Ist das so rechtens, daß die Versicherung einfach bei ruhenlassen der
Versicherung den "verlorenen" Zeitraum hintendranhängen kann ?
Danke.
Andreas Pohl
Hallo Andreas,
das "ruhen lassen" Deines Vertrages ist ein Entgegenkommen der
Versicherungsgesellschaft. Schließlich hast Du einen Vertrag über 5
Jahre abgeschlossen und diesen hast Du genauso wie die Gesellschaft
einzuhalten. Deshalb hängen auch die Versicherungen die ruhende Zeit
an die Vertragslaufzeit an um wieder auf die 5 Jahre zu kommen. Würde
das nicht so gemacht, könnte jeder 5 Jahresverträge eingehen und dann
wenn sie einem nicht mehr passen, einfach bis zum Ende ruhen lassen.
Oft wachsen diese Ideen ja auch auf dem Mist vom Folgevertreter.
Gruß Andreas
--
Andreas Dausch - Versicherungsfachwirt- Landeckweg 11 - 76831 Eschbach
Versicherungen und Immobilien
http://home.t-online.de/home/andreas.dausch
Achim
Andreas Pohl schrieb:
Also machst gut
MICHAEL
auf die Idee, eine Versicherung für den Rest der Laufzeit außer Kraft zu
setzen und sie nach Ablauf der Zeit zu kündigen, sind schon viele gekommen.
Aber der Versicherer hat Recht. Du hast einen Versicherungsvertrag über 5
Jahre vereinbart. Das bedeutet, Du mußt für diese Zeit Beiträge zahlen, der
Versicherer leistet im Schadenfall. Aus Kulanz heraus bietet der Versicherer
Dir an, die Vertragsdauer auszusetzen. Selbstverständlich schließt sich
diese "Pause" dann an das ursprüngliche Vertragsende an. Sieh' es doch
einmal so: Der Versicherer könnte auf darauf beharren, daß Du Deiner
Vertragspflicht nachkommst und den Vertrag nicht beitragsfrei stellen.
Alles klar? Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich.
Viele Grüße
Ingo
> Hallo,
> ich möchte meine Rechtschutzversicherung für ein Jahr ruhen lassen, also
> keine Beiträge zahlen. Da das ganze ein 5 Jahresvertrag ist und nun das
> 4. Jahr gerade überschritten ist, ging ich davon aus das ich das letzte
> Jahr "pausieren" kann und mich dann von der Versicherung bei dieser
> Gesellschaft verabschieden kann. Nun kam aber heute ein Schrieb wo mir
> mitgeteilt wurde, daß die Versicherung zwar 12 Monate ruhen wird, aber
> sich die 5-järhige Laufzeit um ein Jahr verlängert. Das heißt nach
> diesen 12 Monaten wäre ich nochmal 1 Jahr dabei.
>
> Ist das so rechtens, daß die Versicherung einfach bei ruhenlassen der
> Versicherung den "verlorenen" Zeitraum hintendranhängen kann ?
Ist o.k. so. Normalerweise gehen die RS-Versicherer auf einen beitragsfreien
Zeitraum nicht ein, wenn es keine dementsprechenden Klauseln im Vertrag gibt.
Die Advocard hat sich bisher in solchen Faellen immer sehr zickig gehabt.
Auch momentane Arbeitslosigkeit oder Insolvenz waren keine ausreichenden
Gruende.
--
Mario Wantulla
Büro fuer Finanzen Leipzig
Versicherungsmakler
Adl...@le-line.net
CWan...@aol.com
> Leider ist es richtig,daß wenn du damals einen
> 5 jahresvertrag unterschrieben hast,auch erst
> nach denn vierten Versicherungsjahr kündigen kannst.Allerdings,kannst du im
> vierten versicherungsjahr 3 monate vor ablauf
> kündigen.
Wieso im vierten Jahr beim 5-Jahresvertrag???
--
Mario Wantulla
Buero fuer Finanzen Leipzig
Versicherungsmakler
Adl...@le-line.net
CWan...@aol.com