = max. 50 %
> der Vers.-Summe. Oder nur 50 % versichert, auch nur 50 % aus der
> Vers.-Summe.
diese Aussage kann man aber so nicht ganz stehen lassen. Die
Höchstentschädigung ist diesem Fall ist 30000 EURO bei einem Totalschaden.
Bei Teilschäden wird die Entschädigung auf 50% der Schadenssumme reduziert.
Bsp : Schaden 30000¤ Leistung 15000¤
50000¤ 25000¤
60000¤ 30000¤
VHB92
4. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert der
versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles
(Unterversicherung), so wird nur der Teil des gemäß Nr. 1 und Nr. 2
ermittelten Betrages ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält wie die
Versicherungssumme zum Versicherungswert.
Gruss Jörg
Jörg Hasselberg wrote:
Also nochmals für IQ-Tester:
Zitat:
Unterversicherung
Wenn sich der Wert eines versicherten Risikos verändert, dann hat das
Versicherungsunternehmen Anspruch auf eine dem Wert entsprechende
Versicherungsprämie.
Werden etwa neue Betriebseinrichtungen gekauft, wertsteigernde Anbauten
bei Gebäuden vorgenommen oder aber durch den Kauf einer neuen
Einbauküche der Hausrat in seinem Gesamtwert erheblich gesteigert, dann
steigt auch der Anspruch des » Versicherungsnehmer s im Schadensfall. Er
muss aber zuvor dem Versicherer diese Wertsteigerung anzeigen, um sich
einen dem » Versicherungswert angemessenen Entschädigungsanspruch zu
erwerben. Unterlässt der » Versicherungsnehmer diese Mitteilung,
verstößt er nicht nur gegen seine aus dem Vertragsverhältnis
resultierenden Obliegenheitspflichten, sondern er hat im »
Versicherungsfall nur Entschädigungsanspruch auf einen entsprechend
niedrigeren Teil des Schadens. In diesem Fall wird von »
Unterversicherung gesprochen.
Die Prämie orientiert sich an der Versicherungssumme, die bei Abschluss
des Vertrages mit dem » Versicherungswert der versicherten Objekte
übereinstimmt. Wird die Versicherungssumme aber nicht den
Wertsteigerungen angepasst, so entsteht mit der Zeit »
Unterversicherung, da die Versicherungsprämie zu niedrig ist.
Beispiel:
Ein Gebäude hat bei Abschluss des Versicherungsvertrages einen Wert von
600.000 EUR. Dieser Wert entspricht der Versicherungssumme; entsprechend
ist die Prämie gestaltet. Der » Versicherungsnehmer bekäme also zu
Beginn seines Vertrages bei einem Totalschaden des Gebäudes die
Entschädigung, die dem Wert des Gebäudes entspricht. Durch bauliche
Veränderungen, durch den Einbau eines neuen Heizungssystems und
erhebliche Renovierungen steigt der Wert des Gebäudes auf 900.000 EUR.
Dem Versicherungsunternehmen hat der » Versicherungsnehmer jedoch keine
Mitteilung über die Wertsteigerung gemacht. Der » Versicherungsfall
tritt ein, und es entsteht ein Gebäudeschaden von insgesamt 300.000 EUR.
Von der » Versicherungsgesellschaft erhält der » Versicherungsnehmer nun
folgende Entschädigungsleistung:
Versicherungssumme x Schaden : » Versicherungswert = Entschädigung
600.000 x 300.000 : 900.000 = 200.000
Der » Versicherungsnehmer erhält anstatt der vollen
Entschädigungsleistung von EUR 300.000 nur 2/3 davon, also EUR 200.000.
Hätte er die baulichen Veränderungen und damit die Wertsteigerung dem
Versicherer rechtzeitig mitgeteilt, wäre die Berechnung der »
Unterversicherung entfallen. Er wäre dann in den Genuss der vollen
Entschädigungsleistung gekommen.
Um unbeabsichtigte » Unterversicherung zu vermeiden, sollte der »
Versicherungsnehmer bei der » Gebäudeversicherung die "gleitenden
Neuwertklauseln" vereinbaren. Die » Versicherungsgesellschaft garantiert
dem » Versicherungsnehmer damit, dass die Versicherungsprämie
automatisch der marktbedingten Steigerung von Preisen und Löhnen
angepasst wird und keine » Unterversicherung entsteht.
