Was passiert eigentlich, wenn beide Gutachter zu unterschied-
lichen Ergebnissen kommen? Z.B. bei der privaten Unfallver-
sicherung bekomme ich 10% zuerkannt und bei der Berufsgenossen-
schaft 20% ? (die Zahlenwerte habe ich fiktiv gewaehlt, stimmen
aber in der Groessenordnung)
Kann ich dann meine private Unfallversicherung mit dem Gutachten
der Berufsgenossenschaft konfrontieren und auf eine hoehere Leis-
tung pochen? Klassischer Streitfall: Jede Partei haelt sich an
dem Gutachten fest, mit dem sie am besten faehrt: Also die PUV
nimmt ihr eigenes Gutachten, und ich stuetze mich auf das Gut-
achten der Berufsgenossenschaft...
Wie stehen da die Chancen oder kann jemand sogar aus eigener
Erfahrung berichten? Finanziell birgt das ganze naemlich erheb-
liche Unterschiede bei der Entschaedigungsleistung.
Ich bin fuer alle Hinweise dankbar.
Viele Gruesse, Berthold
***********************
Berthold Laube schrieb:
>
> Hallo,
>
> als Folge eines Arbeitsunfalls bescheinigte mir der behandelnde
> Arzt, dass ein Dauerschaden verbleiben wird. Aufgrund dieser
> Bescheinigung wurde ich sowohl von meiner privaten Unfallver-
> sicherung als auch von der Berufsgenossenschaft zum Gutachter
> geschickt. Natuerlich war es jedes Mal ein anderer Gutachter.
Hast Du Deine Unfallversicherung informiert, dass Du zum BG Gutachter
musst ?
>
> Was passiert eigentlich, wenn beide Gutachter zu unterschied-
> lichen Ergebnissen kommen? Z.B. bei der privaten Unfallver-
> sicherung bekomme ich 10% zuerkannt und bei der Berufsgenossen-
> schaft 20% ? (die Zahlenwerte habe ich fiktiv gewaehlt, stimmen
> aber in der Groessenordnung)
Wie kommst Du auf diese Differenz ? Was hast Du für Unfallfolgen ?
> Kann ich dann meine private Unfallversicherung mit dem Gutachten
> der Berufsgenossenschaft konfrontieren und auf eine hoehere Leis-
> tung pochen? Klassischer Streitfall: Jede Partei haelt sich an
> dem Gutachten fest, mit dem sie am besten faehrt: Also die PUV
> nimmt ihr eigenes Gutachten, und ich stuetze mich auf das Gut-
> achten der Berufsgenossenschaft...
>
> Wie stehen da die Chancen oder kann jemand sogar aus eigener
> Erfahrung berichten? Finanziell birgt das ganze naemlich erheb-
> liche Unterschiede bei der Entschaedigungsleistung.
Mir ist nicht klar woher die Differenz von 10 % kommen sollen ?
--
Ewald Bauder - Friedrichstr. 8 - 72667 Schlaitdorf - Germany
http://home.t-online.de/home/EBauder - Homepage
http://home.t-online.de/home/EBauder/makler.htm - Info
Versicherungsmakler
Email: EBa...@t-online.de
Ewald Bauder <EBa...@t-online.de> wrote:
> Hast Du Deine Unfallversicherung informiert, dass Du zum BG Gutachter
> musst ?
Nein, diesmal noch nicht. Ich musste bereits vor einem Jahr zum BG Gut-
achter. Damals wurde die Gueltigkeit des Gutachtens von Seiten der BG
auf ein Jahr befristet und deshalb muss ich jetzt erneut hin. Dies
teilte ich damals meiner PUV mit und bekam zur Antwort, Dauerschaeden
waeren ca. nach einem Jahr nach dem Unfalltag geltend zu machen. Solange
sollte ich erstmal abwarten, ob ueberhaupt ein Dauerschaden zurueckbleibt.
Nach diesem einem Jahr bescheinigte ich dann den Dauerschaden gegenueber
meiner PUV, die mich daraufhin zum Gutachter schickte. Das gleiche von
Seiten der BG, da das eine Jahr seit dem ersten Gutachten bereits ver-
strichen ist.
> Wie kommst Du auf diese Differenz ? Was hast Du fuer Unfallfolgen ?
Unfallfolgen: eingeschraenkte Bewegungsfaehigkeit und Belastbarkeit
des Sprunggelenks. Z.B. waren frueher 8 Stunden fast ausschliesslich
stehende Taetigkeiten kein Problem, heute ist das undenkbar. Ganz im
Detail moechte ich das an dieser Stelle nicht ausfuehren.
Der Arzt bescheinigte Dauerschaden gemaess Gliedertaxe. Die Einord-
nung in die Gliedertaxe sollte ja m.E. nach fest vorgegeben sein. Da
aber keine vollstaendige Einschraenkung (100%) des Koerperteils vor-
liegt, muss ja auch noch ein zweiter Faktor ermittelt werden, der an-
gibt, wie gross die Einschraenkung ist. Dies ist dann die subjektive
Beurteilung des Gutachters und somit ist zu erwarten, dass das zwei
verschiedene Gutachter unterschiedlich bewerten. Daher die Differenz.
Viele Gruesse, Berthold
***********************
Hallo Berthold,
> ...
