Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Versicherung fuer Kommissionsware?

923 views
Skip to first unread message

silv...@my-dejanews.com

unread,
Feb 27, 1999, 3:00:00 AM2/27/99
to
Hallo!

Wer haftet eigentlich für Beschädigung oder Verlust
von Kommissionsware? Es kann doch wohl nicht sein,
dass ich bei Abhandenkommen meiner in Kommission
gegebenen Waren, keinen Ersatz bekomme, oder?

Ganz konkret geht es in meinem Fall darum, dass ich
als Designerin Schmuck zum Verkauf in eine Galerie
gegeben habe. Auf meine Frage, was ich bei Verlust
der Stuecke ersetzt bekomme, bekam ich nur die
Antwort, dass fuer Ladendiebstahl keine
Versicherung aufkommt. Aber waere es in diesem
Fall nicht genauso wie bei Beschaedigung die
Haftpflichtversicherung der Galerie, die den Schaden
regulieren muesste?

Vielen Dank im voraus,
Sabine

-----------== Posted via Deja News, The Discussion Network ==----------
http://www.dejanews.com/ Search, Read, Discuss, or Start Your Own

Florian Kreuzer

unread,
Feb 27, 1999, 3:00:00 AM2/27/99
to
Hallo Sabine!

Die Auskunft ist nur teilweise richtig. Eine Haftpflichtversicherung würde im
Falle des Diebstahls nicht aufkommen, denn diese zahlt dann, wenn der
Versicherungsnehmer haftpflichtig ist. Und das ist er nicht, da er für einen
Diebstahl nichts kann. Für solche Fälle schließen Gewerbe, Vereine, Industrie etc.
idR. eine sogenannte Einbruchdiebstahl-/Raubversicherung ab. Diese leistet bei
Diebstahl nach einem Einbruch bzw. bei Beraubung. Bricht also jemand in den Laden
ein und klaut die Auslegeware, bekommt der Ladeninhaber finanziellen Ersatz von
der Versicherung. Problem bei Kommissionsware: Fremdes Eigentum. Der
Ladeninhaber, der Kommissionsgeschäfte abwickelt, schließt also folglich in der
Regel eine Zusatzklausel mit ein, durch die Fremdes Eigentum bis zu einer
gewissen Entschädigungsgrenze mitversichert gilt. Da würde ich dann nochmal
konkret nachhaken, denn nur so ist der Ladenbesitzer abgesichert.

Allerdings ist damit noch nicht ganz das Problem beseitigt, denn wie Du zu dem
Ladenbesitzer stehst, ist ein anderer rechtlicher Bezug. Sicherlich hast Du einen
Vertrag mit ihm geschlossen, in dem diese Dinge geregelt sind??? Solltest Du
unbedingt machen, wenn die Kommissionsware höhere Werte enthält. Dies ist
besonders wichtig, wenn die Versicherung nicht leistungspflichtig ist! Wenn aber
der Ladenbesitzer nach einem "Schaden" Leistung durch die Versicherung erhält,
hast Du rechtliche Ansprüche auf die Entschädigungsleistung, da sie für Deine
Waren erbracht wurden - immer vorausgesetzt, daß die Klausel Fremdes Eigentum
eingeschlossen ist!

Für weitere Fragen stehe ich gerne unter der E-Mail-Adresse zur Verfügung!

Viele Grüße, Florian Kreuzer

kre...@lycosmail.com
http://mitglied.tripod.de/Kreuzer

_____________________________________________________________
NewsGroups Suchen, lesen, schreiben mit http://netnews.web.de


Heintzmann

unread,
Feb 27, 1999, 3:00:00 AM2/27/99
to

Ich denke, daß Dein Problem von einer anderen Seite angegangen werden muß:

Wenn Du Ware in eine Galerie zum Verkauf gibst, sollte vertraglich
vereinbart werden, daß die Galerie das Risiko bzw. die Gefahr für die Ware
übernimmt. Es kann nicht angehen, daß Du für Ladendiebstahl oder sonstige
Gefahren in Räumen, über die Du keine Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeit
hast, haftest. Bei einer solchen Vereinbarung könnte sich ja z.B. der
Galerieinhaber oder einer der Angestellten die besten Stücke für sich selbst
einstecken und behaupten, sie wären gestohlen worden, ohne Ersatz leisten zu
müssen. Also: sowas darf nicht sein!