Zitatende
Also nochmals zu ganz oben genanntem Beispiel:
3. Ist z.B. 30.000 Euro versichert, der tatsächliche Hausrat aber z.B.
60.000 Euro, so wird auch nur max. 15.000 Euro entschädigt = max. 50 %
der Vers.-Summe. Oder nur 50 % versichert, auch nur 50 % aus der
Vers.-Summe.
Vers.-Summe 30.000 x Schaden 30.000 = 900.000.000
: Versicherungswert 60.000 = 15.000 max. Entschädigung im Totalschaden
Alles klar ?
>Ersetzt wird vom Versicherungsunternehmen immer der
>Wiederbeschaffungspreis der
>versicherten Sache. Der Versicherungsnehmer kann also die beschädigten
>oder zerstörten Gegenstände zum Neupreis kaufen.
hier eine Nachfrage.
'kann' kaufen. oder 'muss'?
Ist eine Auszahlung des Betrags eigentlich moeglich? Bei allen
Versicherungen oder schliessen das einige aus?
Lasse Druecker wrote:
Lese deren Bedingungen. Beispiel:
VHB 99 § 18 Entschädigungsberechnung; Versicherungswert;
Unterversicherungsverzicht
1. Ersetzt werden
a) bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der
Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles;
b) bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zum
Zeitpunkt des Versicherungsfalles zuzüglich einer etwa verbleibenden
Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert. Restwerte werden
angerechnet.
2. Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen von
gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Falls Sachen für ihren Zweck im Haushalt des Versicherungsnehmers nicht
mehr zu verwenden sind, ist Versicherungswert der für den
Versicherungsnehmer erzielbare Kaufpreis (gemeiner Wert).
3. Für Antiquitäten und Kunstgegenstände ist Versicherungswert der
Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
4. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert der
versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles
(Unterversicherung), so wird nur der Teil des gemäß Nr. 1 und 2
ermittelten Betrages ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält wie
die Versicherungssumme zu dem Versicherungswert.
5. Nr. 1 bis Nr. 4 gelten entsprechend für die Berechnung der
Entschädigung versicherter Kosten gemäß § 2.
6. Ist die Entschädigung gemäß § 19 auf bestimmte Beträge begrenzt,
so werden bei Ermittlung des Versicherungswertes der dort genannten
Sachen höchstens diese Beträge berücksichtigt. Der bei Unterversicherung
nur teilweise zu ersetzende Gesamtbetrag des Schadens wird ohne
Rücksicht auf Entschädigungsgrenzen ermittelt; für die Höhe der
Entschädigung gelten jedoch die Entschädigungsgrenzen gemäß § 19.
7 Auf den Einwand einer Unterversicherung wird abweichend von Nr. 4 und
5 und § 56 VVG verzichtet, wenn die Hausratversicherungssumme pro
Quadratmeter Wohnfläche zum Zeitpunkt des Schadens mindestens 562 EURO
beträgt und soweit nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag
desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne
gleichlautende Vereinbarung besteht.
8. Die Entschädigung für versicherte Sachen ist je Versicherungsfall
auf die Versicherungssumme begrenzt.
Versicherte Kosten werden bis 10% auch über die Versicherungssumme
hinaus ersetzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des
Versicherers verursacht werden, werden unbegrenzt ersetzt.
--
> >>3. Ist z.B. 30.000 Euro versichert, der tatsächliche Hausrat aber z.B.
> >>60.000 Euro, so wird auch nur max. 15.000 Euro entschädigt = max. 50 %
> >>der Vers.-Summe. Oder nur 50 % versichert, auch nur 50 % aus der
> >>Vers.-Summe.
> >>
> Also nochmals für IQ-Tester:
>
> Zitat:
>>3. Ist z.B. 30.000 Euro versichert, der tatsächliche Hausrat aber z.B.
>>60.000 Euro, so wird auch nur max. 15.000 Euro entschädigt = max. 50 %
>>der Vers.-Summe. Oder nur 50 % versichert, auch nur 50 % aus der
>>Vers.-Summe.
