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EFH an Tochter durch Schenkung übertragen, was passiert mit Gebäudeversicherung

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Michael Wennmann

unread,
Sep 5, 2006, 5:25:57 AM9/5/06
to
Hallo,

meine Schwiegermutter hat Ihr Haus durch eine Schenkung an ihre Tochter
übertragen. Nun möchte ich gern wissen ob sich dadurch eine
Kündigungsmöglichkeit für die Gebäudeversicherung ergibt.

Vielen Dank für die Antworten.

Michael Wennmann

buthan.vcf

friese

unread,
Sep 5, 2006, 1:05:48 PM9/5/06
to
hallo,

in deiner visitenkarte steht unter psition "Versicherungskaufmann"

willst du uns testen oder hast du in der lehre viel die schule geschwänzt?

nur ein tip: §§ 69 ff. VVG

viel spass beim lernen ;)


Harald Ehret

unread,
Sep 5, 2006, 1:09:02 PM9/5/06
to
Sofern die Schenkung einem Erwerb/Verkauf gleichgesetzt wird sollte Sie
innerhalb 4 Wochen nach Übergang ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger
Wirkung bzw. zum Ende der Versicherungsperiode haben. Dem VR steht die
Prämie bis zum Periodenende zu.

Aus dem Stehgreif heraus meine ich das vorzeitiger Erbgang aber kein
Sonderkündigungsrecht bedingt,aber hier klärt ein kurzer Anruf beim
bestehenden VR diese Frage sicher am schnellsten endgültig.

Gruss Harald Ehret


"Michael Wennmann" <but...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:44fd4283$0$29908$9b62...@news.freenet.de...

Thorsten Bambay

unread,
Sep 5, 2006, 2:38:30 PM9/5/06
to

"friese" <bmfr...@compuserve.de> schrieb im Newsbeitrag
news:44fdae6c$1...@news1.dts-online.net...

> hallo,
>
> in deiner visitenkarte steht unter psition "Versicherungskaufmann"
>
> willst du uns testen oder hast du in der lehre viel die schule geschwänzt?
>
> nur ein tip: §§ 69 ff. VVG
>
Hm.., vielleicht solltest Du da selbst noch einmal nachlesen, da steht
nämlich immer nur
etwas von Veräußerung bzw. Erwerb und nicht von Schenkung. Ob es sich bei
einer
Schenkung genauso verhält ist somit fraglich.


> viel spass beim lernen ;)
>

Dito.


Viele Grüße

Thorsten


friese

unread,
Sep 5, 2006, 3:34:17 PM9/5/06
to
hi,

>>>Ob es sich bei einer Schenkung genauso verhält ist somit fraglich.

hab ich das behauptet???

ich habe nur dem versicherungskaufmann die rechtsquelle genannt, lesen kann
er sicherlich selber.

aber um das rätsel auzulösen:

Kein Kündigungsrecht bei Schenkung, Erbe, Rückübertragung, Enteignung

nachzulesen hier:

http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/fachthemen/privat/wohngebaeude_verkauf_erwerb.php


ach so:

> > viel spass beim lernen ;)
> >
> Dito.

ich war immer in der schule ;)

Hubert Mayer

unread,
Sep 5, 2006, 3:36:11 PM9/5/06
to
Hubert Mayer wrote:

> Thorsten Bambay wrote:
>> "friese" <bmfr...@compuserve.de> schrieb im Newsbeitrag
>> news:44fdae6c$1...@news1.dts-online.net...
>>> hallo,
>>>
>>> in deiner visitenkarte steht unter psition "Versicherungskaufmann"
>>>
>>> willst du uns testen oder hast du in der lehre viel die schule
>>> geschwänzt? nur ein tip: §§ 69 ff. VVG
>>>
>> Hm.., vielleicht solltest Du da selbst noch einmal nachlesen, da
>> steht nämlich immer nur
>> etwas von Veräußerung bzw. Erwerb und nicht von Schenkung. Ob es sich
>> bei einer
>> Schenkung genauso verhält ist somit fraglich.
>>
> Insofern im Prölls/Martin (den ich nicht zuhause habe) nichts anders
> steht, lenke ich Deinen Blick dann mal auf den Creifelds
> (Rechtswörterbuch) - oder auf "Verfügung (rechtsgeschäftliche) " ..
> ist die unmittelbare Einwirkung auf den Bestand eines Rechts durch
> Übertragung, Aufhebung, Belastung oder inhaltliche Änderung. Die durch
> Übertragung eines Rechts vorgenommene V. wird auch VERÄUßERUNG
> genannt. Die Veräußerung ist Rechtsgeschäft, durch das - anders als
> bei einem Verpflichtungsgeschäft - unmittelbar der Bestand eines
> Rechts beeinflusst wird, insbesondere Eigentumsübertragung [...]
>
> Sollte was anders im Prölls/Martin bezüglich der genannten Paragraphen
> stehen, beharre ich natürlich nicht darauf...

*hmpf* Prölss/Martin sollte das natürlich heissen

Hubert Mayer

unread,
Sep 5, 2006, 3:27:44 PM9/5/06
to
Thorsten Bambay wrote:
> "friese" <bmfr...@compuserve.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:44fdae6c$1...@news1.dts-online.net...
>> hallo,
>>
>> in deiner visitenkarte steht unter psition "Versicherungskaufmann"
>>
>> willst du uns testen oder hast du in der lehre viel die schule
>> geschwänzt? nur ein tip: §§ 69 ff. VVG
>>
> Hm.., vielleicht solltest Du da selbst noch einmal nachlesen, da steht
> nämlich immer nur
> etwas von Veräußerung bzw. Erwerb und nicht von Schenkung. Ob es sich
> bei einer
> Schenkung genauso verhält ist somit fraglich.
>

Hubert Mayer

unread,
Sep 6, 2006, 12:58:17 PM9/6/06
to

Auch Prölss/Martin sagt (Randziffer 16 zum § 69 VVG): Veräußerung ist [..]
nicht wirtschaftlich, sondrn formalrechtlich zu sehen. Gemeint ist JEDE
rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung nach BGB...

