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Verkehrsübungsplatz

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Wolfgang Walter

unread,
Nov 9, 2004, 4:03:32 AM11/9/04
to
Hallo,
weiß jemand ob man versichert ist falls auf einem offiziellen
Verkehrsübungsplatz ein Unfall passiert. Im folgenden Fall ist meine
16-jährige Tochter mit einem Bekannten auf einem Verkehrsübungsplatz
gefahren und hat dort einen Unfall verursacht. Die Haftpflichtversicherung
meines Bekannten will nun einen Teil der Kosten (5000 Euro) von meiner
Tochter wieder zurückfordern, mit der Begründung, dass sie ja erst 16 Jahre
alt ist und keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Aber dafür ist sie ja auf
diesem Verkehrsübungsplatz gefahren, wo auch noch Werbung gemacht wird: "Mit
16 fahren ohne Führerschein". Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist?

Danke Wolfgang


Don Smeagle

unread,
Nov 9, 2004, 5:16:44 AM11/9/04
to

"Wolfgang Walter" <wolfgan...@yygmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:DJ%jd.79$f5....@newsread.de.ignite.net...

Ich würde mal die AGB des VÜP genauer studieren.


Wolfgang Walter

unread,
Nov 9, 2004, 5:41:31 AM11/9/04
to
> "Mit 16 fahren ohne Führerschein". Weiß jemand wie hier die Rechtslage
ist?
>
> Ich würde mal die AGB des VÜP genauer studieren.
>
Da steht: Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes erfolgt auf eigenes
Risiko.
Aber bezieht sich das nicht darauf, dass der Platzbetreiber nicht haftet.
Mit der KFZ-Haftpflichtversicherung hat das aber doch nichts zu tun, sonst
müsste ja extra darauf hingewiesen werden. Denke ich zumindest.

Wolfgang


Tommes

unread,
Nov 9, 2004, 6:43:43 AM11/9/04
to

Hallo Wolfgang,

der Slogan des VÜP ist für den Versicherer unerheblich. In den Bedingungen
der Kraftfahrzeughaftpflicht ist geregelt, wann ein Versicherer
leistungsfrei ist bzw. den Schaden bis zu 5000,- Euro zurück fordern kann.

§2b / II. / 1C) .. wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des
Versicherungsfalles auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die
vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat....

Der Versicherer sieht hier wohl den VÜP als öffentlichen Weg oder Platz.

Grüße

Tommes

Robert Klemme

unread,
Nov 9, 2004, 7:24:35 AM11/9/04
to

"Tommes" <tomm...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1d61tfhkjt3j9.d...@40tude.net...

Wäre das korrekt? Ein VÜP ist doch Privategelände, denn wenn er es nicht
wäre, dürften Leute dort ja nicht fahren, die nicht im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis sind.

robert

Friese

unread,
Nov 9, 2004, 4:36:00 PM11/9/04
to
die lösung ist ganz einfach:

sofern sie dort an einer geschlossenen veranstalltung teilgenommen hat und
hier der führerschein nicht vorgeschrieben ist bzw. sie ein gewisses
mindestalter erreicht hat besteht versicherungsschutz über den
veranstallter.

wenn nicht ist es öffentlicher verkehrsraum und es gilt die stvo d.h. sie
muss einen führerschein haben. wenn nicht kann sie durch den
haftpflichtversicherer mit max. 5.000,- belalangt werden, kasko-schutz hat
sie gar nicht.

gruß
michael

"Wolfgang Walter" <wolfgan...@yygmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:DJ%jd.79$f5....@newsread.de.ignite.net...

Wolfgang Walter

unread,
Nov 10, 2004, 1:56:21 AM11/10/04
to
> die lösung ist ganz einfach:
>
> sofern sie dort an einer geschlossenen veranstalltung teilgenommen hat und
> hier der führerschein nicht vorgeschrieben ist bzw. sie ein gewisses
> mindestalter erreicht hat besteht versicherungsschutz über den
> veranstallter.
>
> wenn nicht ist es öffentlicher verkehrsraum und es gilt die stvo d.h. sie
> muss einen führerschein haben. wenn nicht kann sie durch den
> haftpflichtversicherer mit max. 5.000,- belalangt werden, kasko-schutz hat
> sie gar nicht.
>
> gruß
> michael

Hallo Michael,
kann man da nicht den Verkehrsübungsplatzbetreiber belangen? Er macht ja
Werbung für etwas das man gesetztlich eigentlich gar nicht darf.

Wolfgang


Bernd Meyer

unread,
Nov 10, 2004, 3:07:51 AM11/10/04
to
> kann man da nicht den Verkehrsübungsplatzbetreiber belangen?

So ist das immer,
erst Schaden anrichten, aber dann andere Verklagen.
Grüßle, Bernd

Michael Friese

unread,
Nov 10, 2004, 4:23:14 AM11/10/04
to
hallo wolfgang,

man wirbt für einen vorschlag zur gesetzänderung das ist legitim. sicherlich
nicht uneigennützig denn es gibt länder wo der führerschein mit 16 oder 17
gemacht werden kann, vorraussetzung ist dort auch ein
fahrsicherheitstraining.

nur selbst wenn wir den führerschein ab 16 hätten, ohne dürfte sie auch dann
nicht fahren.

gruß
michael

"Wolfgang Walter" <wolfgan...@yygmx.de> schrieb im Newsbeitrag

news:pYikd.83$f5....@newsread.de.ignite.net...