> : Versicherungswert 60.000 = 15.000 max. Entschädigung im Totalschaden
>
> Alles klar ?
Nein, aber Du hast es so schön zitiert aus versicherungsnetz.de
Unter Zugrundelegung der Klausel ergibt sich folgende Berechnung
VS x Schaden : Versicherungswert = Entschädigung
30000 x 60000 : 60000 = ergibt bei mir immer noch 30000,--
Wie kommst Du nun auf 15000 ?
Zitat der INEAS:
http://www.ineas.de/primes/info/infosheets/infosheet_contents.htm ( nicht
verwandt und nicht verschwägert und nicht im Arbeitsverhältnis dort stehend)
Hierfür ein Beispiel:
Es besteht eine Hausrat-Versicherung mit einer Versicherungssumme in
Höhe von EUR 25.565
Durch Anschaffungen (Stereoanlage, Fernseher, Personalcomputer, Möbel,
Teppiche) beträgt der Wert des Hausrats (= Versicherungssumme) jetzt EUR
51.129
Nun entsteht durch Brand ein Schaden von EUR 25.565, und der Versicherte
denkt, er bekommt nun die volle Summe, also EUR 25.565, ersetzt. Doch er
irrt: Da sein Hausrat nur zu 50 Prozent versichert war, bekommt er auch nur
50 Prozent von der Höchstsumme ausgezahlt. Das ist in diesem Beispiel ein
Betrag von EUR 12.782. Auch anfallende versicherte Kosten, wie
beispielsweise Feuerlöschkosten, wären auch nur zu 50 Prozent versichert.
ZITAT ENDE
Alles klar ?
Gruß Jörg
Jörg Hasselberg wrote:
>..
>
>Nein, aber Du hast es so schön zitiert aus versicherungsnetz.de
>
Stimmt nicht.
>Unter Zugrundelegung der Klausel ergibt sich folgende Berechnung
>
>VS x Schaden : Versicherungswert = Entschädigung
>
>30000 x 60000 : 60000 = ergibt bei mir immer noch 30000,--
>Wie kommst Du nun auf 15000 ?
>
Du musst schon mit der richtigen Formel rechnen:
Versicherungssumme x Schaden : » Versicherungswert = Entschädigung
30.000 x 30.0000 = 900.000 : 60.000 = 15.000
>Zitat der INEAS:
>http://www.ineas.de/primes/info/infosheets/infosheet_contents.htm ( nicht
>verwandt und nicht verschwägert und nicht im Arbeitsverhältnis dort stehend)
>Hierfür ein Beispiel:
>
> Es besteht eine Hausrat-Versicherung mit einer Versicherungssumme in
>Höhe von EUR 25.565
> Durch Anschaffungen (Stereoanlage, Fernseher, Personalcomputer, Möbel,
>Teppiche) beträgt der Wert des Hausrats (= Versicherungssumme) jetzt EUR
>51.129
>
>Nun entsteht durch Brand ein Schaden von EUR 25.565, und der Versicherte
>denkt, er bekommt nun die volle Summe, also EUR 25.565, ersetzt. Doch er
>irrt: Da sein Hausrat nur zu 50 Prozent versichert war, bekommt er auch nur
>50 Prozent von der Höchstsumme ausgezahlt. Das ist in diesem Beispiel ein
>Betrag von EUR 12.782. Auch anfallende versicherte Kosten, wie
>beispielsweise Feuerlöschkosten, wären auch nur zu 50 Prozent versichert.
>
>ZITAT ENDE
>
>Alles klar ?
>
Vers.-Summe 25.565 x Schaden 25.565 : Versicherungswert 51.129 = 12.782
Die haben nicht anders gerechnet wie ich vorher. Nur ist der Begriff
Höchstsumme sehr irreführend.
Alles klar ?
und somit Diskussion beendet
>Jörg Hasselberg wrote:
>
>>
>>VS x Schaden : Versicherungswert = Entschädigung
>>
>>30000 x 60000 : 60000 = ergibt bei mir immer noch 30000,--
>>Wie kommst Du nun auf 15000 ?