Thorsten Bambay

unread,
Sep 6, 2006, 2:21:11 PM9/6/06
to

"friese" <bmfr...@compuserve.de> schrieb im Newsbeitrag
news:44fdd13a$1...@news1.dts-online.net...

> hi,
>
>>>>Ob es sich bei einer Schenkung genauso verhält ist somit fraglich.
>
> hab ich das behauptet???

Nein, hast Du nicht. Ich war mir selbst nicht sicher,deshalb habe ich heute
morgen noch
mal nachgesehen.

> ich habe nur dem versicherungskaufmann die rechtsquelle genannt, lesen
> kann
> er sicherlich selber.

Vielleicht hab ich das ja in den falschen Hals bekommen, ich fand halt den
Umgangston nicht besonders nett.
Auch ein Versicherungskaufmann kann ja nicht alles wissen und eine Newsgroup
ist nun einmal dazu da um
Fragen zu stellen, bzw. um sich auszutauschen.

Es kann ja sein, daß Michael noch ein recht Frischer V-Kaufmann ist, und
wenn ich mich da an die Zeit zurückerinnere
als ich das noch war...

Hatte da auch noch sehr viele Unsicherheiten.

>
> ich war immer in der schule ;)
>

Ich übrigens auch. Naja fast :-)


Nichts für ungut, wird sind ja hier um uns gegenseitig zu helfen.


Viele Grüße

Thorsten


Michael Wennmann

unread,
Sep 6, 2006, 3:51:43 PM9/6/06
to
Hi,

ich finde den Ton ebenfalls nicht nett. Noten waren immer gut, aber
heißt das, ich muss direkt alles wissen? Also wirkt nicht gerade
qualifiziert.
Dennoch vielen Dank für die Recherche; ich ging von einem
Sonderkündigungsrecht aus, wollte mich jedoch nur noch einmal vergewissern.

Mfg Michael

Thorsten Bambay schrieb:

buthan.vcf

Hubert Mayer

unread,
Sep 6, 2006, 4:15:17 PM9/6/06
to
Michael Wennmann wrote:
> Hi,
>
> ich finde den Ton ebenfalls nicht nett. [...]
> Mfg Michael

Wer hier dazulernen möchte, mag doch bitte auch mal wieder auf
http://learn.to/quote/ gehen.. tofu ist echt anstrengend...

Gruß

Hubert

dinobett

unread,
Sep 7, 2006, 4:42:36 AM9/7/06
to
Hallo Michael,

ein Sonderkündigungsrecht nach erfolgter Eintrageung ins Grundbuch
gibt es nur beim Verkauf.
Weder bei Erbschaft noch bei einer Schenkung ist dies möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Bettelhäuser

> --------------090208020900010106060102
> Content-Type: text/x-vcard; charset=utf-8
> Content-Disposition: inline;
> filename="buthan.vcf"
> X-Google-AttachSize: 241
>
> begin:vcard
> fn:Michael Wennmann
> n:Wennmann;Michael
> adr:;;;Ahlen;NRW;59229;Deutschland
> email;internet:mwen...@web.de
> title:Versicherungskaufmann
> tel;work:02382-7756295
> tel;cell:0176-21306690
> url:http://www.debeka.de
> version:2.1
> end:vcard
>
>
> --------------090208020900010106060102--

Anita D.

unread,
Sep 8, 2006, 6:49:34 AM9/8/06
to

Michael Wennmann schrieb:

Hallo,

nach §69 VVG besteht ein Sondekündigungsrecht:

Veräußerung (Einzelrechtsnachfolge):

*Ist die Übertragung von Eigentum durch Rechtsgeschäft
((Beispiel : Schenkung , Vorweggenommene Erbfolge (hier erhält ein
zukünftiger Erbe schon zu Lebzeiten Vermögenswerte aus dem
zukünftigen Nachlass des Erblassers ), Kauf , Verkauf,) begründet :
--> Außerordentliches Kündigungsrecht

Grüße,

Anita Donnerbauer

friese

unread,
Sep 9, 2006, 4:32:27 AM9/9/06
to
hi,

>>>>nach §69 VVG besteht ein Sondekündigungsrecht:

>>>>Veräußerung (Einzelrechtsnachfolge):

sorry aber das ist falsch.

http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/fachthemen/privat/wohngebaeude_verkauf_erwerb.php

wie bereits gepostet!!!

Hubert Mayer

unread,
Sep 9, 2006, 4:44:01 AM9/9/06
to

Von drei Ausrufezeichen dem Link auf ne andere Seite ändert sich aber das
Gesetz (VVG) auch nicht... und da steht nunmal "Veräußerung" .. Und wenn
Du mal nachzuliest, was "Veräußerung" alles sein kann (Creifelds,
Prolls/Martin), dann kannst Dir überlegen, ob auf allen Internetseiten nur
richtiges stehen kann..

Michael Wennmann

unread,
Sep 15, 2006, 7:56:36 AM9/15/06
to
Hallo noch einmal..

Dafür dass die Sache einleuchtend im VVG nachzulesen ist, sind hier
jedoch sehr unterschiedliche Interpretationen des Gesetzestextes
vorhanden; wie es wohl zu häufig der Fall ist:-)
Die Antwort des VR: Es besteht auf alle Fälle das Kündigungsrecht.

Danke für die Antworten.

Michael

dinobett schrieb:

buthan.vcf
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