Horst Stolz
unread,May 16, 2012, 5:17:36 AM5/16/12You do not have permission to delete messages in this group
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Hallo,
für de Befreieng von der Zuzahlung nach Erreichen von 2 % bzw. 1 % des
gemeinsamen Bruttoeinkommens muss ich dieses belegen.
Da bei uns neben kleiner Renten Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen,
wird dies (zumindest zeitnah) nicht einfach.
Ich könnte es erst mal nach der eigenen Steuererklärung (dann aber erst im
Mai fürs Vorjahr), da vorher Daten von Fonds fehlen) ermitteln und im
Herbst den Nachweis mittels Steuerbescheid.
Das ist aber auch kompliziert, denn echte Bruttobeträge erscheinen
nirgends. Steuerfreie Beträge darf ich ja nicht abziehen, andererseits wohl
Verluste.
Wie handhaben dies andere?
Gruß, Horst
--
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