>>
>
>Du musst schon mit der richtigen Formel rechnen:
>
>Versicherungssumme x Schaden : » Versicherungswert = Entschädigung
>
>30.000 x 30.0000 = 900.000 : 60.000 = 15.000
>
Hallo Ihr beiden,
Ihr redet aneinander vorbei. :-)
Jörg geht von einem Schaden von 60.000 Euro aus (= tatsächlicher Wert
des Hausrats, also Totalschaden), während Ewald mit 30.000 Euro
Schadenshöhe (= Versicherungssumme) rechnet.
Da wäre es ja ein Wunder, wenn Ihr zu dem gleichen Ergebnis gekommen
wärt.
Gruß,
Birgit :-)
> Du musst schon mit der richtigen Formel rechnen:
>
> Versicherungssumme x Schaden : » Versicherungswert = Entschädigung
>
> 30.000 x 30.0000 = 900.000 : 60.000 = 15.000
>
>>>>>>>>>> Versicherungswert 60.000 = 15.000 max. Entschädigung im
Totalschaden
> Alles klar ?
>
> und somit Diskussion beendet
Sorry, wenn ich nicht beende. Ich wollte Dich ja nur davor bewahren Deinen
Kunden eine falsche Auskunft zu geben.
Totalschaden heißt in diesem Fall 60.000,-- und nicht 30000,--..Und Du
ersetzt Schaden durch die Versicherungssumme.
Du schreibst doch selber
>>Versicherungssumme x Schaden : » Versicherungswert = Entschädigung
>>600.000 x 300.000 : 900.000 = 200.000
30000 x 60000 : 60000 = 30000,--
Gruß Jörg
Jörg Hasselberg wrote:
>...
>
>
>>Alles klar ?
>>
>>und somit Diskussion beendet
>>
>
>Sorry, wenn ich nicht beende. Ich wollte Dich ja nur davor bewahren Deinen
>Kunden eine falsche Auskunft zu geben.
>
>Totalschaden heißt in diesem Fall 60.000,-- und nicht 30000,--..Und Du
>ersetzt Schaden durch die Versicherungssumme.
>Du schreibst doch selber
>
>>>Versicherungssumme x Schaden : » Versicherungswert = Entschädigung
>>>
> >>600.000 x 300.000 : 900.000 = 200.000
>
>30000 x 60000 : 60000 = 30000,--
>
Verflixt nochmal in dem Beispiel hats Du recht, aber in
VVG § 056 Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit
des Eintritts des Versicherungsfalls (Unterversicherung), so haftet der
Versicherer für den Schaden nur nach dem Verhältnis der
Versicherungssumme zu diesem Wert.
Zitatende
Dies würde bedeuten, dass die sch.... Formel falsch wäre...
Verhältnis bedeutet nach meinem Dafürhalten
Vers. Wert = 60.000 - versichert 30.000 - also 50 % versichert, deshalb
auch nur 50 % aus der Vers.-Summe - also 15.000 Entschädigung
> Hallo Ihr beiden,
>
> Ihr redet aneinander vorbei. :-)
>
> Jörg geht von einem Schaden von 60.000 Euro aus (= tatsächlicher Wert
> des Hausrats, also Totalschaden), während Ewald mit 30.000 Euro
> Schadenshöhe (= Versicherungssumme) rechnet.
>
> Da wäre es ja ein Wunder, wenn Ihr zu dem gleichen Ergebnis gekommen
> wärt.
Hi Birgit
nein, Ewald sprach auch von Totalschaden, also 60.000. Sie hierzu
meineNachricht an Ewald.
Gruss Jörg
> Verflixt nochmal in dem Beispiel hats Du recht, aber in
> Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit
> des Eintritts des Versicherungsfalls (Unterversicherung), so haftet der
> Versicherer für den Schaden nur nach dem Verhältnis der
> Versicherungssumme zu diesem Wert.
> Dies würde bedeuten, dass die sch.... Formel falsch wäre...
Die Formel ist richtig. Nur gilt das Verhältnis Versicherungssumme zum
tatsächlichen Wert der versicherten Sache.
Versicherte Sache = 100%
Versicherungssumme = prozentualer Anteil zu Versicherten Sache (0 bis 100%)
Regulierlierung in genau diesem Verhältnis (max. aber 100%)
§56 sagt genau : nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert
(Wert=Versicherte Sache)
Gruß Jörg
So da bin ich wieder. Falls es noch nicht richtig verstanden wurde. Die
Versicherung möchte ich Hauptsächlich wegen meiner Sammlung abschliessen.
