Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

zeitwert bei hörgeräten?!

249 views
Skip to first unread message

Haymon Ried

unread,
May 12, 2000, 3:00:00 AM5/12/00
to
gibt es bei Hörgeräten einen zeitwert?

ich habe meines aufgrund herumtollerei mit einem anderen verloren...
klarer Haftpflichtfall des anderen... das macht thuringia auch keine
probleme, nur wollen sie nicht den vollen wiederbeschafftungswert des HG
tragen! Eben mit dem Argument das HG sei 4 Jahre alt und sie würden nur
den zeitwert erstatten.

Ich sehe aber nicht ein das es bei Hörgeräten einen zeitwert gibt!

wer kann dazu was sagen? begründung wäre nett..

cu haymon


Sent via Deja.com http://www.deja.com/
Before you buy.

Christian Stommel

unread,
May 12, 2000, 3:00:00 AM5/12/00
to
Ist aber so - genau so wie mit dem Thema Brillen. Darüber hinaus ist bei den
HG´s auch noch ein technischer Fortschritt zu verzeichnen.

Allerdings, wenn Du mich fragst, wo hier die Lebenserwartung eines HG´s
anzusetzten ist - passe.

Bis denne


Christian Stommel

Haymon Ried schrieb in Nachricht <8fgq0f$km7$1...@nnrp1.deja.com>...

Haymon Ried

unread,
May 12, 2000, 3:00:00 AM5/12/00
to
In article <8fh109$e8f$18$1...@news.t-online.com>,

"Christian Stommel" <C.St...@gmx.de> wrote:
> Ist aber so - genau so wie mit dem Thema Brillen. Darüber hinaus ist
bei den
> HG´s auch noch ein technischer Fortschritt zu verzeichnen.
>
> Allerdings, wenn Du mich fragst, wo hier die Lebenserwartung eines
HG´s
> anzusetzten ist - passe.
>
> Bis denne
>
> Christian Stommel
>

bin ich da zu naiv? ich denk mir, wenn ich einen schaden habe und des
anderen haftpflicht kommt dafür auf, hatt sie schlicht und einfach
ersatz zu leisten. Ich habe mir ja nichts besseres geholt... fast
selbes gerät....

oder?

cu
Haymon Ried

Axel Rauer

unread,
May 12, 2000, 3:00:00 AM5/12/00
to
Hallo Haymon,

versuche erstmal das Hörgerät über die Krankenkasse einzureichen. Die werden
sich dann Regreß bei der PHV des Schädigers holen.

Gruß Axel Rauer


Haymon Ried <haymo...@web.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8fgq0f$km7$1...@nnrp1.deja.com...


> gibt es bei Hörgeräten einen zeitwert?
>
> ich habe meines aufgrund herumtollerei mit einem anderen verloren...
> klarer Haftpflichtfall des anderen... das macht thuringia auch keine
> probleme, nur wollen sie nicht den vollen wiederbeschafftungswert des HG
> tragen! Eben mit dem Argument das HG sei 4 Jahre alt und sie würden nur
> den zeitwert erstatten.
>
> Ich sehe aber nicht ein das es bei Hörgeräten einen zeitwert gibt!
>
> wer kann dazu was sagen? begründung wäre nett..
>
> cu haymon
>
>

Harald Friis

unread,
May 12, 2000, 3:00:00 AM5/12/00
to

Haymon Ried <haymo...@web.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8fh3sl$vr8$1...@nnrp1.deja.com...

> bin ich da zu naiv? ich denk mir, wenn ich einen schaden habe und
des
> anderen haftpflicht kommt dafür auf, hatt sie schlicht und einfach
> ersatz zu leisten. Ich habe mir ja nichts besseres geholt... fast
> selbes gerät....
>
> oder?

Hallo Haymon,

diese Diskussion gibt es hier in der NG alle 3-4 Wochen, Deja wird dir
ggf. helfen.

