eswolferl
unread,Nov 9, 2011, 3:16:31 PM11/9/11You do not have permission to delete messages in this group
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to waldi
Die Zinsen für Tagesgeld unterliegen in Deutschland der Kapitalertragssteuer, die derzeit bei 25% liegt (zzgl. Solidaritätszuschlag!) . Wie bei anderen Sparformen auch, ist es aber möglich, dem Institut einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Mit diesem Freistellungsauftrag entfällt dann der Abzug der Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut selbst bis zur Höhe dieses Betrages.
Der maximale Freistellungsbetrag (Sparerfreibetrag & Werbungskostenpauschale) beträgt für Unverheiratete 750 Euro zzgl. 51 Euro Werbungskostenpauschale (= 801 Euro) und für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung 1.500 Euro zzgl. 102 Euro Werbungskostenpauschale (= 1.602Euro) pro Jahr. Diesen Freistellungsbetrag können Sie in beliebigen Teilbeträgen auf verschiedene Institute aufteilen.
Wird kein Freistellungsauftrag für das Tagesgeldkonto gestellt, behält das Kreditinstitut 25 Prozent Zinsabschlagsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ein. Über die Steuererklärung werden die Zinserträge dann später zum persönlichen Steuersatz abgerechnet .
Weitere Informationen zur Versteuerung von Kapitalerträgen erhalten Sie von Ihrem Finanzamt oder Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass ich zwar allgemeine Hinweise zu steuerlichen Aspekten geben ann aber keine individuelle Steuerberatung durchführen darf.