meine Mutter hat 10 Jahre immer pünktlich die Beiträge für ihre
private Haftpflichtversicherung bei der OVAG bezahlt und wollte Anfang
2011 mal einen kleinen Schaden regulieren lassen.
# Jan. '11: Mehrere Anrufe bei der Gesellschaft mit der Bitte um
Zusendung eines Schadenformulars - ohne Erfolg
# Jan. '11: Mehrere Faxe an die Gesellschaft mit der Bitte um
Zusendung eines Schadenformulars - ohne Erfolg
# 31.1.11: Schadensformular über die Homepage der Gesellschaft selbst
besorgt und postalisch hingesandt - bis heute ohne Feedback.
# Mai 2011: Anruf bei der Gesellschaft, die mitteilte, dass viel zu
tun sei und es dauern könne
# 23.6.11: Schreiben an die Gesellschaft mit Fristsetzung zur
Regulierung bis zum 15.7. 2011 - ohne Erfolg
Aus meiner Sicht ist das Verhalten der OVAG massiv unseriös und
vertragswidrig. Kann meine Mutter den Vertrag nun fristlos kündigen
und das Lastschriftverfahren bei ihrer Hausbank widerrufen?
Dankr & Gruß
Hallo Oliver,
> meine Mutter hat 10 Jahre immer pünktlich die Beiträge für ihre
> private Haftpflichtversicherung bei der OVAG bezahlt und wollte Anfang
> 2011 mal einen kleinen Schaden regulieren lassen.
[Versicherer kommt nicht in die Puschen]
> Aus meiner Sicht ist das Verhalten der OVAG massiv unseriös und
> vertragswidrig. Kann meine Mutter den Vertrag nun fristlos kündigen
> und das Lastschriftverfahren bei ihrer Hausbank widerrufen?
wenn deine Schilderung so stimmt, ist das Verhalten natürlich nicht in
Ordnung. Den Ombudsmann einschalten (Vorschlag Martin) ist da gar nicht
so schlecht. Ein Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden führt da auch zu
wundersamen Beschleunigungen. Die Webseite wirft dazu folgende Herren aus:
Vorstand der Ostdeutsche Versicherung AG
Vorstandsmitglieder
Franz Bergmüller
Dr. Frederic Roßbeck
Eine fristlose Kündigung verschlechtert deine Position (die deiner
Mutter), darauf würde ich mich nicht einlassen. Warte die Regulierung
ab. Danach hast du ohnehin ein Sonderkündigungsrecht, von dem du
Gebrauch machen kannst. Eine Einzugsermächtigung kannst du - bei der
OVAG natürlich, nicht bei der Hausbank - mit der Kündigung nach
Schadensfall widerrufen.
Gruß
Harald Friis