> auf ein Jahr befristet und deshalb muss ich jetzt erneut hin. Dies
> teilte ich damals meiner PUV mit und bekam zur Antwort,
Dauerschaeden
> waeren ca. nach einem Jahr nach dem Unfalltag geltend zu machen.
Solange
> sollte ich erstmal abwarten, ob ueberhaupt ein Dauerschaden
zurueckbleibt.
Vermutlich haben sie dir mitgeteilt, dass Schäden bis *maximal* ein
Jahr nach dem Unfalltag geltend zu machen sind. Versäume diese Frist
nicht!
> ...
> Der Arzt bescheinigte Dauerschaden gemaess Gliedertaxe. Die Einord-
> nung in die Gliedertaxe sollte ja m.E. nach fest vorgegeben sein. Da
Unsinn, wer erzählt dir so etwas. Es gibt Gliedertaxen für bestimmte
Berufe, es gibt unterschiedliche Gliedertaxen von unterschiedlichen
Gesellschaften. Festgelegt ist da überhaupt nichts. Wenn du z.B. als
Sportler eine Taxe vereinbart hättest, die für Einschränkungen des
Sprunggelenks 100% Entschädigung vorgesehen hätte, würde dein
PUV-Gutachten positiv vom BG-Gutachten abweichen. Es gibt
Vertragsfreiheit in .de.
> ...
> Beurteilung des Gutachters und somit ist zu erwarten, dass das zwei
> verschiedene Gutachter unterschiedlich bewerten. Daher die
Differenz.
Wenn du den Grund kennst, warum fragst du dann hier eigentlich? Was
sagen deine Unfall-Bedingungen zu dem Fall, dass du mit dem Gutachten
nicht einverstanden bist? Hast du mal beim Versicherer gefragt, wie er
sich in diesem Fall verhält?
Gruß
Harald Friis
Berthold Laube schrieb:
>
> Hallo,
>
> als Folge eines Arbeitsunfalls bescheinigte mir der behandelnde
> Arzt, dass ein Dauerschaden verbleiben wird. Aufgrund dieser
> Bescheinigung wurde ich sowohl von meiner privaten Unfallver-
> sicherung als auch von der Berufsgenossenschaft zum Gutachter
> geschickt. Natuerlich war es jedes Mal ein anderer Gutachter.
Die Unfallversicherung schickt einen normalerweise zum behandelnden
Arzt. Bei der Berufsgenossenschaft bin ich nicht ganz so sicher. Die
haben da wohl eigene Ärzte.
>
> Was passiert eigentlich, wenn beide Gutachter zu unterschied-
> lichen Ergebnissen kommen? Z.B. bei der privaten Unfallver-
> sicherung bekomme ich 10% zuerkannt und bei der Berufsgenossen-
Dann bekommst Du von der Unfallversicherung den Betrag, der bei deinem
Vertrag für 10% Invalidität steht.
> schaft 20% ? (die Zahlenwerte habe ich fiktiv gewaehlt, stimmen
> aber in der Groessenordnung)
Bei der Berufsgenossenschaft geht es nicht nach INVALIDITÄT sondern nach
MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit). Das ist ein Schlüssel, der angibt
welchen Anteil aller Berufe man mit der gerade vorhandenen MDE nicht
mehr ausgeübt werden kann. Da kann es dann auch zu kuriosen Sachen
kommen...
Um es kurz zu machen MDE und Invalidität sind zwei grundverschiedene
Dinge. Das dritte verschiedene Ding ist der Grad der
Berufsunfähigkeit... das ist dann wieder eine anderere Prozentzahl....
Ich glaube, ich hätte bei BWV besser aufpassen sollen :)
>
> Kann ich dann meine private Unfallversicherung mit dem Gutachten
> der Berufsgenossenschaft konfrontieren und auf eine hoehere Leis-
> tung pochen? Klassischer Streitfall: Jede Partei haelt sich an
Schon... die Unfallversicherung wird dann sagen:
1. MDE hat nix mit Invalidität zu tun.
2. Wenn Ihnen das Gutachten, daß Ihr behandelnder Arzt auf unsere Kosten
erstellt hat nicht paßt, steht es Ihnen frei, auf Ihre eigenen Kosten
ein neues Gutachten bei einem Arzt Ihrer Wahl in Auftrag zu geben.
> dem Gutachten fest, mit dem sie am besten faehrt: Also die PUV
> nimmt ihr eigenes Gutachten, und ich stuetze mich auf das Gut-
> achten der Berufsgenossenschaft...
Naja.. wie gesagt.. das werden Äpfel mit Birnen verglichen...
>
> Wie stehen da die Chancen oder kann jemand sogar aus eigener
> Erfahrung berichten? Finanziell birgt das ganze naemlich erheb-
> liche Unterschiede bei der Entschaedigungsleistung.
Bringt nur was, wenn das Gutachten wirklich Fehlerhaft ist...
Fuß komplett kaputt und im Gutachten steht 1/10 vom Beinwert... Da würde
ich dann schon mal nachfragen...
>
> Ich bin fuer alle Hinweise dankbar.
>
Stefan
Ewald Bauder schrieb:
[SCHNIPP]
> Mir ist nicht klar woher die Differenz von 10 % kommen sollen ?
MDE und Invalidität müssen nicht gleich sein.
Gruß
Stefan