Bitte trenne zwei Dinge:
1.) Du hast einen Schaden, der VERURSACHER des Schadens (nicht die
Versicherung, s.u.) ist verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Dies
ist die *Haftpflicht*. Die Höhe des Schadensersatzes ist gleich der
Höhe des Schadens.
Würdest du dein Hörgerät eine Minute vor Eintritt des Schadens über
Zeitungsanzeige verkauft haben, hättest du dann IYO den *Neuwert*
erhalten? IMO nicht, denn nach vier Jahren Gebrauch ist auch das
Hörgerät abgenutzt. Wie hoch ist also tatsächlich dein Schaden?
Rechenbeispiel (alle Zahlen fiktiv): Neupreis DM 1.000,--, normale
Nutzungsdauer 5 Jahre. Eine normale Abschreibung vorausgesetzt, ist
das Gerät nach vier Jahren noch DM 200,-- Wert, da der Rest schon von
dir *abgehört* :-) worden ist. Nun kaufst du halt ein Jahr früher
(nach 5 Jahren wäre es ja eh' fällig gewesen) ein neues Gerät,
wiederum für DM 1.000,--. Dein Schaden ist DM 200,--. Zahlt die KH
noch einen Teil dazu, ist dein Schaden noch geringer.
Komischerweise sieht beim Auto jeder diese Rechnung ein, bei Brillen,
Fahrrädern oder jetzt einem Hörgerät wird das deutsche Recht als
unmoralisch angesehen.

2.) Der Verursacher hat eine (private) Haftpflichtversicherung. Diese
übernimmt für ihn die Regulierung des Schadens. Sie tritt in seine
rechtliche Verpflichtung ein. Sie reguliert den Schaden in genau der
Höhe, die auch der Verursacher zu tragen hätte. Nicht mehr und nicht
weniger.

Gruß

Harald Friis

Haymon Ried

unread,
May 13, 2000, 3:00:00 AM5/13/00
to
In article <8fhg6e$al7b8$1...@fu-berlin.de>,

.. hab' newsgroup aber nach zeitwert durchsucht... nix gross erfolg!
jau, bei autos ist es klar... aber mein hörgerät hat keinen zeitwert
weil es sich in dem sinne nicht abnutzt und das teil so individuell ist
das ich es nicht verkaufen kann! also kann ich ja auch überhaupt keinen
gewinn aus dem verlust ziehen!
also hab' letztendlich trotzdem ich den schaden obwohl ich nichts dafür
kann!? wo ist dann der sinn einer haftpflicht?

Haymon Ried

unread,
May 13, 2000, 3:00:00 AM5/13/00
to
In article <8fh3a3$9e8$1...@news.cityweb.de>,

"Axel Rauer" <axel....@gmx.de> wrote:
> Hallo Haymon,
>
> versuche erstmal das Hörgerät über die Krankenkasse einzureichen. Die
werden
> sich dann Regreß bei der PHV des Schädigers holen.
>
> Gruß Axel Rauer

mein akustiker hat es bereits den anteil von der krankenkasse
eingeholt... damit - so glaub' ich mal - ist diese option gestorben...

Harald Friis

unread,
May 14, 2000, 3:00:00 AM5/14/00
to

Haymon Ried <haymo...@web.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8fjjlj$ka4$1...@nnrp1.deja.com...

Hallo Haymon,

> .. hab' newsgroup aber nach zeitwert durchsucht... nix gross erfolg!
> jau, bei autos ist es klar... aber mein hörgerät hat keinen zeitwert
> weil es sich in dem sinne nicht abnutzt und das teil so individuell
ist
> das ich es nicht verkaufen kann! also kann ich ja auch überhaupt
keinen
> gewinn aus dem verlust ziehen!

Was immer ein Gewinn aus dem Verlust ist - natürlich hat auch dein
Hörgerät einen Zeitwert, der niedriger als der Neuwert ist. Jedes
Gerät nutzt sich ab. Vielleicht ist die Lebensdauer nicht fünf (wie
von mir beispielhaft angenommen), sondern z.B. 100 Jahre. Dann ist die
Abschreibung eben geringer, aber dennoch vorhanden.

> also hab' letztendlich trotzdem ich den schaden obwohl ich nichts
dafür
> kann!? wo ist dann der sinn einer haftpflicht?

... und wegen diesem letzten Satz antworte ich nochmal. Wenigstens das
hoffte ich klar genug geschrieben zu haben. Die "haftpflicht" ist eine
gesetzliche Vorschrift (§§ 823 ff. BGB und andere Gesetze), die dafür
sorgt, dass dir dein *Schaden* ersetzt wird. Es ist dies eine der
sinnvollsten Gesetze, die du für dich im BGB finden wirst.
Hier mal der Wortlaut des ersten Absatzes:

§ 823 BGB
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des
daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Kannst ja mal in Ruhe drüber nachdenken, welchen *Sinn* dieses Gesetz
wohl macht.

Die von dir vermutlich mit "haftpflicht" gemeinte
Haftpflicht-Versicherung übernimmt für den Verursacher den Schaden,
den dieser nach dem Gesetz hätte zahlen müssen.