Die Galerie hat allerdings durchaus für die Sachen, für die sie die Gefahr
trägt, Möglichkeiten zur Absicherung. Über die "normale"
Einbruchdiebstahlversicherung gibt es auch eine Versicherung für
Musterkollektionen. Das dazugehörige Bedingungswerk beinhaltet eine
Allgefahrendeckung, allerdings mit entsprechenden Auflagen. Der Beitrag ist
leider auch nicht ganz ohne. Wer diesen letztendlich zahlt, ist
Vereinbarungssache, wobei ich davon ausgehe, daß die Galerie die Ausstellung
und den Verkauf Deiner Ware auch nicht umsonst macht, also sicher auch ganz
gut daran verdient und deshalb für Versicherungen selbst aufkommen sollte.

In der Regel ist es also besser, die Sachen vernünftig, wie jede andere Ware
auch, zu sichern, d.h. anzubinden o.ä..

Falls dennoch Interesse an einer Versicherung besteht, mail mich an:
heint...@heintzmann.de
Gruß
H.Heintzmann


HarFriis

unread,
Feb 27, 1999, 3:00:00 AM2/27/99
to
Im Artikel <7b971l$jqe$1...@nnrp1.dejanews.com>, silv...@my-dejanews.com
schreibt:

Hallo Sabine,

ich habe deine beiden Absätze mal umgedreht:

>Ganz konkret geht es in meinem Fall darum, dass ich
>als Designerin Schmuck zum Verkauf in eine Galerie
>gegeben habe. Auf meine Frage, was ich bei Verlust
>der Stuecke ersetzt bekomme, bekam ich nur die
>Antwort, dass fuer Ladendiebstahl keine
>Versicherung aufkommt. Aber waere es in diesem
>Fall nicht genauso wie bei Beschaedigung die
>Haftpflichtversicherung der Galerie, die den Schaden
>regulieren muesste?

Also die Haftpflichtversicherung der Galerie kommt nur dann für
den Schaden auf, wenn du dem Galeristen ein Verschulden
nachweisen kannst. Dies wird wohl i.d.R. nicht vorkommen.

Aber selbstverständlich ist der Ladendiebstahl versichert!
Es gibt gerade bei Juwelieren, Galerien, Goldschmiede-Werk-
stätten etc. einen hervorragenden Spezialversicherer. Dies ist
die Mannheimer Versicherung. Dort ist sogar der einfache Diebstahl
mit geschützt. Haue deinem Galeristen mal die Bedingungen um die
Ohren.

>Wer haftet eigentlich für Beschädigung oder Verlust
>von Kommissionsware? Es kann doch wohl nicht sein,
>dass ich bei Abhandenkommen meiner in Kommission
>gegebenen Waren, keinen Ersatz bekomme, oder?

Ich bin kein Jurist und kann/darf hier keine Rechtsberatung
durchführen. Ich würde aber sicher mit dem Galeristen klären,
dass er das Risiko für Abhandenkommen trägt. Ob er dann
sich entsprechend versichert (s.o.), ist dann seine Sache.

Anderenfalls wäre ich bei der Zusammenarbeit mehr als nur
vorsichtig. Wer sagt dir, dass er deine Sachen nicht einfach
verkauft und dir erzählt, es sei halt gestohlen worden?

Also, klare Verträge: Dein Risiko bis zur Tür des Galeristen
(Transportversicherung!), ab dann ist es seine Sache.

Gruß

Harald Friis


silv...@my-dejanews.com

unread,
Feb 27, 1999, 3:00:00 AM2/27/99
to
Hallo!

Erstmal vielen Dank fuer Eure Antworten.

Eine Einbruchdiebstahlversicherung hat der Galerist
wohl abgeschlossen. Ich werde aber auf jeden Fall
nocheinmal wegen der Zusatzklausel fuer fremdes
Eigentum nachhaken. Die Mannheimer hat er auch
erwaehnt, aber es schien mir eher so, als ob er dort
_nicht_ versichert waere, da das wohl ziemlich teuer
ist. Ausserdem kennen sie ihre Kunden und es ist ja
bisher nichts passiert... Das das natuerlich nicht so
die klasse Absicherung fuer mich ist, duerfte ja wohl
klar sein. Er meinte, dass solche
Kommissionsgeschaefte eben nur auf
Vertrauensbasis funktionieren koennten. Allerdings
habe ich nicht so das gute Gefuehl dabei. Wie schon
jemand anders meinte: Sie koennen die Stucke
verkaufen und mir einfach erzaehlen sie seien geklaut
worden. Pech gehabt!

