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Kündigung der Hausratvers. wegen Wohnungsauflösung?

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Rolf A. Hildebrandt

unread,
Dec 12, 1999, 3:00:00 AM12/12/99
to
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage;
Meine Oma löst ihren Hausrat auf, da sie in ein Senioren-Wohnheim eingezogen ist!
Kann man nun ihre Hausratversicherung fristlos kündigen?

Vorab vielen Dank für eure Antwort!
Gruss Rolf
--
WWW : http://home.t-online.de/home/rolf.a.hildebrandt/home.htm
WWW : http://www.rah.notrix.de
---
Hiermit widerspreche ich der Nutzung und/oder Übermittlung meiner
Daten für Werbezwecke und/oder für die Markt- und Meinungsforschung
gemäß Par. 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz!

Martin Lesser

unread,
Dec 12, 1999, 3:00:00 AM12/12/99
to
"Rolf A. Hildebrandt" <rolf.a.hi...@t-online.de> writes:

> ich habe folgende Frage; Meine Oma löst ihren Hausrat auf, da sie in
> ein Senioren-Wohnheim eingezogen ist! Kann man nun ihre
> Hausratversicherung fristlos kündigen?

Kuendigen im Zweifel nicht bzw. nur zur naechsten Faelligkeit. Was aber
bestimmt gehen wird, ist ein Schreiben an den Versicherer, in dem Du
(bzw. Deine Oma) ihm mitteilt, dass sich der Wert ihres Hausrats
aufgrund des Umzugs auf z.B DM 3.000 reduziert hat und deshalb die
Versicherungssumme angepasst werden soll, wenn der Kuendigung denn nicht
zugestimmt werden sollte. Da der Versicherer vermutlich keine Lust hat,
so einen Mini-Vertrag zu fuehren, wird er ihn vermutlich aufheben.

Gruss

Martin

Markus Hoffmann

unread,
Dec 13, 1999, 3:00:00 AM12/13/99
to

Martin Lesser <m-le...@lesser-com.de> schrieb in im Newsbeitrag:
86902zg...@main00.lesser-com.de...

> Kuendigen im Zweifel nicht bzw. nur zur naechsten Faelligkeit. Was aber
> bestimmt gehen wird, ist ein Schreiben an den Versicherer, in dem Du
> (bzw. Deine Oma) ihm mitteilt, dass sich der Wert ihres Hausrats
> aufgrund des Umzugs auf z.B DM 3.000 reduziert hat und deshalb die
> Versicherungssumme angepasst werden soll, wenn der Kuendigung denn nicht
> zugestimmt werden sollte. Da der Versicherer vermutlich keine Lust hat,
> so einen Mini-Vertrag zu fuehren, wird er ihn vermutlich aufheben.

Meine Erfahrung hat gezeigt, daß die Versicherungsunternehmen der
Vertragsaufhebung zustimmen, wenn man den Sachverhalt schildert und um
Vertragsaufhebung bittet, auch wenn man nur eine Herabsetzung der VS wegen
erheblicher Überversicherung verlangen könnte.

Grüße
Markus Hoffmann


H.Heintzmann

unread,
Dec 22, 1999, 3:00:00 AM12/22/99
to
Hallo Rolf,
kündigen kannst Du nicht, aber der Versicher muß den Vertrag wegen
Risikowegfall aufheben, sofern der Haushalt aufgelöst wurde. Was es nicht
gibt, kann man nicht versichern. Sofern Deine Oma aber eigenen Hausrat mit
ins Seniorenheim genommen hat, empfiehlt es sich, die Versicherung mit einer
angepaßten Versicherungssumme weiterlaufen zu lassen.
Gruß
Heinrich


Rolf A. Hildebrandt <rolf.a.hi...@t-online.de> schrieb in im
Newsbeitrag: 3853E6BB...@t-online.de...
> Hallo zusammen,


> ich habe folgende Frage;
> Meine Oma löst ihren Hausrat auf, da sie in ein Senioren-Wohnheim
eingezogen ist!
> Kann man nun ihre Hausratversicherung fristlos kündigen?
>

Stefan Lühr

unread,
Jan 28, 2000, 3:00:00 AM1/28/00
to Rolf A. Hildebrandt
Ja... Wagniswegfall...

Stefan

"Rolf A. Hildebrandt" schrieb:

> Hallo zusammen,
> ich habe folgende Frage;
> Meine Oma löst ihren Hausrat auf, da sie in ein Senioren-Wohnheim eingezogen ist!
> Kann man nun ihre Hausratversicherung fristlos kündigen?
>
> Vorab vielen Dank für eure Antwort!
> Gruss Rolf

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