Wolfgang Walter

unread,
Nov 10, 2004, 3:32:54 AM11/10/04
to
> man wirbt für einen vorschlag zur gesetzänderung das ist legitim.
sicherlich
> nicht uneigennützig denn es gibt länder wo der führerschein mit 16 oder 17
> gemacht werden kann, vorraussetzung ist dort auch ein
> fahrsicherheitstraining.
>
> nur selbst wenn wir den führerschein ab 16 hätten, ohne dürfte sie auch
dann
> nicht fahren.
>
> gruß
> michael

Hallo Michael,
warum macht dann die Polizei nichts dagegen, wo hier doch täglich etliche
Personen ohne Führerschein fahren. Oder ist es nur versicherungstechnisch
verboten.

Gruß Wolfgang


Don Smeagle

unread,
Nov 10, 2004, 5:00:07 AM11/10/04
to

"Wolfgang Walter" <wolfgan...@yygmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:Vmkkd.84$f5....@newsread.de.ignite.net...

Bin zwar nicht Michael, möchte aber diese Frage mit einem bekannten Satz
beantworten, denn jemand kluges mal von sich gegeben hat
"Nur weil eine Sache von vielen praktiziert wird, muss sie noch lange nicht
erlaubt bzw. in Ordnung sein" (so oder so ähnlich)

Aber ich gehe mal davon aus, dass du mehr die Teilnehmer auf dem VÜP
abzielst
Wenn der VÜP kein öffentlicher Platz ist, sondern Privatgrundstück, können
unsere "Freunde und Helfer" nichts machen.
Dann ist entweder der Betreiber, oder, wie in deinem Falle, du bzw. deine
Tochter dran.


Wolfgang Kieckbusch

unread,
Nov 10, 2004, 5:04:51 AM11/10/04
to
> warum macht dann die Polizei nichts dagegen,

Warum hast Du das nicht unterbunden, wenn Dir das Risiko unkalkulierbar
erschien?
Wolfgang


Wolfgang Walter

unread,
Nov 10, 2004, 6:10:04 AM11/10/04
to


Weil ich überhaupt nicht wusste, dass meine Tochter mit unserem Bekannten da
hin fährt. Wie es so aussieht werde ich wohl auf der Forderung der
Versicherung sitzenbleiben.

Wolfgang


Michael Friese

unread,
Nov 10, 2004, 12:10:15 PM11/10/04
to
nicht du sondern deine tochter aber so wird es sein.

ich würde dir empfehlen mit dem versicherer eine zahlungsvereinbarung zu
treffen. diese werden in ohne bearbeitungsgebühren und oft sogar zinslos
gewährt. so ersparst du dir wenigstens noch ein teures bankdarlehn.

drück auf die drüse, tochter 16, kein einkommen usw. dann klappt das.

gruß
michael

"Wolfgang Walter" <wolfgan...@yygmx.de> schrieb im Newsbeitrag

news:fGmkd.86$f5....@newsread.de.ignite.net...

Martin Fiausch

unread,
Nov 10, 2004, 11:11:58 AM11/10/04
to
Man muss hier trennen zwischen "Dort fahren dürfen" und "versichert sein".
Nur, weil das Fahren auf einem Privatgrundstück nicht verboten ist, heißt
das noch lange nicht, dass der Versicherer bezahlen muss, wenn jemand ohne
gültiger Fahrerlaubnis einen Unfall verursacht. Aber wie sieht's denn mit
der Haftpflicht für die Tochter aus???

Gruß
Martin


Michael Friese

unread,
Nov 10, 2004, 12:34:42 PM11/10/04
to
wenn der übungsplatz zugänglich und frei nutzbar außerhalb der
veranstaltungen ist dann handelt es sich um beschränkt öffentliches
gelände - es gilt die stvo. auch auf privatgrundstücken.

was für ne haftpflicht ? privathaftpflicht ? vergiß es - ausschluß !!

gruß
michael


"Martin Fiausch" <Ma....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cmtek6$9uj$02$1...@news.t-online.com...

Martin Fiausch

unread,
Nov 10, 2004, 2:10:03 PM11/10/04
to
"Wolfgang Walter" <wolfgan...@yygmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:DJ%jd.79$f5....@newsread.de.ignite.net...

> Hallo,
> weiß jemand ob man versichert ist falls auf einem offiziellen
> Verkehrsübungsplatz ein Unfall passiert. Im folgenden Fall ist meine
> 16-jährige Tochter mit einem Bekannten auf einem Verkehrsübungsplatz
> gefahren und hat dort einen Unfall verursacht.

Bist Du Dir gaaaaaanz sicher, dass Deine Tochter gefahren ist????

Gruß
Martin


Wolfgang Walter

unread,
Nov 11, 2004, 1:50:37 AM11/11/04
to

> > Hallo,
> > weiß jemand ob man versichert ist falls auf einem offiziellen
> > Verkehrsübungsplatz ein Unfall passiert. Im folgenden Fall ist meine
> > 16-jährige Tochter mit einem Bekannten auf einem Verkehrsübungsplatz
> > gefahren und hat dort einen Unfall verursacht.
>
> Bist Du Dir gaaaaaanz sicher, dass Deine Tochter gefahren ist????
>
> Gruß
> Martin
>
>
Ja, der Unfallgegner ist Zeuge und der Versicherung ist ja bereits alles
gemeldet.

Wolfgang


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