In der Zwischenzeit habe ich mal im HGB
nachgeschlagen, was dort zum Thema "Haftung im
Kommissionsgeschaeft" zu finden ist. In §390
(Haftung des Kommissionaers fuer das Gut) steht:

"(1) Der Kommissionaer ist fuer den Verlust und die
Beschaedigung des in seiner Verwahrung befindlichen
Gutes verantwortlich, ..."

soweit ist alles klar, aber

"... es sei denn, dass der Verlust oder die
Beschaedigung auf Umstaenden beruht, die durch die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht
abgewendet werden konnten."

was soll das bedeuten? Ist ein Ladendiebstahl nun
durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes
abwendbar oder nicht? Oder sind mit diesen
"Umstaenden" eher solche Sachen, wie
Naturkatastrophen oder so gemeint?

"(2) Der Kommissionaer ist wegen der Unterlassung
der Versicherung des Gutes nur verantwortlich, wenn
er von dem Kommittenten angewiesen war, die
Versicherung zu bewirken."

Heisst das jetzt, dass ich den Galeristen anweisen
muss eine Versicherung fuer Fremdwaren
abzuschliessen und wenn er das dann trotzdem nicht
macht, haftet er persoenlich?

Mir scheint, die ganze Sache ist leider doch nicht so
einfach, wie ich es mir vorgestellt habe... Deswegen
noch eine Frage, die vielleicht nicht unbedingt in diese
NG gehoert, aber vielleicht kann mir ja doch jemand
weiterhelfen: Gibt es fuer das Kommissionsgeschaeft
zwischen Kuenstler und Galerie vielleicht irgendwelche
Mustervertraege, oder was sollte man bei dieser Art
von Geschaeften unbedingt vertraglich festlegen?

Nochmals vielen Dank,

HarFriis

unread,
Feb 28, 1999, 3:00:00 AM2/28/99
to
Im Artikel <7b9j1j$tgc$1...@nnrp1.dejanews.com>, silv...@my-dejanews.com
schreibt:

Hallo Sabine,

>Erstmal vielen Dank fuer Eure Antworten.

gerne doch.

>Eine Einbruchdiebstahlversicherung hat der Galerist
>wohl abgeschlossen. Ich werde aber auf jeden Fall
>nocheinmal wegen der Zusatzklausel fuer fremdes
>Eigentum nachhaken. Die Mannheimer hat er auch
>erwaehnt, aber es schien mir eher so, als ob er dort
>_nicht_ versichert waere, da das wohl ziemlich teuer
>ist.

Sie ist ihren Preis wert! Die Mannheimer ist vielleicht teurer als andere,
aber auch für diese Risiken besser.

>Ausserdem kennen sie ihre Kunden und es ist ja
>bisher nichts passiert...

Das willst du nicht wirklich als Argument einführen, oder :-)

>Das das natuerlich nicht so
>die klasse Absicherung fuer mich ist, duerfte ja wohl
>klar sein. Er meinte, dass solche
>Kommissionsgeschaefte eben nur auf
>Vertrauensbasis funktionieren koennten.

Klar, Vertrauen muss da sein. Das spricht aber nicht gegen
vertraglich Lösungen.

>"(1) Der Kommissionaer ist fuer den Verlust und die
>Beschaedigung des in seiner Verwahrung befindlichen
>Gutes verantwortlich, ..."
>
>soweit ist alles klar, aber
>
>"... es sei denn, dass der Verlust oder die
>Beschaedigung auf Umstaenden beruht, die durch die
>Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht
>abgewendet werden konnten."
>
>was soll das bedeuten? Ist ein Ladendiebstahl nun
>durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes
>abwendbar oder nicht? Oder sind mit diesen
>"Umstaenden" eher solche Sachen, wie
>Naturkatastrophen oder so gemeint?

Jetzt kommen wir wieder gefährlich nahe an die in D aus
unverständlichen Gründen nicht erlaubte Rechtsberatung
heran. Aber IMHO kann ich meinen Laden abschließen.
Dies verhindert aber nicht unbedingt einen Einbruch. Was
meinst du? (Lese nochmal, was ich in meiner letzten Ant-
wort über "Haftpflicht" und ED-Versicherung geschrieben
habe.)

>
>"(2) Der Kommissionaer ist wegen der Unterlassung
>der Versicherung des Gutes nur verantwortlich, wenn
>er von dem Kommittenten angewiesen war, die
>Versicherung zu bewirken."
>
>Heisst das jetzt, dass ich den Galeristen anweisen
>muss eine Versicherung fuer Fremdwaren
>abzuschliessen und wenn er das dann trotzdem nicht
>macht, haftet er persoenlich?

