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Rechtsschutzversicherung "ruhen lassen"

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Andreas Pohl

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Feb 24, 1999, 3:00:00 AM2/24/99
to
Hallo,
ich möchte meine Rechtschutzversicherung für ein Jahr ruhen lassen, also
keine Beiträge zahlen. Da das ganze ein 5 Jahresvertrag ist und nun das
4. Jahr gerade überschritten ist, ging ich davon aus das ich das letzte
Jahr "pausieren" kann und mich dann von der Versicherung bei dieser
Gesellschaft verabschieden kann. Nun kam aber heute ein Schrieb wo mir
mitgeteilt wurde, daß die Versicherung zwar 12 Monate ruhen wird, aber
sich die 5-järhige Laufzeit um ein Jahr verlängert. Das heißt nach
diesen 12 Monaten wäre ich nochmal 1 Jahr dabei.

Ist das so rechtens, daß die Versicherung einfach bei ruhenlassen der
Versicherung den "verlorenen" Zeitraum hintendranhängen kann ?

Danke.
Andreas Pohl


Andreas Dausch

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Feb 25, 1999, 3:00:00 AM2/25/99
to

Hallo Andreas,

das "ruhen lassen" Deines Vertrages ist ein Entgegenkommen der
Versicherungsgesellschaft. Schließlich hast Du einen Vertrag über 5
Jahre abgeschlossen und diesen hast Du genauso wie die Gesellschaft
einzuhalten. Deshalb hängen auch die Versicherungen die ruhende Zeit
an die Vertragslaufzeit an um wieder auf die 5 Jahre zu kommen. Würde
das nicht so gemacht, könnte jeder 5 Jahresverträge eingehen und dann
wenn sie einem nicht mehr passen, einfach bis zum Ende ruhen lassen.
Oft wachsen diese Ideen ja auch auf dem Mist vom Folgevertreter.

Gruß Andreas
--
Andreas Dausch - Versicherungsfachwirt- Landeckweg 11 - 76831 Eschbach
Versicherungen und Immobilien
http://home.t-online.de/home/andreas.dausch

Isabel und Achim

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Feb 25, 1999, 3:00:00 AM2/25/99
to
Ja das ist rechtens, weil in dem Vertrag, den Du eingegangen bist eine
Laufzeit von 5 Jahren vereinbart worden ist. Die 5 Jahre beziehen sich
immer auf das gegenseitige volle Vertragsverhältnis, d.h. 5 Jahre
Beiträge für die Gesellschaft und 5 Jahre Versicherungsschutz für Dich.

Achim

Andreas Pohl schrieb:

MBaldo4588

unread,
Feb 27, 1999, 3:00:00 AM2/27/99
to
Hallo Andreas !
mein Name ist Michael,bin,General
Agent eine Versicherungsgesellschaft.
Also zu deinen Problem:
Leider ist es richtig,daß wenn du damals einen
5 jahresvertrag unterschrieben hast,auch erst
nach denn vierten Versicherungsjahr kündigen kannst.Allerdings,kannst du im
vierten versicherungsjahr 3 monate vor ablauf
kündigen.Hast du die frist versäumt,dann
verlängert sich der Vertrag um weitere 12 monate.
Solltest du noch fragen haben,kannst dich ja melden :-))

Also machst gut
MICHAEL

Ingo Aulbach

unread,
Feb 28, 1999, 3:00:00 AM2/28/99
to
Hallo Andreas,

auf die Idee, eine Versicherung für den Rest der Laufzeit außer Kraft zu
setzen und sie nach Ablauf der Zeit zu kündigen, sind schon viele gekommen.
Aber der Versicherer hat Recht. Du hast einen Versicherungsvertrag über 5
Jahre vereinbart. Das bedeutet, Du mußt für diese Zeit Beiträge zahlen, der
Versicherer leistet im Schadenfall. Aus Kulanz heraus bietet der Versicherer
Dir an, die Vertragsdauer auszusetzen. Selbstverständlich schließt sich
diese "Pause" dann an das ursprüngliche Vertragsende an. Sieh' es doch
einmal so: Der Versicherer könnte auf darauf beharren, daß Du Deiner
Vertragspflicht nachkommst und den Vertrag nicht beitragsfrei stellen.
Alles klar? Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich.