Bei der Berechnung nach Wohnfläche schließe ich den
Unterversicherungsverzicht aus. Es gibt also keine Abzüge erhalte aber
maximal die Versicherungssumme (eventuell + 10%). Gegenüber gar keiner
Versicherung ist das aber schon mal etwas. Und mit 100.000 EUR zum
neueinrichten sollte doch so manches möglich sein.
Das die letzte Frage nicht einfach mit einem Ja oder Nein beantwortet wurde,
und statt dessen wieder mit den AGB beantwortet wurde finde ich bezeichnend.
Alles ist so auslegbar wie es die Versicherer gerne hätten. Auch das es
möglich ist mehrere Versicherungen bei mehreren Versicherern abzuschließen,
diese allerdings ihre zu leistenden Leistungen kürzen können ist auch so
eine Sache.
Und wenn es die Versicherung nicht interessiert wie umfangreich meine
Sammlung ist, weshalb soll ich dann eine Liste meiner Sammlung an den
Vertrag anhängen. Die schmeist doch spätestens der Vertreter oder die
Versicherung weg, oder nicht? Und weshalb sind die Versicherungsangestellten
nicht zu einer ordentlichen Beratung bei Abschlüssen verpflichtet? Das wäre
doch das mindeste. Und wenn ich davon ausgehe, dass dies so sein sollte dann
reicht auch die Antwortmail eines Versicherungsangestellten auf eine
einfache Frage, das die Ware versichert ist.
>>7 Auf den Einwand einer Unterversicherung wird abweichend von Nr. 4 und
>>5 und § 56 VVG verzichtet, wenn die Hausratversicherungssumme pro
>>Quadratmeter Wohnfläche zum Zeitpunkt des Schadens mindestens 562 EURO
>>beträgt und soweit nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag
>>desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne
>>gleichlautende Vereinbarung besteht.
>>
>
>So da bin ich wieder. Falls es noch nicht richtig verstanden wurde. Die
>Versicherung möchte ich Hauptsächlich wegen meiner Sammlung abschliessen.
>Bei der Berechnung nach Wohnfläche schließe ich den
>Unterversicherungsverzicht aus. Es gibt also keine Abzüge erhalte aber
>maximal die Versicherungssumme (eventuell + 10%). Gegenüber gar keiner
>Versicherung ist das aber schon mal etwas. Und mit 100.000 EUR zum
>neueinrichten sollte doch so manches möglich sein.
>
>Das die letzte Frage nicht einfach mit einem Ja oder Nein beantwortet wurde,
>und statt dessen wieder mit den AGB beantwortet wurde finde ich bezeichnend.
>Alles ist so auslegbar wie es die Versicherer gerne hätten. Auch das es
>möglich ist mehrere Versicherungen bei mehreren Versicherern abzuschließen,
>diese allerdings ihre zu leistenden Leistungen kürzen können ist auch so
>eine Sache.
>
Es ging nur darum zuverdeutlichen, dass Du als Kunde alleine
verantwortlich bist die richtige Vers.-Summe abzuschließen.
>Und wenn es die Versicherung nicht interessiert wie umfangreich meine
>Sammlung ist, weshalb soll ich dann eine Liste meiner Sammlung an den
>Vertrag anhängen. Die schmeist doch spätestens der Vertreter oder die
>Versicherung weg, oder nicht? Und weshalb sind die Versicherungsangestellten
>nicht zu einer ordentlichen Beratung bei Abschlüssen verpflichtet?
>
Doch - aber Du mußt auch die Versicherung verstehen. Die müßte ein
Gutachter beauftragen - Kosten ca. 400 bis 500 Euro. Wer bezahlt die
Kosten ?
>Das wäre
>doch das mindeste. Und wenn ich davon ausgehe, dass dies so sein sollte dann
>reicht auch die Antwortmail eines Versicherungsangestellten auf eine
>einfache Frage, das die Ware versichert ist.
>
Stimme ich Dir zu - er hätte zumindest Dich darauf hinweisen müssen.
Ist halt alles eine Frage der Qualität....