Wie wäre es denn, wenn du dazu einen Rechtsanwalt befragst?
Der darf dir nämlich eine Antwort geben.

Aber generell gilt: Es steht dir frei, mit dem Galeristen eine ver-
bindliche Regelung, am besten schriftlich, zu treffen. Dann bist
du - unabhängig von gesetzlichen Regelungen - allemal auf der
sicheren Seite.

>Mir scheint, die ganze Sache ist leider doch nicht so
>einfach, wie ich es mir vorgestellt habe... Deswegen
>noch eine Frage, die vielleicht nicht unbedingt in diese
>NG gehoert, aber vielleicht kann mir ja doch jemand
>weiterhelfen: Gibt es fuer das Kommissionsgeschaeft
>zwischen Kuenstler und Galerie vielleicht irgendwelche
>Mustervertraege, oder was sollte man bei dieser Art
>von Geschaeften unbedingt vertraglich festlegen?

Musterverträge? Kann ich dir leider nicht sagen. Aber hast du
Silberschmied gelernt? Dann hattest du doch sicher Kolleginnen
und Kollegen. Frage die doch mal, wie die das machen. Oder gehe
mal zu einem Juwelier/Goldschmied und frag' dort nach.

Oft sind solche Praxis-Antworten besser als irgendwelche weltfremden
Musterverträge.

Viel Glück

Harald Friis


RMa1005002

unread,
Feb 28, 1999, 3:00:00 AM2/28/99
to
Für einfachen Diebstahl läßt sich nur mir Schwierigkeiten versichern. Gegen
Einbruchdiebstahl können Sie sich schon versichern. Der Unterschied liegt
darin, daß ein Schädiger durch Einbruch an das Diebesgut gelangen muß, damit
die Versicherung bezahlt. Wer gemietete oder geliehene Sachen in Verwahrung
hat, sollte darauf achten, daß diese Sachen mitversichert sind.
Hierfür ist nicht die Haftpflichtversicherung zuständig, sondern die
Inhaltsversicherung.

mfG
Rainer Mathes

Stephan Wolf

unread,
Mar 1, 1999, 3:00:00 AM3/1/99
to
Hallo Sabine,

neben den bisherigen Antworten bleibt eine weitere Möglichkeit.

Um auf "Nummer Sicher" zu gehen, kannst Du Deine Schmuckstücke auch
selbst versichern.

Falls Du Deine Werkstatt/Atelier versichert hast, könnte der
geschilderte Fall bereits eingeschlossen sein oder kann nachträglich
eingeschlossen werden.

Gruß
Stephan Wolf
Großmann & Wolf - Versicherungsmakler oHG.
--
http://www.grossmann-wolf.com
in...@grossmann-wolf.com


mschu...@gmail.com

unread,
Apr 26, 2015, 9:56:13 AM4/26/15
to
Liebe Rechtsverdreher,

leider ist das mit dem Anspruch nicht so einfach. Ich suche mir einen Paragraphen und mal schauen, ob das dann auf den Fall passt.

Wichtig ist immer, wenn Du einen Gegenstand (hier Deine Schmuckstücke) einem anderen überlässt, solltest Du einen sog. Kommissionsvertrag abschließen. Dieser sollte dann i.d.R. alles beinhalten, so dass Du bei Abhandenkommen oder Beschädigung den Wert Deiner Schmuckstücke ersetzt bekommst.

Allerdings beachte: Es ist wichtig zu wissen, ob evtl. eine weitere Person in den Fall involviert ist, dann ist die ganze Angelegenheit des sog. Regresses nämlich etwas komplizierter. Wenn z.B. die Sache durch einen dritten beschädigt wird und die Haftpflichtversicherung dieser Person dann haften müsste. Vorausgesetzt, es ist ein klarer Fall, dass die Sache von dem Dritten beschädigt wurde. In diesem Sinne, einen Anspruch ohne Kommissionsvertrag dem Galeristen gegenüber durchzusetzen ist sehr schwierig, es sei denn, Du hast irgendwo in Deiner Korrespondenz die Absicherung der Gegenstände durch den Galeristen schriftlich, dann ist es was anderes, aber so hast Du leider keine Chance, sorry.

Ich kann Dir nur für die Zukunft den Rat geben einen Kommissionsvertrag abzuschließen.

Viele Grüße
Manuela
0 new messages