Viele Grüße
Ingo

RMa1005002

unread,
Feb 28, 1999, 3:00:00 AM2/28/99
to
Der Vertrag läuft eine vereinbarte Zeit und kann durch Vereinbarungen geändert
werden. Die Änderung durch Vertrag.
Sie kommen zu einem Vertrag durch Antrag und Annahme. Also zwei inhaltlich
übereinstimmende Willenserklärungen führen zum Vertrag. Zwei inhaltliche
übereinstimmende Willenserklärungen können den Vertrag ändern oder aufheben.
Das bedeutet, der Vertrag läuft bis zum Ablauf und Sie halten die
Kündigungsfrist ein, damit der Vertrag nicht noch ein Jahr läuft, oder Sie
treffen mit der Gesellschaft eine andere Vereinbarung. Meine Erfahrungen sagen,
daß Gesellschaften auf diesem Ohr sehr Taub sind. Bei finanzieller Not haben
Sie eine Chance aus dem Vertrag zu kommen.
mfG
Rainer Mathes


Mario Wantulla

unread,
Feb 28, 1999, 3:00:00 AM2/28/99
to
Andreas Pohl malträtierte am 24.02.1999 um 22:45:02 Uhr seine Tastatur, um
folgenden Text mit dem Betreff "Rechtsschutzversicherung "ruhen lassen"" zu verfassen:

> Hallo,
> ich möchte meine Rechtschutzversicherung für ein Jahr ruhen lassen, also
> keine Beiträge zahlen. Da das ganze ein 5 Jahresvertrag ist und nun das
> 4. Jahr gerade überschritten ist, ging ich davon aus das ich das letzte
> Jahr "pausieren" kann und mich dann von der Versicherung bei dieser
> Gesellschaft verabschieden kann. Nun kam aber heute ein Schrieb wo mir
> mitgeteilt wurde, daß die Versicherung zwar 12 Monate ruhen wird, aber
> sich die 5-järhige Laufzeit um ein Jahr verlängert. Das heißt nach
> diesen 12 Monaten wäre ich nochmal 1 Jahr dabei.
>
> Ist das so rechtens, daß die Versicherung einfach bei ruhenlassen der
> Versicherung den "verlorenen" Zeitraum hintendranhängen kann ?

Ist o.k. so. Normalerweise gehen die RS-Versicherer auf einen beitragsfreien
Zeitraum nicht ein, wenn es keine dementsprechenden Klauseln im Vertrag gibt.
Die Advocard hat sich bisher in solchen Faellen immer sehr zickig gehabt.
Auch momentane Arbeitslosigkeit oder Insolvenz waren keine ausreichenden
Gruende.

--

Mario Wantulla
Büro fuer Finanzen Leipzig
Versicherungsmakler
Adl...@le-line.net
CWan...@aol.com


Mario Wantulla

unread,
Feb 28, 1999, 3:00:00 AM2/28/99
to
MBaldo4588 malträtierte am 27.02.1999 um 12:14:35 Uhr seine Tastatur, um
folgenden Text mit dem Betreff "Re: Rechtsschutzversicherung "ruhen lassen"" zu verfassen:

> Leider ist es richtig,daß wenn du damals einen
> 5 jahresvertrag unterschrieben hast,auch erst
> nach denn vierten Versicherungsjahr kündigen kannst.Allerdings,kannst du im
> vierten versicherungsjahr 3 monate vor ablauf
> kündigen.

Wieso im vierten Jahr beim 5-Jahresvertrag???

--

Mario Wantulla
Buero fuer Finanzen Leipzig
Versicherungsmakler
Adl...@le-line.net
CWan...@aol.com


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