Gruß

Harald Friis

Guenter Schmidt

unread,
May 14, 2000, 3:00:00 AM5/14/00
to

Haymon Ried <haymo...@web.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8fjjrt$kop$1...@nnrp1.deja.com...

> In article <8fh3a3$9e8$1...@news.cityweb.de>,
> "Axel Rauer" <axel....@gmx.de> wrote:
> > Hallo Haymon,
> >
> > versuche erstmal das Hörgerät über die Krankenkasse einzureichen. Die
> werden
> > sich dann Regreß bei der PHV des Schädigers holen.
> >
> > Gruß Axel Rauer
>
> mein akustiker hat es bereits den anteil von der krankenkasse
> eingeholt... damit - so glaub' ich mal - ist diese option gestorben...

Was für Dich auch nichts gebracht hat / hätte:
den Anteil der Krankenkasse kannst Du nämich nicht vom Schädiger verlangen,
weil der nämlich kraft Gesetzes auf die KK übergeht.

Ansonsten: siehe Harald Friis, der die Gesamtumstände sehr schön dargestellt
hat. Und das ist nun mal Gesetz sei 1900!
--
Viele Grüße aus Bonn
Günter

Stefan Lühr

unread,
May 16, 2000, 3:00:00 AM5/16/00
to
[SCHNIPP]

> also hab' letztendlich trotzdem ich den schaden obwohl ich nichts dafür
> kann!? wo ist dann der sinn einer haftpflicht?
>

Der Sinn einer Haftpflichtversicherung liegt darin, daß der Verursacher
des (-nur fahrlässig verursachten und auch versicherten-) Schadens den
Schaden nicht bezahlen muß und nicht, daß der Schaden bezahlt wird.

Die rechtliche Verpflichtung geht eben nicht über den Zeitwert hinaus.
Vielleicht kann man etwas am Zeitwert drehen und an der Kulanzschraube.
Bei kleineren Beträgen ist das einfacher als bei den ganz großen...


Stefan

Haymon Ried

unread,
May 17, 2000, 3:00:00 AM5/17/00
to

>
> Was immer ein Gewinn aus dem Verlust ist - natürlich hat auch dein
> Hörgerät einen Zeitwert, der niedriger als der Neuwert ist. Jedes
> Gerät nutzt sich ab. Vielleicht ist die Lebensdauer nicht fünf (wie
> von mir beispielhaft angenommen), sondern z.B. 100 Jahre. Dann ist die
> Abschreibung eben geringer, aber dennoch vorhanden.
>

> > also hab' letztendlich trotzdem ich den schaden obwohl ich nichts
> dafür
> > kann!? wo ist dann der sinn einer haftpflicht?
>

> ... und wegen diesem letzten Satz antworte ich nochmal. Wenigstens das
> hoffte ich klar genug geschrieben zu haben. Die "haftpflicht" ist eine
> gesetzliche Vorschrift (§§ 823 ff. BGB und andere Gesetze), die dafür
> sorgt, dass dir dein *Schaden* ersetzt wird. Es ist dies eine der
> sinnvollsten Gesetze, die du für dich im BGB finden wirst.
> Hier mal der Wortlaut des ersten Absatzes:
>
> § 823 BGB
> (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
> Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
> anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des
> daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
>
> Kannst ja mal in Ruhe drüber nachdenken, welchen *Sinn* dieses Gesetz
> wohl macht.
>
> Die von dir vermutlich mit "haftpflicht" gemeinte
> Haftpflicht-Versicherung übernimmt für den Verursacher den Schaden,
> den dieser nach dem Gesetz hätte zahlen müssen.
>
> Gruß
>
> Harald Friis
>

aha, und welche richtlinien gibt es da? es kann ja wohl nicht sein das
die einschätzung des zeitwertes auf einer subjektiven basis berut?!

Danke, haymon ried

Christian Stommel

unread,
May 17, 2000, 3:00:00 AM5/17/00
to

Haymon Ried schrieb in Nachricht <8fth9f$aqh$1...@nnrp1.deja.com>...

>
>aha, und welche richtlinien gibt es da? es kann ja wohl nicht sein das
>die einschätzung des zeitwertes auf einer subjektiven basis berut?!


Wohl kaum, sondern mehr aus den Erfahrungswerten aus der Lebensdauer einer
Sache und unter Berücksichtigung des Zustandes. Somit wohl mehr objektive
Basis....

Schmeiß doch mal Deja zu Zeitwert an, die Diskussion ist nicht neu.

Christian Stommel

0 new messages