Danke Wolfgang
Ich würde mal die AGB des VÜP genauer studieren.
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
der Slogan des VÜP ist für den Versicherer unerheblich. In den Bedingungen
der Kraftfahrzeughaftpflicht ist geregelt, wann ein Versicherer
leistungsfrei ist bzw. den Schaden bis zu 5000,- Euro zurück fordern kann.
§2b / II. / 1C) .. wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des
Versicherungsfalles auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die
vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat....
Der Versicherer sieht hier wohl den VÜP als öffentlichen Weg oder Platz.
Grüße
Tommes
Wäre das korrekt? Ein VÜP ist doch Privategelände, denn wenn er es nicht
wäre, dürften Leute dort ja nicht fahren, die nicht im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis sind.
robert
sofern sie dort an einer geschlossenen veranstalltung teilgenommen hat und
hier der führerschein nicht vorgeschrieben ist bzw. sie ein gewisses
mindestalter erreicht hat besteht versicherungsschutz über den
veranstallter.
wenn nicht ist es öffentlicher verkehrsraum und es gilt die stvo d.h. sie
muss einen führerschein haben. wenn nicht kann sie durch den
haftpflichtversicherer mit max. 5.000,- belalangt werden, kasko-schutz hat
sie gar nicht.
gruß
michael
"Wolfgang Walter" <wolfgan...@yygmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:DJ%jd.79$f5....@newsread.de.ignite.net...
Hallo Michael,
kann man da nicht den Verkehrsübungsplatzbetreiber belangen? Er macht ja
Werbung für etwas das man gesetztlich eigentlich gar nicht darf.
Wolfgang
So ist das immer,
erst Schaden anrichten, aber dann andere Verklagen.
Grüßle, Bernd
man wirbt für einen vorschlag zur gesetzänderung das ist legitim. sicherlich
nicht uneigennützig denn es gibt länder wo der führerschein mit 16 oder 17
gemacht werden kann, vorraussetzung ist dort auch ein
fahrsicherheitstraining.
nur selbst wenn wir den führerschein ab 16 hätten, ohne dürfte sie auch dann
nicht fahren.
gruß
michael
"Wolfgang Walter" <wolfgan...@yygmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:pYikd.83$f5....@newsread.de.ignite.net...
Hallo Michael,
warum macht dann die Polizei nichts dagegen, wo hier doch täglich etliche
Personen ohne Führerschein fahren. Oder ist es nur versicherungstechnisch
verboten.
Gruß Wolfgang
Bin zwar nicht Michael, möchte aber diese Frage mit einem bekannten Satz
beantworten, denn jemand kluges mal von sich gegeben hat
"Nur weil eine Sache von vielen praktiziert wird, muss sie noch lange nicht
erlaubt bzw. in Ordnung sein" (so oder so ähnlich)
Aber ich gehe mal davon aus, dass du mehr die Teilnehmer auf dem VÜP
abzielst
Wenn der VÜP kein öffentlicher Platz ist, sondern Privatgrundstück, können
unsere "Freunde und Helfer" nichts machen.
Dann ist entweder der Betreiber, oder, wie in deinem Falle, du bzw. deine
Tochter dran.
Warum hast Du das nicht unterbunden, wenn Dir das Risiko unkalkulierbar
erschien?
Wolfgang
Weil ich überhaupt nicht wusste, dass meine Tochter mit unserem Bekannten da
hin fährt. Wie es so aussieht werde ich wohl auf der Forderung der
Versicherung sitzenbleiben.
Wolfgang
ich würde dir empfehlen mit dem versicherer eine zahlungsvereinbarung zu
treffen. diese werden in ohne bearbeitungsgebühren und oft sogar zinslos
gewährt. so ersparst du dir wenigstens noch ein teures bankdarlehn.
drück auf die drüse, tochter 16, kein einkommen usw. dann klappt das.
gruß
michael
"Wolfgang Walter" <wolfgan...@yygmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:fGmkd.86$f5....@newsread.de.ignite.net...
Gruß
Martin
was für ne haftpflicht ? privathaftpflicht ? vergiß es - ausschluß !!
gruß
michael
"Martin Fiausch" <Ma....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cmtek6$9uj$02$1...@news.t-online.com...
Bist Du Dir gaaaaaanz sicher, dass Deine Tochter gefahren ist????
Gruß
Martin
Wolfgang